Vertragskündigung

Diskutiere Vertragskündigung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Folgendes: Wir hatten nach langer Suche einen (in unseren Augen vernünftigen!) Verputzer gefunden der unser Haus innen verputzen...

  1. #1 Rene', 27.07.2006
    Zuletzt bearbeitet: 27.07.2006
    Rene'

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    Hallo!

    Folgendes:

    Wir hatten nach langer Suche einen (in unseren Augen vernünftigen!) Verputzer gefunden der unser Haus innen verputzen sollte.
    Er machte ein für uns passendes Angebot und der Vertrag wurde mündlich erteilt. Als Termin für den Beginn wurde der Montag den 31.07. festgelegt.

    Heute Abend sollte noch besprochen werden welche Eckschiene nun definitiv verbaut werden sollte. Aber dazu kam es nicht...
    Telefonisch teile uns der Verputzer mit das er unseren Bau definitiv nicht machen will.

    Mündlich wurde vorher alles wie gesagt besprochen und die Sache war eigendlich in "trockenen Tüchern".

    Nun steh ich da, hab keinen Verputzer und muss mich drum kümmern kursfristig einen gescheiten Verputzer zu finden.
    Ausserdem war die Fussbodenheizung für die 33kw terminiert, der Estrich für kw 34, der Sanitärmensch steht auch schon mit scharrenden Hufen vor der Türe.
    Sicherlich wird sich unser Bau jetzt um mindestens 2-4 Wochen verzögern, wenn nicht sogar noch länger , da ich schauen muss wie ich mit dem Heizi , dem Estrichmensch und dem Sani klar komme.

    Wie wohl jeder selber weiss kostet jede Woche Leerlauf so richtig Geld. Z.Zt knallt es bei uns in der Region auf dem Bau mächtig und es ist schwierig kurzfristig Firmen zu bekommen. Mir graut schon davor das aus den 2-4 Wochen eine Gesamtverzögerung von 6-8 Wochen werden

    Meinen "Hals" auf den Putzer könnt Ihre euch vorstellen. Besteht eine Möglichkeit auf irgendeine Form des Schadenersatzes oder kann er einfach den mündlichen Vertrag so kurzfristig nach dem Motto "April,April!" kündigen?

    Danke und Gruß

    Rene'
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 27.07.2006
    VolkerKugel (†)

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    Erstmal ...

    ... meinst Du wohl Montag den 31.07., denk´ ich mal. (Ach, Du hast´s schon gemerkt.)

    Ansonsten hast Du - leider - Pech gehabt. Die Zeiten, wo ein Handschlag noch was galt, sind leider vorbei :cry .

    Einzige Problemlösung ist, das Branchenbuch durchzutelefonieren, vielleicht passt´s ja noch jemand in die Planung. Lass´ Dir dabei aber nicht unbedingt den Druck anmerken, unter dem Du stehst :shades .
     
  3. #3 Baufuchs, 27.07.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso Pech gehabt?

    Das Angebot des Putzers wurde angenommen. Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Grundsätzlich ist dies auch bei mündlicher Willenserklärung der Fall.
    Aber können Sie`s beweisen? Zeugen? Wenn ja, RA befragen.
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 27.07.2006
    Zuletzt bearbeitet: 27.07.2006
    VolkerKugel (†)

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    Das meine ich doch ...

    ... hier geht´s doch nicht um Recht haben und vielleicht in einem halben Jahr (wenn´s gut läuft) auch Recht zu bekommen. Hier geht´s doch darum, dass der Bau weitergeht!
     
  5. Rene'

    Rene'

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    Hallo!

    Danke für eure Hilfe!

    Fakt ist natürlich das es jetzt nun irgendwie weiter gehen muss.

    Auch wenn ich den Verputzer unter Druck und mit Androhung rechtlicher Schritte zum Ausführen der Arbeiten zwingen könnte will ich das im Grunde nicht da ich das Vertrauen in den Herren verloren habe.

    Es nutzt mir wenig wenn er die Sache dann mit Verzögerung wiederwillig ausführt und mir unter Umständen aus Wut dabei noch zwei Stromleitungen durchzwickt oder ein Wasserrohr antitscht.

    Meine Frage ist ob ich den Herren irgendwie schadenersatzmäßig in die Pflicht nehmen kann wenn es jetzt zu einer Verzögerung kommt oder nicht.


    Danke und Gruß, Rene'

    @Volker: Sorry, ich meinte den 31.07. und hatte es im nachhinein editiert.
     
  6. #6 Bau-Fan, 28.07.2006
    Bau-Fan

    Bau-Fan Gast

    Da beißt sich der Schwanz in den Hund....

    Für Schadensersatz gäbe es zwar mehrere verschiedene Anspruchsgrundlagen (die der Anspruchsteller beweisen müßte. vertraglich, vertragsähnlich, gesetzlich, deliktisch), hier käme aus meiner Sicht jedoch allenfalls vertragliche Anspruchsgrundlagen in Betracht - dafür ist aber erstmal das Vorliegen eines (Werk-) Vertrages erforderlich.

    Wenn die Ausführungen zutreffend sind, wurde vorliegend zwar ein Vertrag geschlossen (2 deckungsgleiche Willenserklärungen zur Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge, kann freilich auch mündlich erfolgen, ist natürlich so auch wirksam), Problem aber ist, wenn das Vorliegen eines SchE-Anspruchs gerichtlich festgestellt werden soll, muss der Anspruchsteller=Frager das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage vortragen und BEWEISEN. Wenn`s hierzu aber kein Papier mit Unterschriften, neutrale Zeugen o.ä. gibt, ist die Sache von vornherein aussichtslos und Putzer lacht sich ins Fäustchen.

    Was lernen wir daraus: Verträge IMMER schriftlich fixieren, nicht der Wirksamkeit wegen, sondern der Beweisbarkeit im Streitfalle.....
     
  7. dollar

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    Der Ärger ist verständlich. Für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruch stellt sich die entscheidene Frage: Worin liegt Ihr materieller Schaden? M.E. vorstellbar wäre, der Mehrkostenpreis im Vergleich zum "Ersatz"putzer,; angezeigte Mehrkosten für die Nachfolgegewerke, d.h. deren Zusatzkosten, weil der Ausführungsbeginn sich verschoben hat.

    Die Durchsetzung des dann bezifferbaren Anspruch muss in der Tat durch Sie bewiesen werden, so dass es einen Vertrag gab; wann Beginn der Ausführung und der Werklohn (sprich Preis). Letzteres, falls die Nachfolgefirma teurer ist.
     
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