Kellerdämmung verzichtbar?

Diskutiere Kellerdämmung verzichtbar? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, ich habe diese Frage auch in einem anderen Bauforum gestellt. Bitte seien Sie nicht verärgert, ich lese hier auch regelmässig mit...

  1. Walter

    Walter Gast

    Hallo Forum,

    ich habe diese Frage auch in einem anderen Bauforum gestellt. Bitte seien Sie nicht verärgert, ich lese hier auch regelmässig mit und mir liegt sehr an Ihrer Meinung.

    Unser Haus wird nun bald fertiggestellt sein und der Übergabetermin rückt näher. Wir haben das Haus schlüsselfertig von einem hiesigen grossen Bauunternehmer gekauft.

    Heute war ich seit zwei Wochen wieder mal auf der Baustelle und konnte beobachten, wie seitlich angefüllt und verdichtet wurde.
    Komisch, dachte ich, wo ist denn die Kellerdämmung? Unser Keller wird aus WU-Beton als Wanne hergestellt. Von aussen ist ein Schwarzanstrich aufgetragen worden. Zufällig war auch der Bauleiter da und auf meine Frage nach der Dämmung erhielt ich folgende Auskunft: "Der Keller ist mit 2,2m Höhe nicht zu Wohnzwecken geeignet und muss auch deswegen nicht gedämmt werden".

    Hmmm, laut Baubeschreibung habe ich einem Keller mit Heizung gekauft. Bisher ging ich davon aus, dass beheizte Räume auch über eine entsprechende Dämmung verfügen müsse, egal ob Keller oder Dachboden.

    War ich da zu gutgläubig? Bisher lief eigentlich alles nach Plan und der Bauleiter hat sich immer sehr zuvorkommend verhalten.

    Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten.
    Walter Bogdoll
     
  2. #2 bauhexe, 02.05.2003
    bauhexe

    bauhexe

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    ENEV

    Hallo Walter,
    die Antwort ist genau so, wie Du eigentlich vermutet hast.
    Beheizte Räume müssen gedämmt werden! :(
    Für den Fall, daß Du Dich nun entscheiden solltest, die Heizung des Kellers zu streichen, muß aber der Fußboden des EG entsrechend gedämmt werden. Vermutlich, das ist ein Erfahrungswert und gehört im einzelnen berechnet, brauchst Du dann im EG einen Fußbodenaufbau von mindestens 17cm ( 8cm Dämmung mind. 035 + 6cm Estrich + 1 bis 2cm Belag ). Du siehst, hier ist eher tief gestapelt.
    Außerdem müßten dann auch Flurwände, bzw. Kellerwände zu Flur und Flurtüren / Kellertüren die entsprechenden Dämmwerte aufweisen.
    Mach Dir nun mal den Spaß und miß Deine Türhöhen im EG. Da müßten nun mind. 2,18m lichte Höhe da sein.
    Ich vermute jedoch die sind nicht so hoch.
    Wahrscheinlich wollt Ihr ja auf den beheizten Keller nicht verzichten. Richtig ist, daß einen Raumhöhe von 2,2m nicht als Wohnraum verkauft werden darf. Wenn jetzt aber noch der Fußboden nicht ausreichend gedämmt wurde,( wieder die mind.17cm Aufbauhöhe), wird es auch ein bißchen ungemütlich als Arbeits- oder Bügelzimmer.
    Also Wärmeschutznachweis verlangen ! :deal
    Die sind nämlich sogar Pflicht nach ENEV, werden nur nicht kontrolliert von den Bauaufsichtsbehörden.
    Kaufvertrag prüfen, was überhaupt ausgemacht war und dann verhandeln und dann mal in Ruhe überlegen was nun noch hilft, nötigenfalls wieder hier nachfragen.
    Gruß Hexe
     
  3. MB

    MB Gast

    Gefahr

    Wie ich vorgestern einmütig von einem sehr guten Sachverständigen und beiden Rechtsanwälten anläßlich einer Beweissicherung bestätigt bekam, kann sich sogar der Bauherr strafbar machen!

    Fragt mich nicht nach Einzelheiten, ich bin kein Jurist. Jedenfalls darf der betroffene Bauherr aus diesem Grund die Heizung nicht mehr benutzen sondern muß die abklemmen lassen.

    Also zwei Möglichkeiten:

    Aufgraben, Dämmung drauf (bei der Gelegenheit gleich einen unabhängigen Fachmann mitnehmen, der die Abdichtung überprüft), wieder DIN-gerecht lagenweise verfüllen und verdichten (wurde nicht gemacht, stimmt's?)

    2. Möglichkeit: Rechtsanwalt.
     
  4. #4 Walter Bogdoll, 03.05.2003
    Walter Bogdoll

    Walter Bogdoll Gast

    Hallo Bauhexe, Hallo MB,
    als Wohnraum ist unser Keller nicht zugelassen, das war uns klar. Beim Kauf des Hauses hätte diese Option durch eine tiefere Gründung, andere Fenster etc. Mehrkosten von 18.000 DM bedeutet. Für uns ist die Raumhöhe des Kellers eher unwichtig da ich selbst 1,70m gross und meine Frau 1,60m gross ist. Es sind zwei grosse Räume, einer ist als Waschküche bzw. Hausarbeitsraum und der andere als Hobbyraum vorgesehen. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich von einem Keller MIT Heizung die Rede. Die Heizkörper sind in den Plänen auch eingezeichnet!
    .
    Zur Zeit gehe ich noch von einem Irrtum der Baufirma aus und bin doch recht zuversichtlich, dieses auch im Gespräch klären zu können. Ich will doch auch die Heizung in Betrieb nehmen dürfen! Kaufe ich vielleicht abgeklemmte Heizköper?? Kann ich im Internet bzgl. der notwendigen Dämmung von beheizten Kellern nähere Infos finden (DIN etc.)?
    .
    Vielen lieben Dank,
    Walter Bogboll
     
  5. JDB

    JDB

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    Was steht im Vertrag ?
    So gutgläubig und leichtfertig kann man doch wohl nicht sein !
    -
    Tipp:
    Das Treppenhaus gehört eigentlich immer mit zum beheizten Volumen.
    I.d.R liegt das Treppenhaus auch an einer Außenwand.
    Diese muß also zwingend gedämmt werden.
    Sie hättebn dann also nichteinmal den Mindestwärmeschutz erfüllt.
    ---
    WSVO bzw ENEV-Nachweis vorlegen lassen !

    Schreiben Sie mal an d@bakel.de zwecks mitteilung ihrer eMail-adresse
     
  6. #6 Walter Bogdoll, 03.05.2003
    Walter Bogdoll

    Walter Bogdoll Gast

    Wieso war ich leichtfertig oder leichtgläubig? Alle anderen Räume sind doch auch beheizt und dementsprechend gedämmt! Warum dann der Keller nicht? Gibt es da evtl. Ausnahmen?

    Das mit dem Treppenhaus stimmt, im Keller ist an einer Seite die Aussenwand. Dort ist auch ein Heizkörper angebracht.

    Ich werde am Montag diese Problematik beim Bauträger ansprechen.

    Vielen Dank und Gruss,
    Walter Bogdoll
    wbogdoll@epost.de
     
  7. MB

    MB Gast

    Offensichtlich nicht leichtgläubig

    Sondern nur Unkenntnis der Rechtslage. Vor allem noch mal in den Vertrag sehen.

    Aber egal, wenn eine Heizung eingebaut ist, auch noch eingezeichnet, dann MUSS da Wärmedämmung hin. Aus und baste. Da gibt es keine Ausnahmeregelungen! Egal, ob Wohnraum oder nicht, es ist ein beheizter Raum.

    ENEV im Volltext bei www.luftdicht.de
     
  8. gast

    gast Gast

    Hallo

    Ich hätte dazu auch mal ne Frage....

    Müssen die Kellerwände komplett gedämmt werden?? Lt. Info des Bauleiters wird unser Keller nur bis zu einer bestimmten Tiefe (bis dahin wo max. Frost eindringen könnte) gedämmt.
    Unser Keller soll auch mit Heizung ausgestattet werden, ist das ok so, oder kann es da Probleme geben?



    Danke im voraus........

    Gruß Stephan
     
  9. #9 bauhexe, 05.05.2003
    bauhexe

    bauhexe

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    Wenn der Keller beheizt wird, ist eine teilweise Dämmung NICHT AUSREICHEND !!! :boxing
    In den Berechnungen der ENEV wird schon berücksichtigt, daß erdanschließende Bauteile weniger Verluste aufweisen. Nur gehört nun eben mal dieser Nachweis gerechnet. :deal Und wenn man/frau hier die Normwerte erreichen will, muß man eben den Keller rundherum UND AUCH VON UNTEN :Roll dämmen. So ist z.B. gleich bei der Planung zu berücksichtigen, daß ein beheizter und gedämmter Keller eine Dämmung unter dem Estrich braucht (Raumhöhe!!!) :wow
    Gruß Hexe
     
  10. Gast

    Gast Gast

    @bauhexe

    Heißt das nun, das der Bauträger laut ENEV dazu verpflichtet
    ist den Keller komplett (auch von unten) zu dämmen, oder
    kann er das machen wie er will ?
    In unserem Keller ist übrigends in der Baubeschreibung gar kein Estrich vorgesehen...

    PS: es handelt sich um ein Reihenmittelhaus


    gruß Stephan
     
  11. #11 bauhexe, 06.05.2003
    bauhexe

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    Ja, Stephan.
    Du als Bauherr bist der Leihe und der Profi ( ???, BT ) sollte Dir Dein Haus nach den gesetzlichen Vorschriften bauen. Oder hast Du ihn davon vertaglich entbunden???
    Aber das nützt ja nun auch nix.
    Was steht in der Baubeschreibung oder Kaufvertrag ? :deal
    Also Du schreibst, der Keller soll beheizt werden und dann bekommt Ihr nur einen Rohbetonfußboden ?
    Habt Ihr denn nur den Rohbau gekauft?, dann hättet Ihr eventuell einen Wärmeschzunachweis auf Eure Kappe rechnen lassen sollen! :irre
    Jedes Haus ist anders nachzuweisen, und 2 gleiche Häuser stehen selten genau inder gleichen Himmelsrichtung oder sind mit der selben Heiztechnik usw. ausgestattet. Deshalb muß man/frau für jedes Haus einen eigenständigen Nachweis rechnen. Eines ist auf jeden Fall auch immer erforderlich, nämlich die beheizten Räume zu unbeheizten Räumen / Erdreich / Außenluft hin abzudämmen und das ringsherum, also Keller nach unten und den Seiten genauso wie die Außenwände und das Dach. Also auch den Fußboden im KG. Anders geht der Nachweis gar nicht zu führen. (Unbeh. Räume, Erdreich und Außenluft werden durch verschiedene Faktoren auch differenziert gewertet.)
    Wenn Euer BT keinen Nachweis erstellen lassen hat und argumentiert mit dem "das ham ma schon immer so gemacht", kann es sein, daß Euch die Heizkörper im Keller abgeklemmt werden. :motz
    Ist denn im Keller die Raumhöhe, auch lichte Türhöhe gegeben um überhaupt die geschätzen 16cm bis 18cm Fußbodenaufbau ( Dämmung + Estrich) reizubringen?
    Mein Vorschlag: schick mir Deine Pläne oder eine Nachricht an Email-adresse und ich schau mir das dann mal an.
    Gruß Hexe
     
  12. Gast

    Gast Gast

    @Bauhexe

    Erst wollten wir uns die Heizkörper (2 Stück) gleich im mit einbauen lassen, dann haben wir uns überlegt die Heizkörper
    nur vorbereiten zu lassen und dann später selbst Heizkörper
    anzuschließen.
    So wie Du schreibst, ist es aber wohl doch wichtig die Heizung gleich komplett einbauen zu lassen....

    Ich komme gern auf dein Angebot zurück und werde Dir mal die Pläne die ich hab zumailen, das wird aber erst morgen klappen.



    gruß Stephan
     
  13. MB

    MB Gast

    Und wieder ein Opfer

    Unterschreibt eigentlich jeder blind irgendeinen Vertrag, ohne den zu lesen? Der Notar hat ja abgezeichnet?

    Wenn der Keller als Lagerkeller verkauft wurde, sind die Karten denkbar schlecht. Umwandlung in Wohnraum geht in den meisten Fällen nicht mehr. Denn dann muß der Boden gedämmt werden, was meist die Rohbauhöhe nicht zuläßt.

    Überlegt man NACH Unterzeichnung des Vertrages, ob man eine Heizung einbaut?

    Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil: richtig bauen kann man wohl doch nur mit einem guten (!) Architekten. Nach letzter Zählung gibt es zwei davon in Deutschland :)
     
  14. Gast

    Gast Gast

    @MB

    Unterschrieben hab ich noch nix !!!

    Bis jetzt haben wir nur eine Baubeschreibung/Grundrisse und ein Angebot was das Haus, mit den ganzen änderungen/extras die
    wir haben wollen, kosten soll.
    Da ich den Keller zu Wohn-/Hobbyzwecken nutzen will, informieren ich mich z.Zt. hier und im Internet über Wärmedämmung und was sonst noch so wichtig ist.

    Freundschaften von uns wohnen bereits in der Siedlung (alles vom selben Bauträger) zur Miete und haben sich jetzt ein neues Haus des selben Typ's gekauft. In dem Haus in dem sie jetzt noch wohnen sind im Keller auch Heizkörper eingebaut und es gab nie irgendwelche Probleme, deshalb haben sie jetzt beim Kauf nicht so genau darauf geachtet wie es mit der Kellerdämmung aussieht.

    Ich würde es aber gerne schon etwas genauer wissen, deshalb meine Frage hier im Forum ;-)

    Ich werd das was ich hab mal an bauhexe schicken....bin mal gespannt was Sie dazu sagt.

    gruß Stephan
     
  15. MB

    MB Gast

    *schweißabwisch*

    Na dann herzlichen Glückwunsch!

    Die meisten machen es doch genau verkehrtrum: erst wenn was schiefgeht, wird im Forum nachgefragt.

    Bauhexe ist für die Planung schon mal der richtige Weg. Man könnte es aber auch online stellen. 198 MB Speicherplatz hätte ich noch :)

    Aber bitte die Investition nicht scheuen, vor Vertragsunterzeichnung einen im Baurrecht erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen. Fachanwälte für Baurecht gibt es ja leider nicht, muß man also suchen.

    Standardfehler: Fertigstellungstermin falsch formuliert, Fristen und Strafen vergessen oder unwirksam.
     
  16. #16 bauhexe, 06.05.2003
    bauhexe

    bauhexe

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    high tech heXenhäuser
    Zum Thema: Der hat auch Heizkörper und keine Isolierung:

    Die ENEV gilt seit 2002. Nach der Energiesparverordnung von 1995 war das aber auch schon Regel, bzw. Stand der Technik, daß
    beheizte Räume zu dämmen sind.
    Nennen wir es mal Profitgier der BT und Unkenntnis der BH. Wer von Planer, Archi., Statiker eben nicht entsprechend beraten wird, weiß es nicht und kann hier prima übern Tisch gezogen werden. Und ein BT, der verkauft und nicht berät, spart sich das Geld für die Dämmerei samt vorheriger Berechnug.
    Da wo Kunden über die Werbung informationen bekommen, werden sie ja kritisch und fragen nach, Beispiel: Fenster, Heizung
    Dort aber wo der Kunde keine Ahnung hat wird das genutzt. Manchmal wissen's die BT ja selber nicht. DIE MÜSSEN NIX LERNEN FÜR IHR GESCHÄFT, bzw. brauchen dafür keine Ausbildung oder Abschluß.
    Womit wir wieder beim Thema BT sind.
    Gruß Hexe
     
  17. MB

    MB Gast

    Nana!

    Das habe ich aber auch schon bei Architekten erlebt. Das Beste war die junge Dame, die Luftdichtigkeit kategorisch ablehnte, weil das Haus "atmen" muß.

    Ein Architekt hat in seinem Gutachten behauptet, daß Dickbeschichtung zulässig bis 3 m Eintauchtiefe ist..........
     
  18. Gast

    Gast Gast

    gröhl :-)
     
  19. MB

    MB Gast

    Noch einen?

    Laut Statik wird die Fußpfette mit 6 Bolzenankern Durchmesser 12 verankert. Tatsächliche Ausführung Befestigung mit 4 Windrispenstücken, mit Stahlnägeln im Estrich befestigt. "So hält das auch"

    Einen haben wir noch: "Das Mauerwerk nimmt die Zugbelastung aus der Firstpfette auf"

    Ach ja, die Krönung: "Es handelt sich um eine weiße Wanne" (Eine Wand besteht aus KS_Mauerwerk................)
     
  20. #20 Stephan K., 07.05.2003
    Stephan K.

    Stephan K.

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    So, hab mich nun angemeldet :winken


    @bauhexe

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    gruß Stephan
     
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