Brief- oder Buchgrundschuld ???

Diskutiere Brief- oder Buchgrundschuld ??? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Außerdem: Die Bank darf nur Grundbucheinsicht nehmen, wenn 1. ein Recht zu ihren Gunsten eingetragen ist 2. ihr eine Vollmacht des Eigentümers...

  1. #21 Alfred Witzgall, 12.08.2006
    Alfred Witzgall

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    § 12 GBO

    (1) Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

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Thema: Brief- oder Buchgrundschuld ???
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  1. briefgrundschuld oder buchgrundschuld

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