Zahlungsmodalitäten bei Werkvertrag?

Diskutiere Zahlungsmodalitäten bei Werkvertrag? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie möchten mit einem örtlichen Bauträger bauen. Das Grundstück gehört bereits uns, so dass wir, wenn ich es richtig verstehe, mit dem...

  1. Andy30

    Andy30

    Dabei seit:
    13.08.2006
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    Deutschland
    Hallo,

    wie möchten mit einem örtlichen Bauträger bauen. Das Grundstück gehört bereits uns, so dass wir, wenn ich es richtig verstehe, mit dem Bauträger einen Werkvertrag schließen. Nun habe ich viel darüber gelesen, dass bei einem Bauträgervertrag hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten die Makler- und Bauträgerverordnung verbindlich die Fälligkeit und Höhe der Kaufpreisraten regelt.

    Bei uns stellt sich derzeit die Frage, wie und wo dies bei einem Bau-Werkvertrag geregelt ist? In VOB und wenn ja, wo? Gibst es zu den Regelungen im Vergleich zu der Makler- und Bauträgerverordnung hier Unterschiede? Muss in dem Werkvertrag auf Zahlungsmodalitäten hingewiesen werden, bzw. wie muss darauf hingewiesen werden???

    Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.

    Danke im Voraus.
     
  2. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Da das Grundstück bereits Ihnen gehört, kann der von Ihnen zu beauftragende Unternehmer nicht BT sein. Ein BT verkauft das Grundstück und verpflichtet sich in dem Bauträgerkaufvertrag zugleich zur Herstellung eines Gebäudes.

    Die Makler- und Bauträgerverordnung gilt aus den genannten Gründen nicht.

    Was Ihnen vorschwebt ist ein GU-Vertrag. Das ist ein Werkvertrag und im Werkvertragsrecht wird die Vergütung grundsätzlich erst mit der Abnahme fällig. Darauf wird sich allerdings der GU erfahrungsgemäß nicht einlassen. Er wird mit Ihnen Abschlagszahlungen vereinbaren wollen. Das muß er beim BGB-Bauvertrag durch Aufnahme entsprechender Regelungen im Bauvertrag sicherstellen. Vereinbaren Sie mit dem GU die Geltung der VOB/B ergibt sich aus der VOB/B, daß Abschlagszahlungen verlangt werden können.

    Zur Abgrenzung BT und GU bitte in diesem Forum unter " Baubegriffe " nachlesen.
     
  3. Andy30

    Andy30

    Dabei seit:
    13.08.2006
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    Deutschland
    Vielen Dank. Aber kann ich denn wirklich keinen Bauträger mit dem Bau beauftragen??? Oder fungiert der Bauträger dann einfach als GU? Muss ich mir diese GU-Eigenschaft irgendwie von ihm belegen lassen (Gewerbeanmeldung??)

    Danke im Voraus.
     
  4. Andy30

    Andy30

    Dabei seit:
    13.08.2006
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    Deutschland
    Hat auf meine Frage denn wirklich keine eine Antwort??:confused:
     
  5. #5 planfix, 23.08.2006
    planfix

    planfix Gast

    auf den titel kommt es ja nicht primär an. der bauvertrag ist wichtig!
    wenn du wissen willst woran du bist, dann lass den vertrag von jemanden prüfen, der das kann. ich tu mich auch immer schwer mit dem rechtsdeutsch. das muß eben alles eineindeutig sein.
     
  6. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Hat Eric doch erklärt. Und lesen Sie unbedingt mal bei Baubegriffe, bevor sie später aus allen Wolken fallen.
    Sie suchen jetzt einen GÜ.
     
Thema:

Zahlungsmodalitäten bei Werkvertrag?

Die Seite wird geladen...

Zahlungsmodalitäten bei Werkvertrag? - Ähnliche Themen

  1. Sonderkündigung Werkvertrag mit Baufirma wegen Nichtgenehmigung des Bauplans beim Landratsamt

    Sonderkündigung Werkvertrag mit Baufirma wegen Nichtgenehmigung des Bauplans beim Landratsamt: Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage... Wir (meine Schwester und ich) haben einen Werkvertrag mit einer Baufirma für einen Anbau an ein...
  2. Baufirma insolvent - Werkvertrag

    Baufirma insolvent - Werkvertrag: Hallo liebe Bauexperten Ich habe die letzten Monate eifrig mitgelesen und wende mich nun mit einem leider sehr unschönen Anliegen an Euch: Unser...
  3. Reihenfolge Werkvertrag Baufinanzierung

    Reihenfolge Werkvertrag Baufinanzierung: Hallo, wir möchten gerne ein Haus auf unserem Grundstück bauen. Wir waren jetzt bei der Interhyp und haben uns dazu beraten lassen und die...
  4. Zahlungsmodalitäten in der Baubranche

    Zahlungsmodalitäten in der Baubranche: Hallo zusammen, kurz: Wir haben die erste echte Rechnung bekommen vom Tiefbauer als Abschlagszahlung. Diese ist "zahlbar fällig bei Erhalt...
  5. Zahlungsmodalitäten

    Zahlungsmodalitäten: Hallo, wie sind eigentlich die Zahlungsmodalitäten aushandelbar bei Vergabe eines Auftrags, Auftragswert ca. 8.000 - 9.000 Euro. Eher...