Wohin darf Zählerschrank nicht?

Diskutiere Wohin darf Zählerschrank nicht? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Forum, wir haben einen kleinen Kampf mit unserem Elektriker in unserem im Bau befindlichen DHH auszukämpfen, von dem ich nicht weiß, ob...

  1. Peach

    Peach

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    Hallo Forum,

    wir haben einen kleinen Kampf mit unserem Elektriker in unserem im Bau befindlichen DHH auszukämpfen, von dem ich nicht weiß, ob der Elektriker sein Fachwissen bemüht, oder eher den Zählerschrank nicht an die Stelle bauen will, wo wir ihn haben möchten, weil es Mehrarbeit bedeutet.

    Anders gefragt, wir wollen eigentlich nicht, daß der Zählerschrank in die Waschküche kommt, wo auch Wäsche aufgehängt werden soll, die Waschmaschine und der Trrockner steht und zudem zu wenig Platz ist.

    Gibts da nicht eine DIN oder ein anderes Regelwerk, daß besagt, daß Zählerschränke nicht in Waschküchen bzw. in die feuchtesten Räume des Hauses dürfen?

    Mein nicht ausreichender Elkrtischer Hintergrund sagt mir, daß die Elektrik da nicht hingehört.

    Gruß
    Peach
     
  2. Julius

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    Hallo Pfirsich,

    in eine normale Haushaltswaschküche darf der Zählerschrank i.d.R. schon. Ggf. ist eine ausreichende Schutzart zu wählen.

    Im Übrigen legt den Platz für den Zähler weder der Bauherr noch der Elektriker fest, sondern letzen Endes der örtlich zuständige VNB!
    Allerdings unter Berücksichtigung der Belange des Bauherrn.

    Was ich aber nicht verstehe:
    Wo möchtest Du ihn denn stattdessen hinhaben und was hat Dein Eli dagegen??? Vielleicht darf er dort nicht hin? :confused:
    Und Mehrarbeit kann wohl schon überhaupt kein Grund sein (denn die würde er ja bezahlt bekommen)...

    Julius
     
  3. RolSim

    RolSim

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    Bauherr mit schmalem Buget aber hohen Ansprüchen
    Hi Peach,

    für die Ausführung und Anordnung des Zählerschranks hat jedes VNB
    entsprechende Richtlinien (meist die TAB 2000).

    Wenn du deinem "Fachmann" nicht traust oder er dir entsprechende
    Unterlagen nicht zur Einsicht geben kann, einfach mal bei deinem VNB
    anrufen.

    Bei uns in Bayern (incl. Franken) regelt das die EON.

    Zum reinlesen hab ich dir mal unsere TAB als pdf eingestellt. Guckst du
    mal unter Pkt. 7 ab Seite 14.
     
  4. Peach

    Peach

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    Mehrarbeit und Regelwerk

    Hallo RolSim und Julius,

    danke für die Info.

    RolSim:
    Im Regelwerk stehts schwarz auf weiß, es geht also in der Waschküche. Danke, sowas eine Datei Gold wert.

    Julius:
    Mehrarbeit wird natürlich bezahlt, nur muß Sie sein gemäß Vertrag? Ich will auch nur das zahlen, was im Vertrag unter Mehrarbeit fällt. Wenn im Vertrag die Positionierung des Zählerschrankes nicht eindeutig festgelegt ist, kann ich wünsche äußern, ohne Mehrarbeitsbezahlung (aus meiner SWicht).

    Gruß ud Danke
    Peach
     
  5. #5 Distler, 01.08.2006
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    genau! Ich will meinen Zählerschrank auch woanders!

    Ab aufs Dach damit - am besten aussen an den Schornstein! In IP 68 und Ex-Schutz. Mindestens. Kann ich mir doch aussuchen, ist nicht festgelegt. NEEEEiiiiin, Mehrarbeit muss ich dafür nicht zahlen, wieso denn?

    Ich glaube, da ist was falsch verstanden worden ...

    Gruß Distler
     
  6. #6 ein Elektriker, 01.08.2006
    ein Elektriker

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    Da ist deine Sicht leider nicht ganz richtig.
    So wie ich dich verstanden habe, ist der Innenausbau schon vorangeschritten. Somit befinden sich alle Stromkreiszuleitungen an dem Punkt, wo der Zähler + Verteilung hin sollen. Sämtliche Leerrohre, welche bereits im Rohbau eingelegt wurden enden an diesem Punkt.
    Alle Zuleitungen wären zu kurz und müßten ausgetauscht werden.

    Warum die "Reklamation" erste wen alles fertig ist???
    Wurde nicht vor Baubeginn ein Plan gefertigt, die Installation durchgesprochen???
    Oder hast du erst hinterher gemerkt, das der Raum "zu klein" ist...
     
  7. Peach

    Peach

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    Mit Elektriker sprechen

    Hallo "ein Elektriker",

    der Rohbau ist noch nicht fertig. Die Sanitär und Elektro-Arbeiten fehlen noch. Nächste Woche kommt das Dach.

    Mit dem Elektriker haben wir noch nicht gesprochen, da wir eine teischlüsselfertige Hauskaufvariante gewählt haben.

    Im Werkplan gibts keinen Eintrag, wo der Zählerschrank hin sollte. Dieses fehlen wollten wir ausgleichen und haben die beschriebene Antwort erhalten.

    Die Installation des Zählerschrankes ist Bauunternehmer-Leistung.
    Aber selbst bei neutralster Betrachtung, kann man in die vom Elektriker bevorzugte Waschküche nichts einbauen. Der Bauunternehmer hat vorab nichts angemerkt, und wir auch erst jetzt.

    Gruß
    Peach
     
  8. #8 surfrichter, 03.08.2006
    surfrichter

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    Nun sag uns doch endlich wo der Zählerschrank denn sonst hin soll?

    Gruß
     
  9. Julius

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    Genau:
    Und das mit Deinem vermeintlichen Weisungsrecht hast Du auch völlig mißverstanden! :shades

    Solange nix im Detail geregelt ist, bestimmt i.d.R. der BU, was wohin kommt etc...

    Was für eine Art von Vertrag hast Du denn überhaupt?
    Handelt es sich um einen Kauf (Bauträger) oder um einen Auftrag an Generalunternehmer/-übernehmer?
     
  10. Peach

    Peach

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    Der Vertrag ist eine Mischung aus Eigenleistung und Bauunternehmerleistung.
    Wir haben ein Fertighaus eigentlich komplett umgestalltet, z.B. breiter höher länger andere Grundriß.
    Der Zählerschrank soll in den Nachbarraum zur Waschküche.
    Da abzuklären wer was wohinkommt, ist nicht immer textlich ganz geregelt. Z.B. geregelt ist nicht, wo der Zählerschrank hin soll.
     
  11. Julius

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    schwere Geburt

    Warum muß man Dir alles derart mühsam aus der Nase ziehen...? :confused:

    -Was ist jener Nachbarraum für ein Raum?

    -Was hat der Elektriker konkret dagegen geäußert, den Zählerschrank dort zu ?

    -Warum bist Du der Meinung, daß der Zählerschrank in der Waschküche nicht gut aufgehoben wäre? Und wie kommst Du darauf, daß die TAB eine solche Auffassung stützen?

    -Läßt Du das Haus bauen oder kaufst Du es? Wem gehört der Grund?

    -Was sagst Du zu der Auffassung, daß - falls Du nicht der Bauherr bist - Du bei allem, was nicht geregelt ist, kein Weisungsrecht hast, sondern ggf. der BU die Ausführung bestimmt?

    -Und akzeptierst Du inzwischen, daß nachträgliche Mehrleistungen zu vergüten sind?

    -Wer hat Dir attestiert, daß ausgerechnet Deine persönliche Meinung die "neutralste Betrachtung" darstellt...? :wow
     
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