bodengutachten/weiße wanne

Diskutiere bodengutachten/weiße wanne im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; hallo beim baugrundachten wurde drückendes wasser(schicht/sicker/hangwasser) festgestellt.die baufirma empfiehlt weisse wanne(mehrkosten 12000€)...

  1. #1 baumeister, 28.07.2006
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    hallo
    beim baugrundachten wurde drückendes wasser(schicht/sicker/hangwasser) festgestellt.die baufirma empfiehlt weisse wanne(mehrkosten 12000€)

    die rechnung ist pauschaliert:
    ausführen des kellers gegen drückendes wasser als weiße wanne:
    -ausführen der keller außenwände aus stahlbeton/WU-BETON
    -herstellen der bodenplatte,d 25cm aus wu-beton mit rissbreiten
    beschränkender bewehrungen

    meine fragen lauten:
    1.ist eine weiße wanne zwingend notwendig
    2.ist die rechnung so in ordnung oder muss sie noch genauere angaben
    enthalten
    3.und was bedeudet durch medienträger erforderliche hauseinführungen


    danke
     
  2. Yilmaz

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    Hallo

    Was wurde Ursprünglich vereinbart das man auf 12 T Euro mehrkosten kommt?
    Als Alternativ ausführung ist das auf jeden fall als mehrkosten zu hoch.
    Mfg.
    Yilmaz
     
  3. #3 baumeister, 28.07.2006
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    entsprechend der statischen
    Erfordernisse die Bodenplatte mit Beton gefertigt.
    Die Bodenplatte ist entsprechend Statik ca. 20 cm
    dick und wird mit Stahlbewehrung gegossen.
    In das Fundament wird ein Fundamenterder aus
    Bandstahl nach VDE-Vorschrift eingebaut.
    Unter der Bodenplatte bauen wir eine ca. 15 cm
    dicke kapillarbrechende Schicht aus Kies oder
    Schotter ein. Bei der Erstellung Ihres Hauses ohne
    Keller führen wir zusätzlich eine umlaufende
    Frostschürze nach Erfordernis aus.
    5. Auß enwände/Innenwände
    Soweit Sie ein Haus mit Keller vereinbart haben,
    bestehen die Kelleraußenwände aus ca. 30,0 cm
    starken Kalksandsteinen.
    Die Innenwände werden ebenfalls aus Kalksandsteinen
    nach statischen Erfordernissen gefertigt.
    Damit der Keller wohngerecht
    trocken ist, dichten wir ihn sorgfältig ab. Hier
    wird auf die verschiedenen Sperrlagen größter
    Wert gelegt.
    So erfolgt die Vertikalsperrung um das Haus im
    aufwändigen Schweiß bahnverfahren, um eine
    dauerhafte Feuchtigkeitsabdichtung zu gewährleisten.
     
  4. #4 Olaf (†), 28.07.2006
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    So, und nu?

    Ich befürchte mal, ihr habt den Bauvertrag schon unterzeichnet zum Preis X und jetzt: "Oh, welche Überraschung, Sie brauchen ja ne weisse Wanne, also das haben wir vorher nich gewusst. Da müssen wir jetzt aber fix einen Nachtrag schreiben".
    Keine Ahnung, wie Ihr aus der (Preis-)Nummer wieder raus kommt.
    Olaf
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 28.07.2006
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  6. totto

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    @VolkerKugel

    Was ist denn da unklar? Die vorstehende (ziemlich arrogant rüberkommende) Unterstellung von NSF82 war offensichtlich ein Griff ins Klo und da informiert sich jemand VORHER.

    @Baumeister
    Ein Tip aus eigener Erfahrung: Nimm Dir einen unabhängigen Sachverständigen, der die Bauausführung ständig kontrolliert. Papier ist geduldig ... :(
     
  7. Yilmaz

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    Also ich würde sagen es kostet nicht soviel mehr,
    30 cm KS-Wände gegen drückendes wasser abdichten oder WW mit 30 cm WU-Beton,
    20 Cm Bodenplatte gegen 25 cm,
    Mehr stahl ist ok,


    Man kann gemauertes wand auch anderweitig gegen drückendes wasser abdichten WW ist aber die sicherste version.

    Es muß jeder einzelposition genau gerechnet werden.

    Ich denke damit sind wanddurchführungen für die versorger und telekom gemeint.

    Mfg.
    Yilmaz
     
  8. #8 baumeister, 31.07.2006
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    @Yilmaz:welche einzelpositionen genau?

    danke
     
  9. Bruno

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    Alle, die sich ändern bzw. hinzukommen und die die Firma zusätzlich bezahlt haben will.

    Wenn es ein VOB-Vertrag ist, gilt für geänderte und zusätzliche Leistungen, dass der "neue Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren" ist bzw. "sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung" bestimmt. Basis ist also immer die Kalkulation des Hauptauftrags, dessen Materialpreise, Löhne, Stundenansätze und Zuschläge. Wer einen neuen Preis haben will, muss den entsprechend darlegen. Eine Pauschale mit wenigen Zeilen würde mir da nicht reichen. Ich würde sämtliche geänderten und neuen Einzelleistungen mit Mengen und exakter Kalkulation sehen wollen.

    Wenn es ein BGB-Vertrag ist, steht der Firma eine "übliche" Vergütung zu. Auch hierfür ist der Unternehmer in der Nachweispflicht, was im Endeffekt auf das Procedere beim VOB-Vertrag - weil üblich - hinauslaufen dürfte.
     
  10. totto

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    @Bruno
    Was versteht man denn unter "Grundlagen der Preisermittlung"? Ist das nur eine Formsache (detaillierte Aufführung von Zusatzleistungen) oder betrifft das auch die Höhe des Aufpreises ("marktüblicher" Rahmen) ?

    Mich interessierte das, weil die Betriebe unseres Bauträgers für alle Zusatzleistungen absolute Mondpreise verlangen. Hat man da über die VOB-Richtlinien eine Handhabe gegen (=> Orientierung von Aufpreisen am marktüblichen Rahmen) ?
     
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