Wie müssen Zusatzleistungen kalkuliert werden?

Diskutiere Wie müssen Zusatzleistungen kalkuliert werden? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Betriebe unseres Bauträgers verlangen für alle Zusatzleistungen absolute Mondpreise. Hat man da über die VOB-Richtlinien eine Handhabe...

  1. totto

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    Die Betriebe unseres Bauträgers verlangen für alle Zusatzleistungen absolute Mondpreise.

    Hat man da über die VOB-Richtlinien eine Handhabe gegen? Müssen sich die Aufpreise am marktüblichen Rahmen orientieren ?

    Oder ist nach VOB nur rein formal festgelegt, dass die Zusatzleistungen klar ausgewiesen werden müssen (ohne dass über den zugehörigen Preis irgendetwas festgelegt wird)?

    Danke im voraus für alle Tips!
     
  2. #2 Baufuchs, 04.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Böses Spiel

    BT drückt die Preise der Sub´s für den Hauptauftrag so sehr, dass die versuchen müssen über Zusatzleistungen ihr Geld zu verdienen

    VOB B: §2 Abs. 6 (2) Die Vergütung richtet sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistungen.

    Rat für alle die mit BT/GU/GÜ bauen wollen:
    Alle Leistungen und die komplette Ausstattung vor Vertragsabschluss eindeutig und umfassend festlegen!
     
  3. #3 Achim Kaiser, 04.08.2006
    Achim Kaiser

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    ...... gibts überhaupt ein *bestehendes* Vertragsverhältnis zwischen *Käufer* und Handwerker ?

    Es gibt nur eins Käufer / BT und eins BT / Handwerker.

    Das Vertragsverhältnis Käufer / Handwerker muss erst noch *vereinbart* werden.

    Der 52er VOB zieht da nicht unbedingt gegenüber dem Handwerker.

    Auf der anderen Seite hat so mancher Käufer keine Ahnung, was eine Änderung für einen Arbeitsaufwand teilweise nach sich zieht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. totto

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    Kann mir jemand näher erläutern, was das konkret heißt? Muss der Preis danach "marktüblich" sein?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2006
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    Eigentlich...

    bedeutet es, der Unternehmer muss die "Hosen runtgerlassen", also genau seine Zeitansätze, seine EK´s und seine Aufschläge offenlegen.
    Aber viel Spass beim Durchsetzen!!!!!
    Ich habe selbst bei Komunen als AG IMMER Probleme, das durchzusetzen - und da verlangts die Revision bindend!!!
    Ausserdem ist es selten möglich, einem Unternehmer NACHZUWEISEN, daß seine Kalkulation nicht stimmt.
    So dumm, sich erwischen zu lassen, sind die wenigsten.
    MfG
     
  6. Bruno

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    Das Problem muss genau aufgedröselt werden. Zwischen Käufer und Bauträger kann die VOB gar nicht vereinbart werden. Der Käufer hat damit keine Handhabe, den Vertrag einseitig zu ändern, wie es beim VOB-Vertrag möglich wäre (geänderte und zusätzliche Leistungen anordnen). Der BT könnte Zusatzleistungen auch ablehnen, ohne über Mondpreise Druck auszuüben.

    Anders kann es zwischen dem BT und seinen Handwerkern sein. Da kann die VOB vereinbart werden. Für den Preis von geänderten Leistungen kommt es dann ausschließlich auf die Urkalkulation an. Ist die zu hoch, kann auch der Nachtrag hoch kalkuliert werden und umgekehrt. Marktpreise spielen dabei keine Rolle. Für zusätzliche Leistungen, für die es keine Vorlage im Hauptauftrag gibt, gilt das Üblichkeitsgebot des BGB.
     
  7. totto

    totto

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    @Bruno

    Ich meine aber, in unserem Kaufvertrag steht was von VOB drin. Oder bezieht sich das vielleicht auf etwas Anderes?

    Bei uns ist es nicht der BT, sondern die Handwerksfirmen, die die überhöhten Preise verlangen. Keine Ahnung, in welche juristische Kategorie dann die von uns direkt an die Handwerker vergebenen Zusatzarbeiten gehören.

    Was sagt denn das "Üblichkeitsgebot des BGB" ?

    Danke schon mal an Alle für die Tips! :winken
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Es geht also um Einzelaufträge, die direkt an die Firmen erteilt werden. Dann gibt es keine Urkalkulation, auf die man sich beziehen könnte. Die VOB würde auch nur gelten, wenn man sie richtig vereinbart.

    Zur Üblichkeit:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/632.html

    Hinrechnen kann man jedoch viel. Nach aller Erfahrung wird es allein darauf ankommen, wer das bessere Druckmittel hat. Ist die Leistung schon ausgeführt, diktiert der AG den Preis. Ist sie noch nicht ausgeführt, ist der AN am Drücker. Als Handwerker würde ich sagen: "Sie müssen nicht, aber ich muss auch nicht". Der Rest ist nur Förmelei und Geplänkel. Alle Vorschriften, Regeln und Urteile kann man vergessen.
     
  9. totto

    totto

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    Danke, das hilft mir schon viel weiter!
     
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