Baurecht/Feuerschutz/Zulässigkeit?

Diskutiere Baurecht/Feuerschutz/Zulässigkeit? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hallo ihr, bei meiner frage geht es nicht um unseren neubau, vielmehr um ein problem unserer nachbarn in unserer miet-reihenhauszeile. der...

  1. #1 fribbich2006, 19.07.2006
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    hallo ihr,

    bei meiner frage geht es nicht um unseren neubau, vielmehr um ein problem unserer nachbarn in unserer miet-reihenhauszeile.

    der eigentümer hat vor einigen jahren eine alte fabrikationshalle in reihenhäuser (2 geschossig plus ausgebautes dach) umgebaut. an das letzte reihenhaus( 1 vollgeschoss plus ausgebautes dach) schließt ein viel tieferes 3-familienhaus(früher verwaltungsgebäude der fabrik), welches ebenfalls dem gleichen vermieter gehört.
    da das mehrfamilienhaus länger ist, bildet sich zwischen diesem und dem letzten reihenhaus ein 90 grad winkel.
    etwa 5 cm von der hauswand des reihenhauses hat das mfh in eben diesem winkel ein großes (treppenhaus-) fenster. direkt da drüber, nur eben auf reihenhausseite haben unsere nachbarn ihr schlafzimmerfenster.
    (weitere fenster des mfh liegen direkt angrenzend an das schräge dach des reihenhauses.)

    nicht saniert wurde in dem mfh die etwa 55 jahre alte holztreppe, die einen höllischen lärm macht. die nachbarn fallen besonders im sommer bei offenem fenster nachts fast aus dem bett, wenn die spätheimkommer oder -weggeher die treppe benutzen.

    mehrere versuche, die mieter des mfh dazu zubewegen, das fenster zu schließen, um den treppenlärm einzudämmen, sind gescheitert. die mieter des mfh öffnen das fenster immer wieder( auch verständlich-es ist ja sehr heiß im moment), obwohl der hausmeister schon zettel ausgehängt hat.

    und da kommt jetzt eine ganz andere frage ins spiel:

    sind die fenster so eck über eck bei 2 abgeteilten wohnungen oder besser gesagt häusern überhaupt zulässig? brandschutzmäßig hätte ich da größte bedenken.:confused:

    wer kann genaueres sagen? die häuser sind in hessen beheimatet.
    bilder liefere ich noch nach.

    danke schonmal für eure hilfe!
    frib
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Dürfte an sich nicht zulässig sein...

    Genaue Maße der LBO Hesse kenn ich nicht, aber hier sind immer Abstände vorgeschrieben.
    Fabrik -> Wohnung = Nutzungsänderung = Bauantrag.
    Akteneinsicht nehmen, ob das Fenster in den bauzeichnungen enthalten war.
    Wenn ja, fragt sich, warum nicht gestrichen. Hierzu muß es Befreiungen o.ä. geben.
    MfG
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 19.07.2006
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    Eindeutig ...

    ... nicht zulässig, einschließlich der Holztreppe (ich bin übrigens Nachweisberechtigter für vorbeugenden baulichen Brandschutz).

    Hier geht´s aber nur mit Ortsbesichtigung (und die 5cm sind kein Druckfehler und nicht 5m?).
     
  4. #4 fribbich2006, 19.07.2006
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    hallo volker,

    nein, du hast richtig gelesen. die beiden fenster sind je gerade eben 5 cm weg von der wand des anderen hauses.
    ich schaff das mit den fotos leider erst morgen oder übermorgen - wir sind voll im stress wegen kindergeburtstag.

    an wenn wendet man sich denn in dieser sache? bauamt?

    gruß von frib
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 20.07.2006
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    Die Bauaufsicht ...

    ... ist hier zuständig.

    Für den Wetteraukreis: Fachdienst Bauwesen - Europaplatz - 61167 Friedberg.
    Sekretariat: 06031 Tel 83 414 Fax 83 888
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  6. #6 fribbich2006, 20.07.2006
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    danke, volker.
    mal sehen, was man da unternehmen kann...hier zur verdeutlichung:

    das etwas gestauchte fenster mit herabgelassenem rolladen das schlafzimmerfenster, rechts darunter das treppenhaus des nachbarhauses mit der alten holztreppe.
    <a href="http://img465.imageshack.us/my.php?image=fenster1uf8.jpg" target="_blank"><img src="http://img465.imageshack.us/img465/7245/fenster1uf8.th.jpg" border="0" alt="Free Image Hosting at www.ImageShack.us" /></a>

    <a href="http://img465.imageshack.us/my.php?image=fenster2ic4.jpg" target="_blank"><img src="http://img465.imageshack.us/img465/1993/fenster2ic4.th.jpg" border="0" alt="Free Image Hosting at www.ImageShack.us" /></a>

    grüße von frib
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2006
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    Und Ihr seid sicher....

    das das SO genehmigt wurde. Ich hab da deutliche Zweifel.
    MfG
     
  8. #8 fribbich2006, 21.07.2006
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    wir sind alles nur mieter ( wir ja nicht mehr lange) und unsere nachbarn haben das problem mit dem treppenlärm. von allen seiten hören wir, dass dies nie und nimmer genehmigungsfähig war. schön, dass ihr experten das auch so seht.......

    viele grüße von frib
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 21.07.2006
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    Schick´ die Bilder ...

    ... mit ner kurzen Beschreibung an die Bauaufsicht.

    Da brauchste gar nicht selbst hin, die kommen dann schon von selbst gerannt.
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Hmm, ich vermute mal, das sind keine Reihenhäuser und ein MFH, sondern ein MFH-Komplex mit Eigentumswohnungen, d.h. die Reihenhäuser sind Teileigentum?!

    Dann ist so eine über Eck-Lage nicht ganz aussichtslos bei der Genehmigung und dann hat da einer eh seine Narrenfreiheit im Ganzen genutzt.
    Brandschutztechnisch wohl als eine große einheit betrachtet worden?
    -> das aufzudröseln müßte sich jemand reinknien und durchwühlen.:sleeping
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 21.07.2006
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    Da brauchste nix aufdröseln ...

    ... das ist brandschutztechnisch nicht zulässig.
    Zwischen Öffnungen verschiedener Nutzungseinheiten müssen mindestens 5 Meter Abstand als Sicherheitsabstand gegen Brandüberschlag gegeben sein. Punkt. Nicht verhandlungs- oder befreiungsfähig. :deal
     
  12. John

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    Moin Volker,

    könntest du mir mal bitte die Formulierung "verschiedener Nutzungseinheiten" verdeutlichen? Ich kann da gerade nicht folgen.

    Schöne Grüße
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 21.07.2006
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2006
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    Eine Nutzungseinheit ...

    ... ist zum Beispiel eine in sich abgeschlossene Wohnung oder ein Büro. Und auch ein Treppenhaus!
    Stell Dir vor, es brennt im Treppenhaus. Die Treppenhausscheibe geht zu Bruch. Die Flammen schlagen gegen das Wohnungsfenster. Die Scheibe geht auch zu Bruch. Die Flammen schlagen in die Wohnung. Deswegen die 5m im Übereckbereich.


    @Frib
    Ich habe gerade erfahren, dass der "Boss" der Bauaufsicht ab jetzt für 5 (i.W.: fünf) Wochen in Urlaub ist (im Hintergrund höre ich meine Mutter: "Junge, warum bist Du nicht Beamter geworden?").

    Wenn´s nicht gar so eilig ist, würde ich warten, bis er (Ltd. BD Lich) wieder da ist. Der mag nämlich solche Sachen :D .
     
  14. OK

    OK

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    @Volker
    Ja ist denn aber die Republik nicht übersäht von MFH wo Fenster benachbarter (und in sich abgeschlossener) Wohnungen deutlich näher zueinander liegen als 5m?! Sei es nun übereinander oder auch nebeneinander. Sind die allesamt illegal Kann das nicht ganz fassen...
    +
    Und insgesamt: Setzen wir voraus, dass die Fenster wirklich illegal sind: Was passiert dann? Vermieter bekommt Ordnungwidrigkeit, Fenster müssen geschossen werden (zugemauert?)?
    +
    Grüße
    Oliver
     
  15. #15 bauhexe, 21.07.2006
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    ich würde meinen ... das ist auch abhängig davon, ob es auf einer flurnummer ist und einem eigentümer gehört. dann muß nur die größe der brandabschnitte passen ;-)
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2006
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    @ Ok....

    Man gut, daß wir nicht wissen, was da alles ungenehmigt/wider die Genehmigung rumsteht. Fenster zu ist nicht. Brandschutzfenster und im Dach nen Rauchabzug (oder mech.)
    Schager und Schwägerin wollten RH kaufen, umgewandelt aus 4-Parteien-Mietshaus in RH-WEG. Treppenräume umgebaut, alles mögliche geändert. Als ich nach der Genehmigung gefragt habe, wurde die Dame plötzlich sehr diffus.
    Sie durfte es dann behalten :smoke
    @ bauhexe:
    ich sehs so wie Volker. Brandüberschlag zwischen Nutzungseinheiten. Aber Ausnahmen wären schon denkbar. Deswegen hatte ich ja geschrieben, Genehmigung prüfen
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 21.07.2006
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2006
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    Hier geht´s ...

    ... um die Überecklage (bis 70°). Nebeneinanderliegende Fenster in derselben Fassade sind unproblematisch.

    Das steht auch nicht explizit im § 13 der HBO - das sind Grundregeln des vorbeugenden baulichen Brandschutzes - zumindest in Hessen. Und wenn Du Dich nicht dran hältst, bibt´s eine auf die Mütze :boxing .
    Und ich wette mal, diese Situation hat auch "planmäßig" nie ein Bauamtsmitarbeiter gesehen.

    Ach ja, im MFH sind als notwendige Treppen auch keine Holztreppen zulässig (hier Gebäudeklasse 3: nicht brennbar A oder F30-B).

    Nachtrag.
    Rauchabzug erforderlich erst bei Gebäudeklasse 5.
    Und von der 5m-Regel gibt´s keine Ausnahme!
    Warum glaubt mir denn Keiner :cry ?
     
  18. John

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    das klingt für mich auch alles sehr logisch. Nur scheint beim Genehmigungsverfahren niemand Wert darauf zu legen. Oder es gibt doch eine Vielzahl von Befreiungen, um die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Dies würde dann aber nicht zu den Aussagen von Volker passen.

    Man muss sich doch nur einmal in der Baulandschaft umsehen und wird dann feststellen, dass man schon erheblichen Suchaufwand betreiben muss, um Bauwerke zu finden, die diesen Ansprüchen und Vorlagen gerecht werden.
    Also scheint die ganze Thematik doch nicht ganz so einfach zu sein.

    Schönen Gruß
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2006
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    Weil ich´s in Nds schon erlebt hab. :smoke Schaffung von Nutzung im Bestand.
    MfG
    Nachtrag. Rauchabzug ab GK 5, ja, weil normal Fenster da sind. Wennst da aber ne Brandschutzverglasung einbaust, wären Fenster wohl kontraproduktiv, oder? Ergo muss die Entrauchung anders sichergestellt werden können. Und dann kömmt mit Sicherheit der racuabzug als Auflage.
     
  20. #20 fribbich2006, 21.07.2006
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    hui, jetzt hab ich aber ne welle verursacht :-)
     
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