Baurecht/Feuerschutz/Zulässigkeit?

Diskutiere Baurecht/Feuerschutz/Zulässigkeit? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Nö... bloss ein gaaaanz leichtes Kräuseln der Oberfläche :D MfG

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Nö...

    bloss ein gaaaanz leichtes Kräuseln der Oberfläche :D
    MfG
     
  2. #22 MoRüBe, 21.07.2006
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich versuche mal zusammenzufassen...

    .... und mir meine eigene Meinung zu bilden:

    1.der eigentümer hat vor einigen jahren eine alte fabrikationshalle

    aha, der Zustand hält also schon einige Jahre an.

    2.mehrere versuche, die mieter des mfh dazu zubewegen, das fenster zu schließen, um den treppenlärm einzudämmen, sind gescheitert

    aha, also auch schon längere Zeit.

    Aber jetzt kommts:

    brandschutzmäßig hätte ich da größte bedenken.

    Daraus folgert: Hätten die Mieter keinen Krach gemacht, wären auch keine Bedenken da, denn der Zustand wird offensichtlich schon lange toleriert

    Tschuldigung, aber das ist an Verlogenheit kaum noch zu überbieten.


    Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenns der bösen Nachbarin nicht gefällt, frei nach Roland Kaiser

    Ich glaubs einfach nicht....:mauer :mauer :mauer
     
  3. #23 VolkerKugel (†), 21.07.2006
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    Können wir uns ...

    ... wenigstens erst Mal darauf einigen, dass der Zustand wie auf Fribs Bildern erkennbar so in Hessen nicht Rechtens (allgemein formuliert) ist?

    Können wir uns weiter darauf einigen, dass hier nicht nur die Hessische Bauordnung, sondern auch die "Handlungsempfehlungen" dazu (105 Seiten) maßgebend sind :deal ?

    O.k.

    Es ist hier ja nicht nur die wechselseitige Übereckgefährdung Wohnhaus/Treppenhaus. Was ist denn mit den Gaubenfenstern im "weißen" Haus, wenn´s im Dach des "gelben" Hauses mal brennt?

    @ Ralf
    Danket Gott, Ihr niederen Sachsen. Die Hessen sind hier viel sturer. Treppenhausfenster sind hier anleiterbare Rettungswege und erforderlich zur Belichtung und Belüftung des Treppenhauses. Nix hier mit Brandschutzverglasung. Um hier ne Befreiung zu kriegen, müssten die RH-Fenster brandschutzverglast sein.

    @Frib
    Mach´ Dir da mal keine Gedanken. Wir treiben da nur gegenseitige Befruchtung :D .
     
  4. #24 VolkerKugel (†), 21.07.2006
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    Das ist keine ...

    Verlogenheit sondern Unwissenheit (die bekanntlich auch nicht vor Strafe schützt).

    Sträflich ist es hier, billigend Gefahren in Kauf zu nehmen.
     
  5. #25 fribbich2006, 21.07.2006
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    morübe,

    wir selber haben überhaupt kein problem mit dem lärm, weil wir ein haus weiter wohnen.
    die nachbarn haben sich, seitdem das mfh letztes jahr(!) renoviert und vermietet wurde, beschwert wegen dem lärm und sich natürlich auch mit den anderen nachbarn darüber unterhalten.
    in den bauforen lese ich seit februar diesen jahres und irgendwann im laufe der letzten wochen habe ich in einem beitrag vom problem des brandschutzes gelesen. deshalb kam die frage auf. und man darf sich wohl schon noch sorgen darüber machen, wie sicher die eigene wohnung bzw. haus im falle eines brandes ist. da nutzen einem die rauchmelder im haus gar nichts, wenn das feuer von außen kommt.

    aber mir fällt gerade ein, dass der kindergarten meiner kinder 9 jahre lang OHNE vorgeschriebene außenfluchttreppe für den 1. und 2. stock existiert hat. die stadt als träger weigerte sich, sie hätte kein geld dafür. erst als ein neuer elternbeirat endlich entsprechende stellen informiert hat, wurde in null komma nix die fluchttreppe gebaut.

    ich denke, dass der spielraum für die ämter enorm sind und es auch noch drauf ankommt, wer da einen antrag stellt. und genau letzteres wird es im fall des nachbarhauses auch sein ;-)

    gruß frib
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also die Welt

    ist eher grau als schwarz und weiß.

    Und das losgetreten, na ja:lock

    Im Bestand wird da einiges anders aufgedröselt. Und manchmal auch nur einfach gebaut.

    Nur so was bekommt man in der Regel nich mit dem großen Hammer gelöst.:konfusius
     
  7. #27 VolkerKugel (†), 21.07.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Ich denke eher ...

    ... dass da überhaupt kein Antrag gestellt wurde, will ich mal die Bauaufsichtler in Schutz nehmen.

    @Pe-Mu
    Du musst hier unterscheiden zwischen dem konstruktiven - das ist Euer Bier - und dem vorbeugenden baulichen Brandschutz - das ist unser Bier.
    Vereinfachend gesagt:
    Ihr habt dafür zu sorgen, dass - wenn´s in einer Wohnung brennt - die Bauteile ausreichend lange standsicher sind, damit sich die Leute retten können.
    Wir haben dafür zu sorgen, dass durch den Brand in dieser Wohnung/Nutzungseinheit Andere nicht auch noch gefährdet werden.
    (Ist jetzt zwar ein bisschen stark vereinfacht aber ich hoffe Du verstehst, was ich meine.)

    Was hier gemacht wurde ist sträflich - ich wiederhole mich - und da hilft nur der Hammer. Sorry.
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das ist jetzt ein bischen sehr grob oder?
    Ich erspar mir einen entsprechenden Rückwartskommentar wie: es gibt auch Leute, die nicht nur den Brandschutz nach ner Bauordnung für den Wohnungsneubau beurteilen können - Architekten -, sondern auch welche, die es außerhalb der bauordnungsmäßigen Regeln auf die Reihe bekommen müssen, wie im Bestand, Industrie- und Gewerbebau und die vielen netten Sonderbauten. Nennen die sich Brandschutzgutachter? Berufsbild:vielfältig
    Oh jetzt hab ich doch den Kommentar losgelassen.:shades
     
  9. #29 Harald W., 23.07.2006
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    Oh, ja die nehmen sich...

    ...einen Brandschutzgutachter, habe ich gerade selber bei einem Umbau eines Gebäudes aus dem Spätmittelalter zur Versammlungsstätte, weil ohne den kriegste gar keine Nutzung mehr hin. Und mit Verlaub, das was Volker alles zum Thema gesagt hat, ist mit Punkt und Komma in Hessen Gesetz. Erlaube mit noch, auf die 120Grad Regel hinzuweisen bei gegenüberliegenden Fenstern.
     
  10. #30 VolkerKugel (†), 23.07.2006
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    Danke Harald ...

    ... muss natürlich heißen 120° :konfusius War halt warm :konfusius .

    Und Pe-Mu
    sei doch nicht gleich so fuchtich. Hier geht´s doch nur um den konkreten Fall. Architekten und Statiker müssen doch zusammenarbeiten :biggthumpup: !
     
  11. #31 fribbich2006, 23.07.2006
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    hallo ihr,

    ich habe gerade auf der liegenschaftskarte, die dem mietvertrag beigeheftet war, nachgesehen: tatsächlich handelt es sich bei dem mfh und dem ersten, kleineren reihenhaus um ein flurstück, alle anderen haben getrennte nummern. warum wohl ;-) eigetümer ist schließlich RA...

    hausnummern haben sie aber unterschiedliche, aber den gleichen straßennamen, obwohl der eingang des rh in einer anderen straße liegt.

    viele grüße von frib
     
  12. PeMu

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    @Kugel: Äh, wieso, Statiker, äh wo? -verwirrt-
     
  13. #33 VolkerKugel (†), 23.07.2006
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    Tschulligung ...

    ... TWP. O.k. :confused:
     
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