Frage auf vorhandenes Bodengutachten

Diskutiere Frage auf vorhandenes Bodengutachten im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe folgende Fragen zu einem Bodengutachten. Vorab: Grundwasser ist sickerwasser, daß sich über sehr gering wasser...

  1. Gast

    Gast Gast

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Fragen zu einem Bodengutachten.

    Vorab:
    Grundwasser ist sickerwasser, daß sich über sehr gering wasser
    durchlässigen Kalkmergel aufgestaut hat. Bei
    anhaltenen Niederschlägen ist aufgestautes Sickerwasser bis
    GOK zu erwarten.

    Anzunehmemnder Höchsgrundwasserstand ist GOK
    (Geländeoberkante).

    Frage:
    1. Habe ich es hier mit dem Lastfall "drückendes Wasser" zu tun ?

    2. Analyse verfüllter Arbeitsraum hat ergeben, dass sich
    im Arbeitsraum nach BEYER Durchlässigkeitsbeiwerte von
    k>= 1,6*10hoch-8 bis k= 2,6*10hoch-7 m/s errechnen.
    Weuter wird ausgeführt: Damit stehen gering durchlässige Böden
    an, die Werte aufweisen, die kleiner als der nach DIN 4095 geforderten Werte sind.
    Frage: Was heisst der letzte Satz ? Hat man mir in meinem
    Neubau in den Arbeitsraum ein Material eingebracht, dass nicht
    einmal dorthin eingebracht werden durfte ?



    Vielen Dank für Ihre Hilfe,

    Familie Grünebaum
     
  2. Gast

    Gast Gast

    Na klasse

    1. Ja
    2. Was soll eine Drainung bei drückendem Wasser? Nur das sagt die Beurteilung nach DIN 4095, daß eben keine Drainung geht.

    Wie ist denn der Keller abgedichtet?
     
  3. Gast

    Gast Gast

    2 Frage unklar

    Hallo Gast,
    vielen Dank für die Antwort.

    Deine Antwort zur 2ten Frage habe ich noch nicht
    verstanden.

    Unser ausgehobener Arbeitsraum des KG wurde teuer
    abtransportiert und sollte durch Sand aufgefüllt werden (ausschreibung).
    Allerdings meinter der BU und Architekt, da könnte man
    doch was von ner anderen Baustelle reintun und so geschehen.
    Jetzt habe ich auch im Arbeitsraum Lehm. :-((

    Deshalb ziehlt meine Frage darauf ab, wäre die ursprünglich
    geplante Verfüllung mit Sand sinnvoller gewesen ?

    Ist zusätzlich sinnvoll eine Drainage anzubringen, es
    gibt bereits eine Teildrainage vor einem Oberlicht
    fenster des Kellergeschosses. 1m Unterhalb des Fensters.

    Zu Ihrer Frage: Der KEller sollte als Weisse Wanne ausgeführt
    werden. Allerdings hat bereits ein SV festgestellt, dass
    die Statik falsch und Wasserstand falsch angenommen.
    Ausserdem Kiesnest in einer Wand und Fugenband zwischen
    Wänden und Bodenplatte nicht sauber eingebaut.
    => Keller muß aussen neu geöffnet werden, um eine
    Nachbesserung (abdichtung) an den Wänden bis zur
    Sohle durchzuführen.

    Gruss
    Familie Grünebaum
     
  4. Saemmy

    Saemmy Gast

    Wenn eine weisse Wanne nach Lohmeyer errichtet wurde, ist es völlig wurscht welchen Bockmist ich an Füllmaterial nehme (wenn man einmal nicht auf Mängel sieht die die Abdichtung nicht direkt betreffen). Theoretisch gehen dann auch Papiertschentücher.

    Was bedeutet "Wasserstand in der Statik falsch angenommen?" Ist das Haus nicht gegen Auftrieb gerechnet oder fehlt nur die rissbeschränkende Bewehrung?

    Mit Sand verfüllen ist immer sinnvoll, Lehm lässt sich nämlich nicht verdichten, zumindest nicht auf die schnelle, das braucht ein paar Jahre.
     
  5. Gast

    Gast Gast

    Darf ich vorstellen:

    Sammy, der immer auf mich aufpaßt :)

    (Und mir die Tipparbeit abnimmt...)

    MB
     
  6. Gast

    Gast Gast

    Antworten zu Saemmy und weitere Fragen

    Hallo Saemmy,
    ich hatte bereits ausgeführt, dass keine WW
    geplant worden ist. Ausserdem hatte ich bereits erwähnt,
    dass Sand als Füllmaterial ausgeschrieben worden war.

    Eine rissbeschränkte Bewehrung ist nicht vorhanden.
    Über ein Kiesnest in der Wand ist bereits Wasser
    eingedrungen, so dass eine Abdichtung nach
    drückendem Wasser als Nachbesserung notwendig wird.

    So weit so so gut, Aber:

    Im Keller existiert ein Oberlicht (weil Wohnraum) bis ca. -1m
    unter GOK. Die WU-Wand ist dort um das Fenster ausgespart.
    Auf GOK kann lt. Gutachten das Wasser stehen !
    Ich denke nicht, dass die Fenster eine Aquariumabdichtung
    bekommen sollte.

    Wir sehen also die Gefahr, dass bei Regen (wie bereits
    4 mal geschehen) Wasser über die Anschluesse des
    Oberlichtfensters in den Keller eindringt.

    So und jetzt kommt die Drainage ins Spiel, die das Wasser
    vor dem Oberlichtband ableiten soll.

    Deshalb meine Fragen:

    ad 1)
    Wäre es sinnvoller gewesen den Arbeitsraum wie geplant
    mit Sand auszufüllen ?

    ad 2)
    Kann mit einer Drainage verhindert werden, ein Wassereindringen vor dem Oberlichtband im Keller
    zu vermeiden ?

    ad 3) Wo sollte die Drainage am besten angebracht werden.
    Unterhalb der Sohle oder nur ca. 1 weiterer Meter unterhalb
    Unterkannte Fenster Oberlichtband im Keller ?

    ad4) und als letzte Herausforderung:
    Die Kellersohle wurde nur auf 22cm Stärke ausgelegt.
    Der Keller ist bereits im Innern mit Dämmung und Estrich versehen.
    Es ist bereits an einer Stelle zu Undichtigkeiten in der Bodenplatte gekommen, die verpreßt werden muß.

    Wie kann man erkennen, dass bei einem eingebrachten Fußboden
    im KG (Abdichtung Bitumen, Dämmung und Estrich) es weitere
    Undichtigkeiten gibt ?
    Wie sollte eine Abnahme verweigert werden und wie sehen
    Lösungen mit dem BU aus, dass er einen ich sage mal einen Gewährleistungsvertrag abschließt, dass über die vorgesehenen
    5 Jahre auch nachträgliche Mängel behoben werden ?

    Vielen Dank für Ihre konstruktiven Antworten,

    Gruss
    Familie Grünebaum





    Vielen Dank für Ihre Antworten,

    Gruss
    Familie Grünebaum
     
  7. Gast

    Gast Gast

    was vergessen:

    Hi Saemmy,

    ich hatte noch eine Antwort vergessen zu erwähnen.

    Keller ist statisch mit Grundwasserhöhe von 1m oberhalb
    Sohle gerechnet und ausgeführt.
    Tatsächlich ist aber der Wasserstand lt. Bodengutachten
    anzunehmen als auf GOK, heißt ca. 3m (3m-1m = 2m)
    oberhalb der Sohle.

    Gruss
    Familie Grünebaum
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ahaaa ...

    so langsam wird´s interessant.
    wer hat wann das boden-/wassergutachten beauftragt?
    wurde objekt-/tragwerksplanung durch den bauherrn beauftragt?
    oder war die im "hauspreis" enthalten?
    war den o./t.planern das gutachten bekannt?

    erfolgte die planung in ihrem interesse oder im interesse eines bauträgers?
    (letzte frage deshalb, weil aus der ferne die beurteilung des gutachtens mit allen eventualitäten nicht möglich ist - aber vielleicht erkennt man tendenzen...)
     
  9. Gast

    Gast Gast

    Gutachten

    Hi mls,
    die Planung und Ausführungskoordination wurde
    einem Architekten nach HOAI 1-8 übergebn und
    beauftragt. Der BU ist der Kellerbauer, ein Handwerker.

    Die Statik wurde an einen vom Architekten präferieretn
    Statiker übergeben und beauftragt. Die Beauftragung
    ist durch den Bauherrn erfolgt. Allerdings die gesamte
    Kommunikation erfolgte zwischen Architekturbüro und
    Statiker, Bauherr war nie involivert.

    Architekt hat keine Analyse der VorOrt gegebeneheiten
    Wasserlastfälle durchgeführt und auch kein Hinweis auf ein Bodengutachten gegenüber Bauherrn geäußert.
    Statiker hat angeblich den 1m Grundwasserstand gemäß
    Vorgabe Architekt angenommen und damit gerechnet.

    Das Bodengutachten ist nachträglich neutral
    beauftragt worden durch den Bauherrn, da die
    Mängel im KG mit Wohnung nicht abgestellt worden sind.

    Gruss
    Familie Grünebaum
     
  10. mls

    mls Bauexpertenforum

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    tja...

    für mich ist das eindeutig:
    der archi und der strukki haben den schwarzen peter.

    salopp gesagt: baugrundgutachten und wasser gehört dazu!

    wenn der planer dem bauherrn die bedeutung nicht beweisbar (!) klarmacht und nicht entsprechend schlaue sätze in der statischen berechnung zu finden sind (baugrund ist ..blablabla.. zu überprüfen ... blablabla .. verantwortlich ist...) sind die allgemeinen hinweis- und sorgfaltspflichten verletzt.

    glück im unglück:
    beide sind (pflicht-)versichert -
    bei e. baufirma oder bt/gu/gü kann das ganz anders aussehen....

    normal is das nich:
    die meisten privatbauherren wollen (anfangs) kein bodengutachten beauftragen.
    den statiker diesbezüglich haftungsfrei stellen wollen sie auch nicht ;)
     
  11. Gast

    Gast Gast

    aber wie technisch vorzugehen

    Hi mls,

    ich stimmer Dir 100% zu. Allerdings habe ich derzeit
    das Problem, daß im Detail was zu tun ist keiner
    eine Aussage trifft. Archi ist sehr still geworden.

    Deshalb nochmals die Bitte nach den oben angebenen
    Fragen zur Behebung des Mangels aus technischer
    Sicht ?

    Drainage sinnvoll ja / nein; wie anders zu lösen bei
    vorliegendem Lastfall Wasser am Fensterband.

    Danke und Gruss
    Familie Grünebaum
     
  12. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich probiers mal ...

    obwohl mb mehr ahnung von abdichtung hat :winken

    lastfall is drückendes wasser - imho entsprechende schwarz-/weiss-/braun-/grauabdichtung
    (hoffe, das verwirrt nicht) - ohne abdichtung geht´s nicht, drainage (meinetwegen auch dränage, dränung oder drönung) ist nett - aber nicht das richtige.

    wie oben geschrieben: wenn richtig abgedichtet ist, spielt das auffüllmaterial (bezgl. wasser) keine rolle.

    jetzt kann man sich überlegen, wer die planung der richtigen abdichtung schuldet, wieviel die (nachträglich) kostet, wieviel geld durch minderwerte abdichtung eingespart wurde und wer die differenz zu ersetzen hat.

    an stelle des statikenden kollegen hätte ich die sache vorsorglich meiner versicherung gemeldet. zum archi sag ich nix ;)

    wie geht´s jetzt weiter?
    a)
    alles lassen wie´s ist, hoffen und beten, vielleicht hält´s 50 jahre.
    dann is ja wurscht :cool:
    b)
    procedere wie üblich: alle beteiligten finanziell beanspruchen, dazu eigenen schwachverständigen und baukundigen RA beiziehen.
    den bisherigen planern sollte mit mängelbeschrieb durch den RA gelegenheit zur stellungnahme/nachbesserung/finanzierung gegeben werden
    SV ist ja schon dabei, kiesnest ist pipifax, fugenband kann man sanieren - aber was mir am wenigsten gefällt und was in aller konsequenz meist nicht bewusst ist, ist nicht das aquarienfenster (auch ein starkes stück!) sondern die unterbemessene bodenplatte!! die sollte statisch saniert werden, bevor eine negativabdichtung :winken drauf kommt.

    der gedanke, mit irgendwelchen schwachmaaten in der gleichen versicherung zu stecken, ärgert mich. ich hab den maximalen schadenfreiheitsrabatt, zahl aber für solche irrläufer wahnsinnsbeiträge :frust

    wer hat eigentlich vor einiger zeit geschrieben, dass die versicherungen bei honorarunterschleif nur anteilig zahlt? :D :D
     
  13. Gast

    Gast Gast

    auch keine rissbeschränkte bewehrung

    HI mls,

    es ist auch keine rissbeschränkte Bewehrung in
    der Planung der Bodenplatte berücksichtigt. Lt.
    SV hat Statiker folgendes berechnet und wurde
    ausgeführt:

    Sohle konstruktiv mit BtTG Q 378 als untere Lage und
    lediglich unter den tragenden Innenwänden zusätzlich mit einer
    oberen Lage Q378 bewehrt.
    Die Wände sind mit BStG Q 221 und R 221 und auf einer
    Höhe von 1,2 m mit horizontaler Schwindbewehrung 10e=15cm bewehrt ausgeführt.

    Hilft das weiter ?



    Gruss
    Familie Grünebaum
     
  14. MB

    MB Gast

    Auweia

    Da ist Hopfen und Malz verloren. Das gibt einen Rechtsstreit. Nach mir vorliegenden Informationen (ein BGH-Urteil) ist Architekt voll in der Haftung. Der muß das schnellstens seiner Versicherung melden.

    @MLS: hier liegt eindeutig der Lastfall drückendes Wasser vor. Da ist nix mehr zu retten, wenn die Bodenplatte schon liegt. Daher bin ich ja von einer weißen Wanne ausgegangen (ein Trottel, wer die bei den Bedingungen nicht einplant).

    Jetzt kann man nur noch die Wände nach DIN 18195, Teil 6, Abs. 8 abdichten, aber unter der Sohle?

    Üblicher Verlauf: Archi meldet der Versicherung und darf ab dann nichts mehr sagen. Ggf. Privatgutachter vom Bauherren eingeschaltet, höchtwahrscheinlich selbständiges Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) eingeleitet. Das kann lange dauern. Es gibt ein paar Tricks, das wieder dicht zu kriegen, die entsprechen dann aber keiner Norm und nicht den anerkannten Regeln der Technik. Funktionieren tut es aber.

    Sie wohnen nicht zufällig in Lünen? Da haben wir nämlich mehrere Fälle.
     
  15. mls

    mls Bauexpertenforum

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    geradezu heldenhaft ...

    diese bewehrung.
    wenn das wirklich so eingebaut wurde, war zwar e. gewisses mindestmass an bemühen da - mehr aber auch nicht ;)
    das hat jedenfalls mit "trockener" bodenplattenbemessung nix zu tun, mit "nasser" bemessung (wasserdruck von unten) auch nicht - und mit rissbreitenbegrenzung erst recht nicht.
    grundsätzlicher einbaufehler sowieso.

    damit wir uns klar verstehen:
    technische vorschriften sind dehnbar. ich lebe vom dehnen ;)
    aber um dehnen zu können, muss man wissen, wie weit man dehnen kann/darf/muss.
    z.b. kann man techn. kompetenten bauherren aufzeigen, wieviel geld durch geringfügig (zulässig) geringere sicherheiten eingespart werden kann - d.h. aber nicht, dass jeder wurschtl behaupten darf, er erstelle eine statik und in wirklichkeit wird das nur murx :mauer

    in der vorliegenden statik wurde intensiv gespart - hauptsächlich am baustoff gehirnschmalz.
    hoffentlich war die statik wenigstens richtig billig - das würde nämlich zur qualität passen.
    immer vorausgesetzt, es verhält sich so, wie sie beschreiben.

    SOVIEL MURX GEHÖRT BESTRAFT!

    ich hoffe, sie haben mehr glück mit der wahl ihres SV und ihres RAes!
     
  16. MB

    MB Gast

    Dummheit und Strafe

    Tja, Dummheit ist ja nicht strafbar, leider.

    Aber es ist wirklich schade, daß sowas nur selten bestraft wird.

    Ich schließe mich mls an: guter SV und guter RA sind jetzt alles!!!!!!!! Denn im Grunde ist nur noch Abriß eine wirklich sinnvolle Lösung.
     
  17. Gast

    Gast Gast

    Abriß unwahrscheinlich

    Hallo zusammen,

    einen Abriß sehe ich als unwahrscheinlich, da das Haus
    bereits mit Dach und Estrich und Innenputz steht.

    Allerdings wird zu klären sein, inwieweit der Keller,
    der teilweise auch als Einliegerwohnung genutzt werden
    sollte noch nutzbar ist.

    MB, Sie hatten dargestellt, dass man die Sohle noch
    retten kann, zwar nicht mehr den Regeln entsprechend,
    aber besser als gar nicht. Wie könnte sowas aussehen ?

    Können Sie mir das BGH Urteil nennen, wo hier der Archi
    verantwortlich ist ?

    Weiterhin ist für mich unklar, ob ich eine Drainung um das
    Haus legen soll. Insbesondere vor das Oberlichtband ?

    Gruss
    Familie Grünebaum
     
  18. MB

    MB Gast

    Ohne Gewehr :)

    BGH Bau R 1971, 58, 59
    BGH BauR 1985, 567
    BGH BauR 1971, 58, 59
    BGH aaO; OLG Frankfurt Schäfer-Finnem-Hochstein § 635 BGB Nr 65
    BGH BauR 1971, 265 OLG Köln MDR 1965, 574

    Alles nur abgemalt, keine Ahnung, was das heißt. Na und? Trotzdem abreißen. So lernen die es endlich.
     
  19. Saemmy

    Saemmy Gast

    Wenn schon Urteilsverweis,

    dann vollständig.

    Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die geplante Ausführung des Bauwerks notwendigerweise zu einem Mangel des Bauwerk führen muss - BGH Bau R 1971 58, 59 , Quelle TaylorWess.

    Technischer Planungsfehler sind Nichtklärung der Bodenverhältnisse - BGH BauR 1971, 265, Quelle TaylorWess.


    Technischer Planungsfehler sind unzureichende Klärung der Grundwasserverhältnisse bei relativ hohem Grundwasserstand - BGH Schäfer-Finnern Z 3.01 Bl 153, Quelle TaylorWess.


    Damit dürfte der Bauleiter, der Archi, der Statiker Probleme bekommen, vermutlich auch in dieser Reihenfolge.

    Empfehlung: Anwalt nehmen, technische Fragen durch Sachkundigen aufstellen lassen, Klage einreichen, Sitzfleisch entwickeln.
     
  20. Gast

    Gast Gast

    noch ne Frage

    Hi MB,

    nochmals die Frage. Wie kann man eine Bodenplatte,
    die leider keine rißbeschränkte Bewehrung
    hat nachträglich noch einigermaßen abdichten ?

    Vielen Dank für die Hinweise

    Familie Grünebaum
     
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