Kosten für Kanalarbeiten im Hauspreis oder nicht?!

Diskutiere Kosten für Kanalarbeiten im Hauspreis oder nicht?! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, ich habe mal ne Frage bzgl. Kanalarbeiten. Bei uns ist in der Leistungbeschreibung folgendes vermerkt. [IMG] Heisst das...

  1. #1 GerdUli, 10.08.2006
    GerdUli

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    Hallo Zusammen,

    ich habe mal ne Frage bzgl. Kanalarbeiten.
    Bei uns ist in der Leistungbeschreibung folgendes vermerkt.
    [​IMG]
    Heisst das jetzt das wir die Kanalarbeiten separat bezahlen müssen?

    Danke für Eure Meinung!!!
     
  2. Rene'

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    Ja, steht aber auch eindeutig da. ;)

    Gruß Rene'
     
  3. #3 Manfred Abt, 14.08.2006
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    wobei

    man schon mal auf die Abgrenzung gucken könnte. Eindeutig nicht enthalten ist der Kanalanschluss. Ist das jetzt die ganze Leitung vom Haus bis zum Kanal oder nur der Teil im "öffentlichen Land"?
     
  4. Yilmaz

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    Hallo

    ich vermute das nur die Abwasserleitungen unterhalb der (im) gebäube im Leistungsumfang enthalten sind.Ab gebäude bis zum Kontrollschächte sind nicht enthalten,im öffentlichen land wird normal von der gemeinde aus bis zum grundstück gelegt und den Bauherren in Rechnung gestellt.
    Mfg.
    Yilmaz
     
  5. #5 Manfred Abt, 15.08.2006
    Manfred Abt

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    normal

    Hallo Yilmaz, normal gibt es zu diesem Thema leider nicht, da gibt es tausend Varianten, wie die Kommunen dies handhaben. Als Bauherr würde ich zumindest versuchen, dass nur der Anschlusskanal im öffentlichen Bereich separat zu zahlen ist und die Verrohrung zwischen Haus und Grundstücksgrenze enthalten ist. Aber das sind halt die teuren Details, die das Bauen mit einem Bauträger für den Laien zu einem nicht durchschaubaren Ratespiel werden lässt.
     
  6. #6 Baufuchs, 15.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der vom Fragesteller

    zitierte Textteil ist aus dem Zusammenhang genommen.
    Einfach mal die Baubeschreibung selbst überprüfen und dort die Textteile zu Entwässerung/Abwasserleitungen etc. nachlesen.
    Was dort beschrieben steht gehört zur Leistung des BU, das was Fragesteller hier zeigt scheint mir nur eine Unterzeile der Baubeschreibung zu sein.

    Im übrigen schreibt GerdUli an anderer Stelle:
    da wird er doch vor Unterschrift Baubeschreibung dahin geprüft haben, ob diese doch erhebliche Leistung im Preis/Angebot enthalten ist.
     
  7. #7 Daniel A., 20.08.2006
    Zuletzt bearbeitet: 20.08.2006
    Daniel A.

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    würd mich mal interessieren wie die Sache nun

    ausgegangen ist....

    DI eAbgrezung ist nämlich wirklich problematisch, jed erwir dwohl versuchen auf seinem "Recht " zu beharren"
    In meine rBLB steht dasselbe, ein bisschen weiter aber " PVC Rohre d=100/150 zusätzlich aller erforderlichen Nebenanlagen.
    Die Hausentwässerung wird an das öffentlcieh Kanalnetz angeschlossen.

    Jetzt behauptet der GÜ dieser Satz dient nur der Erläuterung ...und das is tdie Höhe findet der von mir eingeschaltete Ra und Baugutachter (Verband privater Bauherren) hä ist das jetzt ne BLB oder nur irgendein Wisch?
     
  8. #8 ISYBAU, 23.08.2006
    Zuletzt bearbeitet: 23.08.2006
    ISYBAU

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    Alleine die Tatsache das der Hausanschluss als solcher nicht eindeutig definiert ist und Interpretationsspielraum lässt (Diskussion) zeigt schon, dass dies für einen Bauvertrag zu ungenau ist. Die Frage ist nur zu wessen Lasten. Aber wie schon Baufuchs erläutert: Das "Vertragswerk" muss als ganzes betrachtet werden, damit eine eindeutige Aussage getroffen werden kann. Der Begriff Hausanschluss wird z.B. auch in den verschiedenen Entwässerungssatzungen unterschiedlich definiert.
     
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