Schlüsselübergabe ohne Abnahme?

Diskutiere Schlüsselübergabe ohne Abnahme? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe eine Wohnung von einem Bauträger gekauft. Es gibt durchaus gegründete Zweifel, daß die Wohnung bzgl. Dachaufbau und EnEV nicht...

  1. bbking

    bbking Gast

    Hallo,
    habe eine Wohnung von einem Bauträger gekauft. Es gibt durchaus gegründete Zweifel, daß die Wohnung bzgl. Dachaufbau und EnEV nicht Mängelfrei ist.
    Bei der Abnahme haben wir neben Mängelfeststellung einige Nachweise eingefordert. Die Mängelliste habe ich ohne Abnahme unterschrieben. Die Nachweise konnte der Bauträger bis jetzt noch nicht herbeischaffen bzw. hat sich widersprechende Infos geliefert.
    Nun steht die Schlüsselübergabe an und ich will/muß in die Wohnung, will aber die Abnahme nicht machen, bevor nicht die Dokumente vorliegen.
    Mir geht es nicht darum Geld zurückzuhalten sondern ausschließlich darum, daß ich verhindern möchte, daß sich die Beweislast durch die Abnahme umdreht.
    Ist eine Schlüsselübergabe ohne Abnahme möglich? Kann mir der Bauträger die Schlüsselübergabe verweigern?
    Danke!
     
  2. #2 Baufuchs, 31.07.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Thema

    hatten wir schon mal. Mal hier nachlesen.
    Und zum Verhalten/zum Umgang mit Mängeln -auch was Beweislast angeht- mal hier lesen.
     
  3. bbking

    bbking Gast

    Danke,
    obige Links hatte ich mir gestern Abend schon mal durchgelesen, bin aber nach wie vor der Ansicht, die gehen in eine andere Richtung.
    Mir geht es nicht um das Zurückhalten von Geldern. Mir geht es auch nicht darum, daß ich Mängel erkenne und ich mit dem Bauträger uneins bzgl. Beseitigung wäre.
    Mir geht es allein um die Beweislast der Mangelfreiheit. Im zweiten Link heißt es ja auch "Bis zur Abnahme der Leistung hat der Unternehmer die Mängelfreiheit seiner Leistung zu beweisen..." Genau das ist aber nicht passiert.
    Nun will ich dem Bauträger noch nicht mal Böses unterstellen (ich komm nicht aus der Baubranche), sondern glaube einfach nur, daß es ihm zu zeitaufwenig ist. Mache ich allerdings jetzt die Abnahme, dann komme ich sicher nicht mehr an die Unterlagen, weil ich dann ja auch nicht mehr einfordern kann (ich müßte dann schon selbst beweisen, warum ggf. ein Mangel ist).
    Somit bleibt für mich die Frage, ob ich die Schlüsselübergabe machen kann, die Abnahme allerdings bis zur Lieferung der geforderten Unterlagen verweigern kann.
    Danke!
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Die Beweislast dreht sich nur für Mängel um, die bei Abnahme nicht bekannt und nicht vorbehalten waren. Also für Mängel, die nach Abnahme neu auftreten.

    Eine Leistung zwar haben aber nicht rechtsgeschäftlich abzunehmen zu wollen beißt sich. Frei nach dem Motto "ich würde den Maßanzug gerne anziehen aber dir nicht abnehmen". Da würde der Schneider zu Recht fragen "willst du ihn jetzt oder nicht, dann verkaufe ich ihn jemand anderem".
     
Thema: Schlüsselübergabe ohne Abnahme?
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  1. mängelfeststellungen nach schlüsselübergabe

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