Starke Ausblühung am Verblendmauerwerk

Diskutiere Starke Ausblühung am Verblendmauerwerk im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; robby, willst du damit sagen, die ausführung der stossfugen auf gezeigtem bild ist fachgerecht oder zumindest hinnehmbar? mag ja sein, dass deine...

  1. #21 Ingo Nielson, 05.08.2006
    Ingo Nielson

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    robby, willst du damit sagen, die ausführung der stossfugen auf gezeigtem bild ist fachgerecht oder zumindest hinnehmbar? mag ja sein, dass deine fugen eisenhart sind, aber hier geht es um die gezeigten bilder.
    fakt ist, dass die stossfugen VOR dem verfugen mit mörtel ausgefüllt sein müssen (es sei denn, es sind geplante offene stossfugen :p )...
     
  2. #22 Carden. Mark, 05.08.2006
    Carden. Mark

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    Natürlich ist ein unvollfugiges Mauerwerk ein Mangel

    Die Vollfugigkeit wird "nicht" vom Fuger hergestellt.
    Die Verblederschale ist ein Wetterschicht.
    Besser einmal ein wenig stöbern, bevor sollche Aussagen hier für immer unwiedersprochen stehen bleiben.
     
  3. Robby

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    Nein

    meine Aussage war allgemein. Ein nicht vollfugiges Mauerwerk ist grundsätzlich ein Mangel. Ich wollte nur darauf hinweisen, das ein Fuger mehr macht als DRÜBERSCHMIEREN!
     
  4. #24 KarlGustav, 05.08.2006
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    Ruhig Jungs,

    auf den Bildern sind Steine aus den Fensterrahmen zu sehen. Das sind teilweise "Scheinfugen" (ich glaub so heißt das), also Fugen die in einen ganzen Stein geflext wurden!

    Die Maurerarbeiten sind sauber und korrekt durchgeführt worde, also da gibt es nicht zu beanstanden!

    Deswegen zurück zum eigentlichen Thema, könnt ihr mir einen unabhängigen Sachverständigen nennen, der sich die Sache mal anschaut?
    Danke!
     
  5. Robby

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    Ich glaub

    der Mark ist nicht weit weg
     
  6. #26 Carden. Mark, 05.08.2006
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    Kahm aber irgendwie so rüber.
    Konnte ich mir bei Dir aber auch nicht vorstellen (wollen)
    Fakt ist, ein einschieben von Verblendern, geht idR nicht gut. Entweder der Mörtel quillt hinten zu weit raus, oder das ganze wird nicht Vollfugig.

    Aber das Thema nur am Rande.

    Der Mark wird sich (wie gewöhnlich - NIE) selber ins Spiel bringen.

    Es sind aber 168 Km - nur soviel am Rande.
     
  7. #27 KarlGustav, 11.08.2006
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    Danke

    Wollte euch kurz auf dem laufendem halten was los ist!

    Also wir haben den Klinker beanstandet, er wird vorraussichtlich getauscht! Die kann sich allerdings bis zu einem Jahr noch hinziehen. Da die Versicherung des Steinherstellers erst zustimmen muss!

    Trotzdem möchte ich euch danken, für eure Hilfe und Ratschläge!

    Sobald ich mehr weiß, kann ich ja wieder posten!!
     
  8. #28 Carden. Mark, 11.08.2006
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    Sobald ich mehr weiß, kann ich ja wieder posten!!

    So etwas ist für die Zukunft immer wichtig zu wissen.
    Bitte unbedingt auf den laufenden halten.

    Für Sie...
    ich hoffe die schriftliche Vereinbarung ist Wasserfest.
     
  9. #29 KarlGustav, 01.09.2006
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    Antwort der Versicherung

    So, jetzt hat unser Bauunternehmer die Antwort des Steinherstellers (Janinhoff aus Münster) erhalten!

    Zitat:

    Bauvorhaben: ...

    Sehr geehrter Herr "Bauunternehmer",

    wie Ihnen am Donnerstag, dem 24.08.06 telefonisch bereits mitgeteilt, haben Anfang der Woche Gespräche mit unserer Versicherung stattgefunden.

    Eine Kostenübernahme in Höhe des von Ihnen an uns gesandten Kostenvoranschlags lehnt die Versicherung kategorisch ab.

    Vor einer eventuellen anteiligen Kostenübernahme würde weit reichende technische Untersuchungen und Gutachten erforderlich sein.

    Wir befürchten hier einen langwierigen und schwierigen Klärungsprozess der sich sicherlich über MOnate hinweg zieht, ohne dann letztendlich zu einer für beide Seiten zufrieden stellden Lösung zu kommen.

    Aus diesem Grund möchten wir Ihnen folgenden Alternativvorschlag unterbreiten.

    Die freiligenden Kalkstippen an den abgeplatzten Verblendsteinen werden duch unseren Mitarbeiter ausgebohrt. Anschließend werden diese Steine mit Kunstharz und Steinmehl aufgefüllt.
    Dieses Verfahren und Material wurde speziell für die Restauration von Ziegelsteinen entwickelt.
    Die bereits durchgeführten Bearbeitung an Musterflächen ist technisch und optisch so gut ausgefallen dass es nicht möglich war, die behandelten Verblender zweifelsfrei zu erkennen.

    Wir möchten Ihnen - auch im Hinblick auf eine zügige und dauerhafte Schadenbeseitigung - vorschlagen, dass unser MItarbeiter Herr ... eine durch Sie ausgewählte Musterfläche enstsprechend behandelt.

    Diese Fläche sollte bis zum Frühjahr 2007 beobachtet werden um dann die restlichen schadhaften Verblender in gleicher Weise zu bearbeiten.

    Verblendsteine mit größeren Eckenabplatzungen müssen ausgetauscht werden.

    Die Arbeiten werden nach vorheriger KLärung des Umfangs und der Kosten durch die Firma "unser Bauunternehmer" ausgeführt.

    Des weiteren möchten wir Ihnen eine Verlängerung der Gewährleistungzeit auf 10 Jahre anbieten.

    Wir hoffen, das dieser Vorschlag Ihre ZUstimmung findet und bitten Sie, uns kurzfristig einen Termin für die Ausführung der Musterfläche zu nennen.

    Mit freundlichen Grüßen

    "
    Zitat Ende


    Was haltet ihr davon?
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Nicht viel...

    1) Haben die Verblender z.T. so etwas wie eine Sinterschicht, die nur schwer zu restaurieren ist.
    2) Was gehen Sie Steinhersteller und dessen Versicherung an. Ihr Vertragspartner ist der Maurer. Ja, der sitzt zwischen den Stühlen, ist mir klar. Aber deswegen solche Mängel hinnehmen?
    3) Ist ein Gewährleistungsverlängerung nur soviel wert, wie die Höhe der dazugehörigen Bürgschaft. Im Falle der Insolvenz ist die Gewähr nämlich nicht mal mehr das Papier wert, auf dem sie steht.
    4) Über Jahre (und solange wird es brauchen, bis die Kalkstückchen alle raus sind) immer wieder Bauarbeiten am Haus haben, nein danke.
    5) Mal dem Steinhersteller mit einer Veröffentlichung seiner mistigen Ware und seinem "kulanten" Umgang damit drohen.
    MfG
     
  11. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    In dem Fall

    würde ich

    Erstmal unter vorbehalt die Musterfläche sanieren lassen.

    Wenn gut dann die Gewährleistung auf den Hersteller übertragen (bei wechsel des Rechtsverhältnisses (Firmenübernahme etc. ) auch in dem Fall.

    Grundsätzlich hat an erstmal das Recht auf ein mangelfreies Gewerk.
     
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