Besteht hier ein Vertragsverhältnis???

Diskutiere Besteht hier ein Vertragsverhältnis??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ich bin zugegebenermaßen neu hier im Forum und habe gleich eine recht komplizierte Frage zu der ich mir einfach mal Meinungen holen...

  1. maxkr

    maxkr

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    Hallo

    ich bin zugegebenermaßen neu hier im Forum und habe gleich eine recht komplizierte Frage zu der ich mir einfach mal Meinungen holen wollte...!

    Wir bauen in Kürze eine DHH und haben unser Grundstück von der Gemeinde (Einheimischenmodell) erworben. Aus diesem Grund sind wir nicht verpflichtet mit dem BT des restlichen Baugebietes (insgesamt 4 DH + 3 EFHs) zu bauen und haben uns mittlerweile auch gegen ihn entschieden - was ihm natürlich gar nicht recht ist. Jetzt scheint er uns mit allen möglichen Mitteln Steine in den Weg legen zu wollen:

    Zunächst hieß es, dass unsere Nachbarhaushälfte dann wohl vorerst nicht gebaut werden soll (da noch nicht verkauft). Seit gestern haben wir per Brief erfahren, dass er in dieser Woche mit den Bauarbeiten an der angrenzen Haushälfte beginnen will und schreibt, dass wir ja vielleicht schon festgestellt hätten, dass die Baugrube ausgehoben (oder zumindest damit begonnen) wurde.

    O-Ton: "Der hieraus resultierende Anteil Ihrer Hälfte werden wir mit entsprechend nachprüfbarem Aufmaß Ihnen in Rechnung stellen."

    Jetzt aber zu eigentlichen Frage:
    Er hat uns schon mehrfach damit "gedroht", dass er uns den Aushub/ Humus Abschieben in Rechnung stellen wird. Grundsätzlich hätte ich das natürlich auch von meinem Rohbauunternehmen machen lassen müssen also finde ich den Anspruch ja durchaus berechtigt. Aber alleine beim Humus abschieden will er vsl. das Fünffache und auch beim Aushub kam mir der Preis verhältnismäßig hoch vor.

    Jetzt stelle ich mich halt auf den Standpunkt, dass wir das nicht bei ihm beauftragt haben, haben aber bisher auch nicht widersprochen. Noch kam auch keine Rechnung; wir warten aber natürlich täglich darauf...
    Muss ich, bereits jetzt widersprechen, um zu verhindern, dass ich sozusagen stillschweigend diesen Maßnahmen zugestimmt habe???

    Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße,
    Max
     
  2. #2 Baufuchs, 19.07.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Seh ich so:

    Grundsatz: Ohne Auftrag keine Vergütung, zur Sicherheit jedoch schriftlich dem Vorhaben der Kostenberechnung widersprechen.
    Der BT muss zwar, um die Arbeiten an "seiner Haushälfte" durchführen zu können Ihr Grundstück "in Anspruch" nehmen.
    Daraus lässt sich aber kein Anspruch auf Vergütung ableiten, vielmehr müsste er Ihren Grundstücksteil nach Abschluss der Arbeiten wieder in den Ursprungszustand versetzen.
    Bringt jedoch alles nur Ärger.
    Setzen Sie sich mit dem BT zusammen, machen Sie Ihren Standpunkt klar und legen Vergleichsangebot mit "ortsüblichen Preisen" für die Erdarbeiten vor.
    Auf diese Summe sollten Sie sich dann verständigen. Kommt für den BT allemal billiger, als Aushub umsonst u. noch zusätzliche Verfüllkosten.
    Da hier keine Rechtsberatung erfolgt: RA fragen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Hauehaueha.....

    Ab zum Anwalt, aber sofort!!!!!
    Wenn der mit Ihrem Wissen auf Ihrem Grundstück rumbaggert, könnte das durchaus als stillschweigende Anerkenntnis gedeutet werden.
    Lassen Sie den sofort stoppen und stellen Sie sich schon mal auf regelmäßige Termine mit dem RA ein - wer so anfängt, wird Ihnen noch viel "Freude" bereiten.
    Mfg
     
  4. #4 Carden. Mark, 19.07.2006
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    Stillschweigendes Einverständnis - wofür?

    Er gesteht dem BT die Möglichkeit ein, sein Grundstücksanteil zu benutzen um die andere Haushälfte zu erstellen.
    Mehr nicht.
    Mir gefällt @Baufuchs sein Vorschlag.
     
  5. maxkr

    maxkr

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    Hallo

    und Danke für die Antworten!

    Eigentlich lege ich es nicht darauf an auf Konfrontation zu gehen (wir müssen uns ja zumindest noch geraume Zeit arrangieren), so dass ich auch eher zur Variante von Baufuchs tendieren würde und einen Preis anbiete der ortsüblich ist und stelle halt klar, dass kein Anspruch besteht...

    Unsere Baufirma hat uns bisher auch zu diesem Schritt geraten.

    Naja Wissen ist aber gut: Er hat uns ja lediglich in Kenntnis gesetzt, dass schon mit den Erdarbeiten begonnen wurde. Jetzt - das stimmt natürlich - Wissen wir es...

    ...so sehe ich das eigentlich auch und das ist ja durchaus üblich und wir hätten das ja auch nicht anders gemacht, wenn wir (wie ursprünglich geplant) zuerst begonnen hätten...!

    Danke für die schnelle Reaktion & viele Grüße,
    Max
     
  6. #6 Gasthörer, 19.07.2006
    Gasthörer

    Gasthörer Gast

    Grundsätzlich ensteht kein Vertragsverhältnis durch Schweigen als Willenserklärung, Ausnahme sind allenfalls wiederholt/in gewisser Regelmäßigkeit getätigte Rechtsgeschäfte unter Kaufleuten (HGB).

    Andererseits weiß man (auch als RA) NIE, wie ein Richter entscheiden wird, daher nicht solange warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist und REDEN, das klärt in der Regel so Einiges. Wenn sich der BT stur stellt, kann man immer noch Unterlassen der Tätigkeiten einfordern.
     
  7. #7 Gasthörer, 20.07.2006
    Gasthörer

    Gasthörer Gast

    Sorry, bin letztes Mal nicht ganz fertig geworden zum SCHWEIGEN ALS WILLENSERKLÄRUNG.

    Willenserkärungen und Vertrag (zwei deckungsgleiche Willenserklärungen, auf eine bestimmte Rechtsfolge gerichtet) sind Urschleim der Juristischen Ausbildung, kann man bestimmt auch gut googeln.

    Der Definition nach ist Willenserklärung die WILLENTLICHE Entäußerung zur Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge. Insofern kann Schweigen schonmal gar keine Willenserklärung per se sein (da keine willentliche Entäußerung), kann also grundsätzlich auch nicht zum Abschluß eines Vertrages führen, aber AUSNAHME: Schweigen als WE bei oben erwähnten, wiederholten und auf Dauer angelegten Rechtsgeschäften unter Kaufleuten, nach HGB (hier wohl nicht einschlägig?).

    Keine Gewähr hierauf, sollte aber aus meiner Erinnerung heraus so stimmen.

    Weiterhin auch nochmal o.a. Ratschlag: REDEN und VERSUCHEN, im Guten eine Klärung herbeizuführen, wenn das nicht hilft, schriftliche Abmahnung + Einfordung einer Unterlassung der rechtswidrigen Tätigkeiten, ansonsten Gang zum RA.....
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 20.07.2006
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    Sorry, wenn Misverständlich...

    Natürlich kann schweigen keinen Vertrag herbeiführen. Nur wenn der BU das Loch drin hat und der Frager geschwiegen hat, spricht der BU vielleicht frech vom mündlichen Auftrag (=Vertrag). Und dann das Gegenteil zu beweisen, wenn Kenntnis von den Erdarbeiten bestand, könnte schwer werden - weil der Richter dann sagen könnte : Wenn Sie nicht wollten, warum haben Sie denn dann nichts unternommen!
    So rum wars gedacht
    MfG
     
  9. #9 Gasthörer, 20.07.2006
    Gasthörer

    Gasthörer Gast

    Alles nicht so einfach, schon gar nicht Juristerei und Rechtsprechung.

    Aber: wenn BU etwas (einklagen) will, braucht er dazu eine Anspruchsgrundlage, deren Voraussetungen (Tatbestand der Norm) er beweisen muss (Beweislast), wenn er es nicht kann - Pech, Klageabweisung.

    Angesichts dessen, dass man aber noch hier und da miteinander zu tun haben wird, sollte man die Fronten nicht verhärten lassen und versuchen, sich gütlich zu einigen. Frager hätte Arbeiten ja auch so besorgen lassen und bezahlen müssen, auf dieser Grundlage hat er doch gute Ausgangsposition für Verhandlungen zu konkretem Auftrag.....
     
  10. maxkr

    maxkr

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    Hallo,

    und nochmals Danke für die Antworten!

    Scheint eher Panikmache durch den BT gewesen zu sein: Er hat zwar ausgehoben aber nicht die komplette Fläche sondern nur 1m bis in unser Grundstück rein (an der Kommunwand). Da wäre er ja sowieso nicht drum herum gekommen. Und das hätten wir ja auch kaum anders gemacht.

    Dreist finde ich aber nach wie vor, dass er uns erst in Kenntnis setzt, wenn die Sachen schon voll im Gange sind...

    ...aber wird wohl nicht das letzte Mal sein, wo man sich aufregen muss!

    Viele Grüße,
    Max
     
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