Falsche Spülkästen - wie geht man korrekt mit Mangel um?

Diskutiere Falsche Spülkästen - wie geht man korrekt mit Mangel um? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo! Ich hatte bereits berichtet, bei uns wurden entgegen der Sonderwunschbeauftragung Geberit-Spülkästen die Standard-Spülkästen aus einem...

  1. #1 Sabrina, 31.07.2006
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    Hallo!
    Ich hatte bereits berichtet, bei uns wurden entgegen der Sonderwunschbeauftragung Geberit-Spülkästen die Standard-Spülkästen aus einem Bausatz von der Firma Burda eingebaut. Grund für unseren Sondernwunsch damals: Qualität, Beschaffung Ersatzteile in Süddeutschland für Geberit nachgewiesen deutlich einfacher, Design der Betätigungsplatten. Wir haben eine Mangelanzeige gemacht mit Frist bis zum Übergabedatum (in 3 Wochen). Da wir wussten, dass der Chef des Sanitärbetriebs bereits ziemlich ungehalten war darüber, dass der Mangel überhaupt existiert (zur Beruhigung, der Mangel ist mit ihm der einzige, insgesamt ist es nur einer von vielen und nicht der schlimmste), haben wir nicht benannt, wie der Mangel zu beheben ist, um dem Mann einige Türen für die Diskussion offen zu halten. Die Bauleitung hat ihm jedoch zur Auflage gemacht, die gesamten Vorwandkonstruktionen wieder aufzuklopfen, den richtigen Kasten einzubauen und die Kosten für's Fliesen etc. zu übernehmen. Für den Sanitärbetrieb würde dies ein Schaden von 3.000-4.000 Euro bedeuten. Entsprechend sauer ist der Mensch auf uns (anstatt auf sich selbst), und ich habe ziemliche Schweirigkeiten gehabt, ihm klar zu machen, dass es nicht sein kann, dass wir entweder sagen, es ist auch mit dem Burda K610 alles wunderbar, oder er kloppt alles auf - mit den zu befürchtenden Ergebnissen bei Nachbesserungsarbeiten. NOCH ist das eine Bad bis auf den Spülkasten nämlich mängelfrei, erstaunlicherweise. Das einzige Zimmer im ganzen Haus! Wenn da jetzt was abgebrochen wird, können wir uns schon mal auf eine "Verschlimmbesserung" (wie es hier so oft und passend genannt wird) einstellen.

    Bei dem anderen Bad im EG, welches wir insgesamt barrierefrei ausgebaut haben, wären die Kosten und möglichen Folgeschäden nicht annähernd so hoch, da es sich hier nur um eine knapp 80cm breite Vorwandkonstruktoin handelt. Unser Wunsch wäre, da wir eh über kurz oder lang wegen unserer Erkrankungen keine Treppe mehr hochkommen, wenigstens im EG alles wartungsarm und pflegeleicht zu haben. Ach ja, bereits jetzt tut's die eine Mengenbetätigungstaste im EG schon nicht mehr...

    Meine Fragen nun:
    1. Ist das irgendjemandem hier schon mal passiert? Ist das tatsächlich der einzige Ausweg - sagen, alles ist nun ja okay, oder man muss zusehen, wie sie einem ALLES wieder aufklopfen - mit Verzögerung etc.? Mir ist klar, dass wir Anspruch auf Lieferung der angebotenen und beauftragten Ware haben, aber angesichts der bisherigen Qualität der Nachbesserungen habe ich ernsthafte Zweifel, ob ich mein Recht in voller Härte bekommen will - zu oft hat das Ergebnis solcher Arbeiten mit dem Wort "Besser" kaum noch etwas zu tun...
    2. Kann man in dieser Sache mit dem Sanitärbetrieb verhandeln, oder begibt man sich dadurch auf Glatteis bzgl. Mängelansprüchen? Es gäbe die Variante, dass er nur das EG richtig stellt, wo es "nur" der kleine WC-Vorbau wäre. Dann gäbe es etliche weitere Arbeiten, die man im Ausgleich kostenfrei stellen könnte. Wir könnten ihm eine Auswahlliste erstellen, wo er sich was aussuchen kann, wofür er dann keinen Werklohn oder Vergütung bekommt. Es steht auch nach wie vor noch eine Duschabtrennung an, die er uns noch anbieten muss etc. pp. Möglichkeiten gäbe es genug... aber wir müssten halt wissen, ob sowas überhaupt möglich ist oder ob man sich dadurch ins eigene Knie schießt.

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Sabrina
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Sie und der Sani-Täter....

    könnnen doch überhhaupt nicht miteinander verhandeln, oder.
    Sie haben einen GU beauftragt, der wiederum den Sani-Täter. Also können Sie nur mit dem GU verhandeln. Lassen Sie sich gar nicht erst auf Gespräche mit Subs ein.
    MfG
     
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