EILT: Schwelle im Wohnbereich - ab welcher Höhe nicht mehr akzeptabel?

Diskutiere EILT: Schwelle im Wohnbereich - ab welcher Höhe nicht mehr akzeptabel? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; @Lukas Schäden an Belägen und Bekleidungen mit Keramik- und Werksteinplatten. Schadenfreies Bauen, Band 25. Günter Zimmermann (Hrsg.),

  1. Robby

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    @Lukas

    Schäden an Belägen und Bekleidungen mit Keramik- und Werksteinplatten. Schadenfreies Bauen, Band 25. Günter Zimmermann (Hrsg.),
     
  2. #22 Sabrina, 04.08.2006
    Sabrina

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    Hallo Robby,

    du meintest vielleicht 1,5cm im Bereich Fliesen?

    Danke fürs Suchen. Der RA meint, wir hätten vor Abschluss informiert werden müssen, dass diese Schwelle das Ergebnis der Ausführung sein würde. Das ist nicht erfolgt, weil man ja (Planungsfehler mit anschließender Flickschusterei) vorher nichts davon ahnte (Bauleiterwechsel). Dass die Schwelle technisch nicht unvermeidbar war, wurde uns von einem Bausachverständigen heute bestätigt. Dennoch steht die Frage im Raum, ob außerhalb der Anforderungen ans barrierefreie Bauen irgendein Regelwerk existiert, das Aussagen zur Frage Anschlusshöhen zwischen Räumen macht.

    Ich sehe, dass das nicht so einfach zu klären ist. Wenn irgenwer interessiert ist, wie es hier weitergeht, bitte sagen. Polemik brauche ich nicht, Lukas - es gibt Dinge, auch im schlüsselfertigen Erwerb von Häusern vom BT, die man erwarten kann und die nicht vertraglich abgesichert werden müssen. Der Witz ist ja der, dass, wenn wir nicht die barrierefreie Ausführung beauftragt hätten, wir KEINE Schwelle an dieser Stelle hätten. Nun haben wir barrierefreie Ausführung beauftragt, und wir kriegen eine umsonst dazu... (Planungsfehler).

    Grüße

    Sabrina
     
  3. Robby

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    Mich interessiert das!

    :winken

    und bei Fliesen 1,5 mm + Materialtolleranz
     
  4. #24 Sabrina, 04.08.2006
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    Oha, hier ist ja mächtig gepostet worden in meiner Antwortfenster-Phase.

    Danke Robby und Lukas. Ich bin etwas am Ende meiner Prä-Abnahme-Kräfte. Was helfen würde, auch nach 11:00 Uhr morgen früh, ist mehr zu dieser Stolperschwellen-Norm.

    Lukas: Hier wurden aufgrund von Bauablauf-Verwerfungen (Winter, Bauleiterwechsel, Anbauten etc.) die diversen Estriche (?) zu unterschiedlichsten Zeiten gegossen. Das Ergebnis war, dass das teure barrierefreie Bad, der Flur, das Zimmer und die Küche bereits gefliest waren, während man noch daran knabberte, dass das Wohnzimmer die Anschlusshöhe an die Terrassentür nicht schafft. Es kam ein Estrichschaden im Wohnzimmer hinzu, alles wurde abgerissen, neu gelegt, und das ist das Ergebnis. Wir wissen also original seit 10 Tagen, das da was seltsames kommt, und seit gestern, wie hoch die Schwelle ist. Abhilfe wäre, den Flur (ebenso wie die Küche) mit einer zweiten Lage Fliesen zu versehen, Bad dito, Estrichhöhe Zimmer an Flur aufzuspachteln, Teppich neu, Treppen-Antritthöhen über Unterlegelemente auf allen Stufen auszugleichen, und fertig. Das Poresta Duschelement tut mir etwas leid. Bzw. der Fliesenleger, der den Verbund zwischen der ersten und der zweiten Lage Fliesen im Nassraum gewährleisten müsste bei der Nachbesserung. Na, sonst reißt mans halt raus und tut ein neues rein...

    Das ganze Haus ist bereits renoviert, bevor wir überhaupt reinkommen. Müssen wir dafür extra bezahlen? (Kl. Scherz).

    Gruß Sabrina
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2006
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  6. #26 Sabrina, 04.08.2006
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    Hallo Ralf,

    ja, die Richtung, in die die Diskussion geht, hatten wir schon mal. Damit die Diskussion nicht in die Richtung geht, hatte ich in meiner ursprünglichen Frage absichtlich nicht das Thema Barrierefreiheit erwähnt. Leider kommt bei der Suche nach Schwellen dieses Thema immer auf, und bumms ist man wieder in der Diskussion.
    Meine eigentliche Frage ist aber immer noch nicht beantwortet - welche Höhe darf eine Schwelle im Wohnbereich haben, wenn man die Anforderung Barrierefreiheit außer Acht lässt? Genau die Frage stellt sich im Moment der Bausachverständige, der sich die Sache gestern angeschaut hat. Es geht nicht darum, ob es ein Mangel ist (ja), oder ob die Schwelle technisch vermeidbar war (ja), sondern nur um die Frage "welche Schwellenhöhe wäre tolerabel, wenn KEINE Anforderungen an Barrierefreiheit gestellt werden". Oder mal andersrum - welche Schwellenhöhe müssten unsere Nachbarn, die ihr Haus einfach nur gekauft haben, noch hinnehmen, bevor sie die Ausführung bemängeln dürfen? Die Frage steht nach wie vor im Raum. Wenn man sie einfach damit beantwortet, dass Schwellen auch außerhalb des Regelwerks der DIN 18025 zu vermeiden sind, dann wäre das die Antwort auf meine Frage. Aber anscheinend gibt es hierzu keine Vorschriften oder ähnliches.

    Danke an alle, und wenn hierzu ohne Bezug auf die Barrierefreiheit noch Information auftaucht, bin ich sehr dankbar. Wenn ich hierzu noch was rausfinde, poste ich es auch, der Vollständigkeit halber.

    Viele Grüße

    Sabrina
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2006
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    Warum immer eiern....

    Dieser Eiertanz schwächt bloss die eigene Position!
    1) Wessen Gutachter war das? Ihr privater, der des BU oder ein Gerichts-SV?
    2) Wenn Sie barierrefrei bestellt haben (und das haben Sie doch, oder?) ist die Überlegung, wie es in "normalen" Häusern i.O. wäre Schwachsinn (ausser es wäre der SV des BU :p ).
    3) Ich sage nochmal, was ich im anderen Thema schon mal geschrieben habe. Wenn sich nichts explizietes findet, gilt das, was i.d.R. zu erwarten wäre. Und dazu gehört eine Schwell von knapp 2 cm bei neuen Böden NICHT!
    4) Die 4 mm von Robby stammen, wenn ich nicht irre, aus der Arbeitsstättenverordnung, wären hier also irrelevant.
    5) DIN 18025 "Soweit sie (Schwellen) technisch unbedingt erforderlich sind...."
    Da möge Ihnen Ihr Planer + BU mal die ZWINGENDE technische Notwendigkeit beweisen beweisen. :D
    6) Gehen Sie zu einem Anwalt, nehmen Sie sich einen entsprechenden Gutachter an IHRE Seite, damit das Problem aktiv angegangen werden kann.
    MfG
     
  8. #28 Sabrina, 04.08.2006
    Sabrina

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    Eiertanz, das ist,

    ...was uns gleich bevorsteht, fürchte ich. Die Gegenseite hat einen SV dabei. Wenn der so uninformiert ist wie unser SV gestern bzgl. der hier geposteten Frage, dann wird's lustig.

    Danke noch mal für die eindeutigen Worte.

    So, jetzt muss ich mich langsam mal auf den Weg machen. Einen guten Tag in die Runde,

    Sabrina
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2006
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    Das war...

    Ihr SV :yikes mit dem "normalen" Haus????
    So ein bissel Ahnung von barierrefrei sollte man/frau da schon haben.
    MfG
     
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