Gutschrift Verringerung der Dachneigung

Diskutiere Gutschrift Verringerung der Dachneigung im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! Wir kommen in der Frage nicht weiter und wären für jeden Tipp dankbar. Im von uns unterschriebenen Werkvertrag ist die...

  1. Nata

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    Hallo zusammen! Wir kommen in der Frage nicht weiter und wären für jeden Tipp dankbar.
    Im von uns unterschriebenen Werkvertrag ist die Dachneigung 36° vorgesehen. Erst nach Unterzeichnung stellte sich heraus, dass lt. Bebauungsplan die DN 30° zulässig ist. Aufgrund der veränderten DN verkleinet sich die Nutzfläche im Spitzboden um ca. 6qm und Materialaufwand für die Dachkonstuktion ist entsprechend geringer. Ich muss dazu sagen weder bei 36 noch bei 30° ist die Nutzung lediglich für's Kofferabstellen möglich, Ausbau zum Wohnraum also künftig nicht möglich. Zunächst haben wir keinerlei Gutschrift erhalten. Nach langem Hin und Her wurde uns der Betrag i.H.v. 700,00 Euro angeboten. Das erscheint uns nicht verhältnismäßig zu sein. Ihre Meinung?
    Danke!!!
     
  2. #2 S.Oertel, 15.08.2006
    S.Oertel

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    Hallo,

    ohne das komplette Bauvorhaben zu kennen...
    ..ein Unterschied von 6° Dachneigung ist nicht so extrem, daß da wirklich Einsparungspotential da wäre!

    A wengerl weniger Dachfläche, am Dachstuhl kaum Unterschiede, minimal weniger Aufwand beim Innenausbau. Das muß Jemand kalkulieren, der davon was versteht - sind eher wenige Hunderter als Tausender.

    Laienmeinung!

    Gruss
    Sven
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Um welchen Vertrag geht's? Werkvertrag -> Vertrag mit Architekt fürs Baugesuch?
     
  4. Nata

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    Werkvertrag -> Vertrag mit dem Bauträger. Architektleistungen sind im diesem Werkvertrag miteingeschlossen.
     
  5. Spe-vo

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    Guten Morgen,

    also ich würde mich auch ärgern.

    6° Dachneigung sind rel. viel. Sie sagten 6 m2.

    Vielleicht ist es möglich den Drempel um einige cm zu erhöhen.

    Oder lassen Sie sich dafür eine Abstellbox hinter der Garage bauen.

    Gruß von

    Spe-vo
     
  6. Nata

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    Danke für die Rückmeldungen!
    Die Erhöhung nicht möglich, das das Haus bereits max. zulässige Höhe hat. Variante mit Garage geht nich, da keine Garage gebaut wird. Uns interessiert, ob diese Gutschrift angemessen ist. Wair haben uns überlegt den Sachverst. einzuschalten, ob es sich aber lohnt bei den Beträgen?
     
  7. #7 SHendrik, 16.08.2006
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    Hallo.

    Hatte ebenfalls in der Planungsphase mit der Dachneigung gespielt.
    Der GU hatte mir damals als Richtpreis ca. 800€ je ° Dachneigung gesagt.

    Gruß

    Hendrik
     
  8. Nata

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    Ist ja interessant, hört sich schon ganz anders an. Das wären bei uns dann knapp 5.000,- Euro. Woher stammen diese Richtpreise? Wo kann man das nachlesen? Befürchte, unser BT wird davon níchts wissen. Er rechnet reines Materialersparnis und basta.
     
  9. #9 S.Oertel, 16.08.2006
    S.Oertel

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    Das find ich aber etwas heftig. Hatte auch kürzlich eine Änderung 38°->45° angefragt und das sollte 900 Netto mehr kosten. Dachstuhl, Unterspannbahn, Dachdeckung, Entwässerung incl....
    ..Haus ist ca. 9*10m, Betoneindeckung.

    @Nata: Wie groß ist denn das Haus, was für ein Dach?
    Hast Du Einzelpreise für Dachstuhl/Eindeckung?

    Gruss
    Sven
     
  10. Nata

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    Die DHH ist 6,30*10 (wurde von urspr. 6,30*11 auf 10 gekürzt), Satteldach mit einer Gaube an jeder Seite, Tondachziegel. Einzelpreise habe ich leider nicht.
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also da gehts mal wieder durch Kraut und Rüben.

    Bauträger -> nix Werkvertrag, Kaufvertrag für neu zu erstellendes Gebäude. Und da mal drin lesen. Steht da nicht irgendwo vorbehaltlich der Genehmigung? Welche Pläne waren denn Grundlage des Kaufvertrags? Welche Flächen wurden verkauft usw.

    Ist das ein Dachraum oder als Wohnraum verkauft usw., dh. zählts überhaupt zur Wohnfläche? Ist überhaupt ein Ausbau zu Wohnzwecken genehmigungsfähig ...

    Die Aktion mit dem GU ist wieder was anderes. Werkvertrag und was war da vereinbart?


    Sie scheinen an den Hausbau ziemlich locker flockig ranzugehen. Wenn Sie derartige Verträge mit weitreichenden Konzenquenzen abschließen, lassen sie sich beraten. Suchen Sie zumindest jetzt noch jemanden, der Ihnen die Grundzüge dessen erläutert, was Sie da gekauft haben und wie das am Bau so abläuft. Sie sind sonst hinterher total frustriert.
    Und stöbern ein bischen unter "Baubegriffe" im Forum.

    -> Angleichung von Erwartungen und Realität.
     
  12. #12 SHendrik, 16.08.2006
    SHendrik

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    Sorry, hatte vergessen das wir einen Bungalow mit Walmdach bauen.
    Ist beim Satteldach bestimmt weniger ...

    Gruß

    Hendrik
     
  13. Nata

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    @PeMu
    Wir wissen genau, was wir gekauft haben. Im Vertrag steht nix von "vorbehaltlich der Genehmigung". Dachneigung 36° vertraglich festgelegt. Entsprechende Pläne waren Grundlage des Vertrages. Dass weder Architekt, noch Bauträger, noch Verkäufer sich die Mühe gegeben haben, in den BBPl reinzuschauen ist nicht unser Problem.
    Dachfläche wurde nicht als Wohnfläche verkauft, Ausbau zur Wohnfläche in der Zukunft nicht möglich (s.o.).
    Und Danke für Ihre gut gemeinten Ratschläge!
     
  14. #14 Baufuchs, 16.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da kommt

    nix dabei heraus. Verkleinerung der Nutzfläche? Hat nichts mit den Kosten zu tun, denn die Bodenfläche bleibt unabhängig von der Dachneigung gleich.
    Was ändert sich(ausgehend davon, dass der Bodenraum nicht ausgebaut ist)?

    - Dachfläche verkleinert sich um ca. 7m²
    - Ortgang verkürzt um ca. 2 m
    - Giebelflächen verkleinern sich um je 1,5m², also 3m²

    geschätze Kostenersparnis brutto 950.- € (bei Verklinkerung).

    O.a. Rechnung geht davon aus, dass der Giebel über der kurzen Hausseite liegt.
     
  15. #15 Baufuchs, 16.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es ist

    Ihr Problem.

    Es sei denn, Sie haben dem BT vor Vertragsabschluss einen Planungsauftrag mit der Maßgabe erteilt, Ihnen ein Haus passend für Ihr Baugrundstück zu planen.

    Das Verhalten ist nicht ungewöhnlich bei manchen BT/GU/Fertighausanbietern.
    Man geht dort davon aus, dass Sie wissen was Sie tun. Erst mal der Vertrag, Probleme lösen später.
    Standpunkt dieser Leute: "Wenn sich einer ne S-Klasse kauft, fragt der Verkäufer auch nicht, ob die Garage groß dafür genug ist!":boxing
     
  16. Nata

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    Vielen Dank, Baufuchs! Sie haben es efasst. Jedoch, ist es nicht unser Problem. Wir haben nämlich hier Verkäufer, der uns das Grundstück vermittelt hat und derselbe uns im Namen des BT das Haus verkauft hat. Das Thema haben wir schon durch. Das Haus ist nämlich 2-geschossig geplant, auf dem Grundstück ist jedoch nut 1,5-geschossige Bauweise zulässig. Ausnehmegenehmigung musste beantragt werden, Kosten hat letztendlich der Verkäufer getragen. 30° Dachneigung gehört ebenfalls zu den Vorgaben des BBPL. Sehe da keinen Unterschied. Kosten des Hauses wurden fü das Haus mit 36° Dachneigung kalkuliert, daher erwarten wir eine entsprechende Gutschrift.
    Dass wir eine Reihe von Fehlern beim Vertragsabschluss gemacht haben, ist uns mittlerweile bewusst geworden. Es MUSS aber weiter gehen. Wir versuchen jetzt das Beste daraus zu machen.
    OK, im Großen und Ganzen ist mir die Vorgehensweise klar.
    Danke und Gruß
     
  17. PeMu

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    Was waren das für Pläne? Nicht alle sind so verbindlich, wie sie es gerne sehen würden.
     
  18. #18 Baufuchs, 17.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das hier

    hat Ihnen der BT doch schon angeboten.
     
  19. #19 Christian St, 17.08.2006
    Christian St

    Christian St Gast

    schaum mer mal

    Verkürzung einer Dachfläche um ca. 0,5m *2 = 1m pro m Hausbreite = ca. 6qm.
    Eindeckung ca. 25,-/qm
    Trockenbau ca. 40,-/qm
    Ortgang ca. 50,-/m
    = 65,- x 6qm = 390,- + 50,- Ortgang = 440,- Ersparnis.
    Nehmen se doch die 700,- an und gut is.
    Gruss Christian
     
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