Aufpreis Innenwand von 17.5 auf 24 vom GU ok ??

Diskutiere Aufpreis Innenwand von 17.5 auf 24 vom GU ok ?? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo. Meine Architektin hat kurz vor Baubeginn die tragenden Innenwände von 17.5 auf 24 geändert. Der GU hatte das Angebot mit 17.5...

  1. #1 SHendrik, 13.08.2006
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    Hallo.

    Meine Architektin hat kurz vor Baubeginn die tragenden Innenwände von 17.5 auf 24 geändert.

    Der GU hatte das Angebot mit 17.5 kalkuliert und fordert jetzt einen Nachtrag.

    Der Nachtrag sieht wie folgt aus :

    Aufpreis für 42m² Innenw.Poroton T Rohd. 0,8 FKL8 (von 17.5 auf 24) = 759 €
    Fertigteilstürze 2 Stück je 1.1m (von 17.5 auf 24)= 280 €
    Segmentbogensturz 1.20m (von 17.5 auf 24) = 170 €
    Profilstahlträger 4m (kein Aufpreis) = 832 €

    Sind diese Aufpreis ok ??

    Desweiteren steht in der Bauleistungsbeschreibung der Satz:

    "Die tragenden Innenwände werden nach Planvorgabe aus Ziegel 24 cm oder 17.5 cm dick, entsprechend der Statik und des erforderlichen Schallschutzer hergestellt."

    Sind dann diese Aufpreise überhaut erlaubt ??

    Danke

    Hendrik
     
  2. #2 Baufuchs, 13.08.2006
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    Baufuchs Gast

    Ob die

    Aufpreise in Ihrer Region o.k. sind, kann ich nicht beurteilen.

    Wenn die Planvorgabe bei Angebotsabgabe 17,5er Wände waren und -wie Sie selbst schreiben- erst kurz vor Baubeginn von der Architektin geändert wurde, ist die Forderung nach Vergütung durchaus berechtigt.
     
  3. #3 susannede, 13.08.2006
    susannede

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    Nur mal kurz nachgeneugiert...

    3 Wochen vor Baubeginn?

    Ei, wieso denn das?:confused: Das ist ja richtig spannend.

    Was sagt denn Deine Architektin dazu - die sollte doch den Nachtrag prüfen können...?:angel:

    Grüße!

    Susanne
     
  4. #4 SHendrik, 13.08.2006
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    Hallo.

    Naja, beim Berechnen der Statik hat halt die 17.5 Wand nicht gereicht.

    Leider arbeitet sie sehr häufig mit dem GU zusammen und wird mir daher keine vernünftige Preisauskunft geben ....

    Gruß

    Hendrik
     
  5. Yilmaz

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    Hallo

    Rechtlich gesehen wie Baufuchs,

    rechnerisch gesehen muß man Ihnen die ursprüngliche Preise Vorlegen!

    Es darf 37% teurer sein als der Ursprüngliche Preis!

    Das ist frechheit hoch³
    Mehraufwand Lohn=1,0 std x 45€ = 45,-€ Merhaufwand material 10€???
    Welcher bezeichnung?(z.B. HEA160 oder HEA120)

    Man kann bestimmt das so lang ziehen das die Preise in Ordnung erscheinen aber es darf nicht außer acht gelassen werden das diese Arbeiten Ausgeführt werden und ob die 6,5 cm soviel aufwand sind :irre

    Mfg.
    Yilmaz
     
  6. #6 susannede, 13.08.2006
    susannede

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    Hmmm,

    Hendrik, das hört sich ja nun gar nicht gut an. Jedenfalls nicht nach einer Dich vertretenden, unabhängigen Frau-am-Bau.

    Wurde denn gar nicht vorgeschlagen, in eine höhere Festigkeitsklasse, z.B. T1,0 oder T 1,2 zu wechseln?

    Ich meine, da werden Dir ein paar m2 Wohnfläche geklaut und dann auch noch die Rechnung präsentiert?

    Hattest Du die Statik zu liefern? Wieso kam die Erkenntnis "trägt net" so spät ?
    Kann der GU nur T0,8 ?

    Grüße!

    Susanne
     
  7. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    ganz klar komm ich damit nicht ... ich mutmaße mal awengerl ... Ausschreibung 17,5 auch mit der Rohdichte 0.8 und damit mit ner Druckfestigkeitsklasse 6 iss spärlich wenn da richtig Lasten runter kommen !
    .
    was Architekt und Statiker mit dem GU zu tun ... werden die von dem
    gestellt ??? wenn ja dann bleiben dem GU nun 2 Möglichkeiten entweder
    17,5cm Wände zu verbaun aber mit ner Rohdichte von 1.0 bzw. 1.2 und
    ner Druckfestigkeit von 12 deren Aufpreis er beim Bauherrn schwer
    durchsetzen kann oder den Statiker und Architekten zu impfen dann lieber
    auf Rohdichte 0.8 und 24er Wände zu gehn ... denn da klingelts es dann in
    dessen Kasse !
    .
    Preis bei mir 17,5 RD 0.8 = ca. 50.-€ + Mwst/qm
    24 RD 0.8 = ca. 58.-€ + Mwst/qm
    .
    Ziegelsturzaufpreis Material 2.50.- Stk. Mehraufwand beim
    Verarbeiten kaum nennenswert !
    .
    beim Segmentbogen müsste es eher ne Minderung geben da
    solche Bögen mit kleinformatigen 24cm langen Steinen erstellt
    werden ... bei 17,5cm muss man die Steine alle schneiden
    wenn man´s richtig machen wollte !
    .
    Profistahlträger wäre ohnhin erforderlich geworden oder ?
    .
    Fazit:
    -----
    "ja" das sind Nachträge die ich liebe ... und sowas gibt´s nur
    mit den vermaledeiten Festpreis quasi mit Festpreisgarantie :)
    .
     
  8. #8 susannede, 13.08.2006
    susannede

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    Frag ich mich auch gerade...sehe, die Jungs spielten erst auf der anderen Wiese...

    ;)
     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    irgendwo iss da ein Bug im Program ... als ich den Beitrag schrieb musste
    ich mich neu anmelden ich dachte ich hab´s im Mauerwerk gelesen
    drum hab ich meinen Beitrag hier herein kopiert ... grad hab ich
    auf´s Susannes Link gedrückt und war schon wieder abgemeldet ...
    "naja" vielleicht komm ich auch ins Alter :mauer
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    nettes Spielzeug ... ich habe gerade beide Themen zusammen geführt :)
    .
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2006
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    Architekt(in)...

    und Preisprüfung:
    Die Gute haftet dafür, wenn sie Ihnen eine überhöhten Preis abhakt. Natürlich ist das manchmal schwer zu prüfen und es braucht ein wenig Ahnung um Zeitaufwand je Masseeinheit, aber in einem 10 - 15 % Rahmen, ist sowas prüfbar.
    Wie schrieb mir neulich ein Maler: Es sei eine Frechheit, daß ich als Architekt den Arbeitsaufwand seiner Mitarbeiter beurteilen wolle - schliesslich sei ich ja kein Maler.
    Dumm nur, das andere Handwerker mir die Trödelei seines Gesellen bestätigt haben. :smoke
    Also treten Sie Ihrer Architektin auf die Hühneraugen, sie soll Ihnen mal erklären, was sie bei der Prüfung der Nachträge so rausgefunden hat.
    MfG
     
  12. #12 SHendrik, 14.08.2006
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    Danke für die vielen Infos.

    Werde Ihn nach der Kalkulation für die Aufpreise fragen.

    Aber nochmal zur Bauleistungsbeschreibung ...

    Muss ich denn, wenn dort

    "Die tragenden Innenwände werden nach Planvorgabe aus Ziegel 24 cm oder 17.5 cm dick, entsprechend der Statik und des erforderlichen Schallschutzer hergestellt."

    steht, wirklich solche Aufpreise übernehmen ??

    Danke

    Viele Grüße

    Hendrik
     
  13. #13 SHendrik, 14.08.2006
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    Hallo Yilmaz.

    Der Träger ist als HB 220, 4m Länge ausgeschrieben.

    Gruß

    Hendrik
     
  14. #14 Baufuchs, 14.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Noch einmal

    Ergänzung: Was hätte der BU denn anderes kalkulieren sollen als das, was in den ihm vorgelegten Plänen eingezeichnet war?

    Ob die geforderten Mehrpreise der Höhe nach berechtigt sind, kann/soll Ihre Architektin prüfen.
     
Thema:

Aufpreis Innenwand von 17.5 auf 24 vom GU ok ??

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