Bankauskunft/Vertragserfüllungs-&Gewährleistungsbürgschaft

Diskutiere Bankauskunft/Vertragserfüllungs-&Gewährleistungsbürgschaft im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe mit meinem möglichen BT über die Themen Vertragserfüllungs-&Gewährleistungsbürgschaft gesprochen und er meinte eine...

  1. Andi_B

    Andi_B

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    Hallo zusammen,

    ich habe mit meinem möglichen BT über die Themen Vertragserfüllungs-&Gewährleistungsbürgschaft gesprochen und er meinte eine solche Bürgschaft hätte er bisher noch nie gemacht.

    Was kostet denn eine Vertragserfüllungs- & Gewährleistungsbürgschaft (VE-GB)?

    Er meinte wir könnten die Zahlungsziele etwas nach hinten verschieben (anstatt einer VE-GB) - ist das o.k?

    Ist eine Bankauskunft über den Bauträger hilfreich?
    Woher bekomme ich diese und was kostet diese?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Andi_B
     
  2. #2 Baufuchs, 06.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Änderungen

    des Zahlungsplans können -wenn richtig gewählt- nur verhindern, dass Sie mit Ihren Zahlungen nicht in Vorleistung gehen, d.h. Sie zahlen nur für das, was wirklich schon gebaut ist. Das Fertigstellungsrisiko ist damit nicht abgedeckt. Geht der BT in Insolvenz, müssen Sie auf die Schnelle einen anderen Unternehmer finden, der Ihr Bauvorhaben vollendet. Dies ist i.d.R. mit dem Risiko höherer Preise verbunden. Die Fertigstellungsbürgschaft in Höhe von z.B. 10% des Auftragswertes soll dieses Risiko abdecken. Kosten liegen zwischen 3-5% der Bürgschaftssumme.
    Die Gewährleistungsbürgschaft deckt das Risiko der Insolvenz des BT/BU während der Gewährleistungszeit.

    Beide Bürgschaften (Sicherheiten) sind schon im Vertrag zu vereinbaren, sie können nicht nachträglich gefordert werden.

    Bankauskünfte sind mit Vorsicht zu geniessen, schliessen die o.a. Risiken auch nicht aus.

    PS: Prüfen Sie mal hier, ob es sich wirklich um ein Bauträgergeschäft handelt, wenn ja , hier Zahlungsplan nach Makler-u. Bauträgerverordnung"
     
  3. #3 Carden. Mark, 06.08.2006
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  4. #4 VolkerKugel (†), 06.08.2006
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    Die Vertragserfüllungsbürgschaft ...

    ... hat 2 Vorteile:

    1. schützt sie vor den Folgen einer Insolvenz des BT (siehe oben).
    2. weist sie die aktuelle Solvenz des BTs nach (sonst bekäme er nämlich keine).

    Sie hat den Nachteil, dass die Kosten - direkt oder indirekt - der Bauherr trägt.

    Wenn im Gegenzug der BT eine Zahlungsbürgschaft vom BH verlangt (wäre ja nur recht und billig), würden diese Kosten wiederum den BT alleine belasten (es sei denn er hätte dies auch schon mit einkalkuliert).
     
  5. Rolf

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    Als Kaufmann muss er ALLE Kosten kalkulieren. Lässt er sich die Bürgschaft nicht geben, muss er anstelle dessen das Risiko kalkulieren.
     
  6. #6 Bodengucker, 10.08.2006
    Bodengucker

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    Mein BT ist versichert...

    er hat für mich eine

    Baufertigstellungsgarantie/Gewährleistungsgarantie

    bei einem Makler abgeschlossen, der dieses Risiko bei einem großen Versicherungsunternehmen abgesichert hat. Kurz nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde, habe ich auch das Versicherungszertifikat vom Versicheungsunternehmen bekommen. Ich kann dir aber nicht sagen, was das kostet, denn das zahlt mein BT (es steckt aber bestimmt im Kaufpreis versteckt mit drin).

    Da ich keine Werbung machen möchte, schicke ich dir den Link, wenn du mir deine emailadresse schickst.

    Bodengucker
     
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