Fertigstellungstermin?!

Diskutiere Fertigstellungstermin?! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; G´Morgen Forum, ich hab da mal ne Frage. Ich baue mit Archi ein EFH, der mit Rohbauer nach LV Werksvertrag ausgehandelt hat. Dort steht ein...

  1. Steffl

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    G´Morgen Forum,
    ich hab da mal ne Frage. Ich baue mit Archi ein EFH, der mit Rohbauer nach LV Werksvertrag ausgehandelt hat. Dort steht ein Fertigstellungstermin, der aber nicht eingehalten werden kann, da der Rohb.chefe zuwenig Leute auf meinen Bau (er hat mehrere) abstellt. Was für folgen gibt`s denn und muss ich irgendwas beachten ? Vertragsstrafe ist auch geregelt im WV.
    Schönen Tag auch
    Steffl
     
  2. #2 Baufuchs, 15.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wozu haben Sie

    einen Architekten?
    Wenn VOB Vertrag soll der den BU auffordern Abhilfe zu schaffen:

    VOB/B §5 Abs. 3
    "Wenn Arbeitskräfte, Geräte,Stoffe oder Bauteile so unzureichend sind, dass die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können, muss der Auftragnehmer auf Verlangen unverzüglich Abhilfe schaffen"

    Dieses Verlangen muss Ihr Architekt schriftlich formulieren. Dann schaun mer mal.....
     
  3. Steffl

    Steffl

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    Mein Archi sagt dazu wenig bis nix. Sagt nur wird schon fertig. Und is nu im Urlaub. :-(
    Schönen Gruss Steffl
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 15.08.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Wenn VOB-Vertrag ...

    ... sind Sie der Auftraggeber, der die Vertragsstrafe (auch wirksam vereinbart?) geltend machen muss.
    Der Archi würde es auch nur im Auftrag machen.
     
  5. Steffl

    Steffl

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    Das heisst??:confused:
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2006
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    Heisst..

    selbst ist der Mann.
    Vertragspartner sind Bauherr und BU, Architekt ist "nur" Erfüllungsgehilfe.
    Verzug entsteht erst, wenn der Termin rum und die Arbeit nicht fertig ist.
    Derzeit können Sie nur auf eine zu geringe Besetzung der Baustelle hinweisen, Abhilfe fordern und im Falle der Terminüberschreitung Kündigung und Ersatzvornahme incl. Schadenersatzforderung androhen.
    Und sollte zur Vermeidung von Formfehlern eh ein RA machen, da Ihr Architekt sich sonst ggf. in eine Haftungsfalle begibt.
    MfG
     
  7. Steffl

    Steffl

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    Ahja, der Termin ist ja jetzt rum, muss ich das: "und im Falle der Terminüberschreitung Kündigung und Ersatzvornahme incl. Schadenersatzforderung androhen." oder ist die im Vertrag geschriebene Strafe x,x% der Nettosumme pro Tag Verzug, nicht automatisch fällig?
    Regnerischen Gruss Steffl
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2006
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    Der kann den Vertrag lesen und beurteilen!
    MfG
     
  9. Steffl

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    Dann schau mer mal.:lock
    Es geht ja nich um Monate sondern nur um ein paar Wochen. Will ja nich mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
    Danke schön für den guten Rat.
    Steffl
     
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