VOB - Montage in Eigenleistung

Diskutiere VOB - Montage in Eigenleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hier in unsrem kleinen Dorf wird derzeit das Pfarrheim erneuert. Die Gewerke werden überwiegend in Eigenleistung erbracht, sind von der Zeit her...

  1. #1 Jürgen V., 21.07.2006
    Jürgen V.

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    Hier in unsrem kleinen Dorf wird derzeit das Pfarrheim erneuert. Die Gewerke werden überwiegend in Eigenleistung erbracht, sind von der Zeit her jedoch voll aus dem Ruder.

    Was am Markt in sachen Materialpreise los ist muss ich wohl keinem erzählen.

    Auftraggeber ist die Kirche.

    Angebot abgegeben am 19.01.2005

    Auftrag erteilt am 01.08.2005!! Laut Bauzeitplan sollte im Januar 2006 Fertigstellung sein, naja eben alles Eigenleistung.

    Es ist nichtmal Estrich drin bis heute.

    Wie mache ich denen jetzt klar das ich mehr Geld fürs Material haben will ( gern auch einen Vordruck nach VOB )

    Das Ing. Büro stellt sich ziemlich auf stur und will die Einheitspreise beibehalten.
    Das Angebot war für den UMBAU des Pfarrheims, es wird jetzt jedoch komplett neu gebaut.

    Wir sind mitten drin in dem Auftrag, nur ist das Material im EK teils teurer als noch im LV, VK von 2005.

    Wie genau wollen die dann die Preiserhöungen wissen ??

    Fragen über Fragen

    Danke vorab
     
  2. #2 Olaf (†), 21.07.2006
    Olaf (†)

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    Das ist jetzt..

    nicht vorwurfsvoll gemeint, höchstens ein bisschen salopp.
    Du bist da mit dem eigentlich gerechtfertigten Gottvertrauen an die Aufgabe gegangen und hast wohl solche Sachen wie Bindefrist, Preisgleitklausel, verbindliche Ausführungszeitraum und ähnliches außen vor gelassen.
    Was ich jetzt auch nicht verstehe (oder Dich falsch verstanden habe), dass Du jetzt "mittendrin" bist und auf einmal feststellst, dass das Geld nicht reicht - sowas muss man doch vorher klären.
    Ich denke schon, dass die VOB Dir einige Möglichkeiten zu bieten hätte: Von Schadenersatz bis Vertragskündigung, ohne das jetzt zu vertiefen.
    Aber bevor Du die Wundertüte öffnest: Was sagt denn der Bauherr (Kirchgemeinde?) dazu? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Dich bei dieser Konstellation in die Pfanne hauen will. Übergeh doch einfach mal den Planer und wende Dich erst mal an den AG. Das sollte doch zu machen sein.
     
  3. OlliF

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    Hallo Heizer ,

    deine Anfrage zu beantworten ist ziemlich schwer , da man nicht genau den Inhalt deines Angebotes bzw. des Werkvertrages kennt.

    Also versuche ich das mal mit den Angaben die du hier hinterlassen hast.

    Das Ing. Büro stellt sich ziemlich auf stur und will die Einheitspreise beibehalten.
    Das Angebot war für den UMBAU des Pfarrheims, es wird jetzt jedoch komplett neu gebaut.


    VOB Teil B - DIN 1961 -§ 2 Vergütung

    3. (1) Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfaßten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis.
    (2) Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes -ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.


    "Bedeutet das wenn du zum Beispiel den Auftrag mit einer Fläche von 100 m zu einem Einheitspreis von 5 € angenommen hast , du bei Mehraufkommen von 10 m also einer Gesamtfläche vom 110 m die 5€ beibehalten musst.
    Sollten aber 20 m dazu kommen dann brauchst du nur 110 m für 5€ ausführen und die restlichen 10 m bekommen einen neuen Einheitspreis der je nach Kalkulation höher oder geringer ausfallen kann.

    Dieser Abschnitt stellt vielleicht eine Möglichkeit da um zumindest für einen Teil des Auftrags einen neuen Einheitspreis zu verlangen. Am besten du liest dir den Teil noch mal genauer durch :VOB Teil B - DIN 1961 -§ 2 Vergütung.

    Das Problem könnte sein das du bereits mit den Arbeiten begonnen hast ohne zuvor eine neue Preisvereinbarung zu schliessen. Ausserdem würde ich in der Zukunft immer dafür sorgen das mögliche Preisklauseln mit in den Vertrag aufgenommen werden die eine Anpassung der Einheitspreise in Verbindung auf EK-Preise nach späterem Zuschlag ermöglicht.

    Hoffe das du die Sache mit dem AG noch klären kannst :28:
     
  4. #4 Olaf (†), 21.07.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Wer..

    lesen kann ist klar im Vorteil:D
    Hier gehts nicht um Mengen - die Möglichkeit wird er ja ganz sicher kennen - sondern darum, dass seine kalkulierten Preise durch Zeitablauf nicht mehr auskömmlich sind. Also nix mit §2
     
  5. Bruno

    Bruno

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    Beim VOB-Vertrag ist das ein Fall für den § 6 Abs. 6, Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens. Die Behinderung muss angezeigt worden sein.
     
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