Bauleistungsbeschreibung

Diskutiere Bauleistungsbeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben bei einem großen Hausbauer einen Bungalow fastschlüsseltfertig gekauft. Nun soll es Aufgrund von auszuführenden Mehrarbeiten zu einer...

  1. Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    Wir haben bei einem großen Hausbauer einen Bungalow fastschlüsseltfertig
    gekauft. Nun soll es Aufgrund von auszuführenden Mehrarbeiten zu einer Kostensteigerung kommen, welche mit dem ausführenden Unternehmen des einzelnen Gewerkes direkt vertraglich vereinbart und auch abgerechnet werden soll. Der Kostenvoranschlag kommt mir stark überhöht vor, sodaß ich beim Hausbauer eine Leistungsbeschreibung angefordert habe, da ich den Eindruck habe, die Handwerker möchte Leistungen doppelt bezahlt haben.
    Vom Hausbauer bekam ich lediglich folgende Email : Sehr geehrter Herr Amigo

    heute erreichte mich ein Fax von Frau X, daß Sie eine genaue Aufstellung der Tiefbauarbeiten benötigen.
    Ich kann Sie nur entweder an Ihren bauleiter verweisen. Bzw. ist der Leistungsumfang im Vertrag und Protokoll beschrieben, bzw. gehen eventuelle Mehrarbeiten auch aus dem Bodengutachten hervor (Bodenaustausch o.ä.) :deal

    Meine Frage : Habe ich ein Recht auf detaillierte Auskunft der zu erbringenden Leistungen, oder muß ich mich mit Ergebnissen nach Verrichtung zufrieden geben?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 16.08.2006
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  3. #3 Baufuchs, 16.08.2006
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    Geht

    es um diese Leistungen?
    Der Normalfall ist:
    - Es gibt eine Baubeschreibung zum Vertrag, dort können Sie die schon im Preis enthaltenen Leistungen nachlesen
    - wegen der örtlichen Verhältnisse werden abweichend zu dieser Beschreibung Mehrleistungen erforderlich
    - über die Mehrleistungen wird ein Angebot erstellt, in dem der Mehraufwand beschrieben wird. Da Sie dem z.B. Tiefbauer für diese Mehrleistungen einen getrennten Auftrag erteilen sollen, fordern Sie bei diesem eine detaillierte Aufstellung der Leistungen/Einzelkosten an
    - sind Sie selbst nicht in der Lage die Richtigkeit dieses Angebots zu prüfen, bemühen Sie einen externen Fachmann
     
  4. Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    Um genau diese

    Zusatzleistungen geht es. Wobei mir nach heutiger Rücksprache mit einem BT welcher für einen Kollegen baut, als auch von einem Tiefbauer bestätigt wurde, dass der Kostenvoranschlag viel,viel zu hoch ist.
    Ich bin Bauherr, und deshalb meine Frage nach der Leistungsbeschreibung.
    Genau um diese Aufstellung geht es. Da ich nicht genau weiß welche Leistungen von der Hausbaufirma schon in deren Leistungsbeschreibung genannt werden , kann ich mich des Eindrucks einer doppelten Abrechnung nicht erwehren.
     
  5. #5 Baufuchs, 16.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    Sie Bauherr sind:
    Liegt Ihnen denn keine Leistungsbeschreibung (zum Vertrag gehörend) vor?
     
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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    Kennen Sie die Baubeschreibungen von < AN >?
     
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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    Mich interessiert z.B. ob der Tiefbauer eine Fundamentschachtung von 1,5m Breite (Breite des Fuundaments laut Stastik 0,30m) vergütet bekommt,welche anschließend wieder mit Sand verfüllt wird, damit die Frostschürze dann in Handschachtung erfolgen kann, oder ob ich als Zusatzauftraggeber hier zur Kasse gebeten werden soll.
     
  8. Quelle

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    es gibt auch GÜs, die nach kostenlosem Bodengutachten einen Festpreis für die Gründung machen. bei geschickter Verhandlung sogar vor Vertragsabschluss ;)
     
  9. Lukas

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    Wahnsinn!

    Wahrscheinlich stehen die morgens alle nur auf, um irgendwas zu verschenken.
    :bounce:

    Warum gips hier eigentlich kein Köpfschüttelsmiley?

    Gruß Lukas
     
  10. Quelle

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    bitte? ist doch optimal. ohne verpflichtung kann man sich das festpreisangebot goutieren.
     
  11. Lukas

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    du bist doch bestimmt abiturient.
     
  13. Lukas

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    ... keine haltlosen Unterstellungen bitte!:D
     
  14. Quelle

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    t o u c h e also.
     
  15. Lukas

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    ..nöö,
    maximal Gardez.

    Ich laß Dir Zeit zu lernen, um zu verstehen. :D
     
  16. Quelle

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    nee, lieber nicht. ich habe die schnauze bald voll vom bauvolk.

    mein onkel, selber in der branche, meinte zu mir "alles lügner und betrü***, inkl. mir."

    stimmt insofern, als dass ich betrü*** durch "übervorteiler" ersetzen würde.

    :D
     
  17. WM

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    @Amigo
    wenn du deinen Bauvertrag liest wirst du feststellen, dass < AN > irgendwo den Begriff "handschachtfähiger Boden " erwähnt.
    Sollte auf deinem Grundstück solcher Boden nicht vorhanden sein schachtet die beauftragte Tiefbaufirma ca. 1,0m breit und 1,00m tief im Bereich der Frostschürzen aus und verfüllt diesen Graben mit Sand.
    Merke : Die günstigen Preise gelten nur unter Idealbedingungen.
    Solltest du auf den Gedanken kommen die Erdarbeiten in eigener Regie ausführen zu lassen solltest du vor Vertragsänderung genau die geänderten Leistungen mit der angebotenen Gutschrift vergleichen.

    Holzauge sei wachsam
    Wolfgang
     
  18. #18 bauhexe, 17.08.2006
    bauhexe

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    is schon ein bisschen spät, oder? :biggthumpup:
    mir fällt da mal wieder die katze im sack ein:irre
     
  19. Quelle

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    ich kann leider nicht editieren. man kann nicht alle über einen Kamm scheren, insofern ist oben das alle zu streichen. aber ich hatte eben häufig den Eindruck, wenn Preis und erbrachte Arbeit verglichen wurde, dass da ein Missverhältnis besteht.

    Den rabiaten Satz des Verwandten würde ich so nicht unterschreiben. Aber er hat das wohl auch überspitzt formuliert. :p
     
  20. Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    @WM , es ist nie zu spät.

    Das wäre das nächste Thema. Sollte ich dieses Gewerk rausnehmen und in Eigenregie machen, so sollen mir 600€ gutgeschrieben werden. Auf meine Aussage, daß ich nun verstehen würde, warum der Tiefbauer einen solch überzogenen Preis verlangt, sagte mir die Dame, der Tiefbauer würde natürlich mehr für seine Tätigkeit bekommen. Der geringe Gutschriftsbetrag solle bewirken, dass der Auftrag bei < AN > bleibe. Jetzt stellt sich für mich aber die nächste Frage. Ist das erlaubt. Hier soll ich doch für eine Bauleistung Geld bezahlen die nicht erbracht wurde. Ist das nicht Betrug? oder arglistige Täuschung?
    Werde morgen mal meinen Anwalt befragen.
    Zum Thema handschachtfähig: Habe noch kein < AN > gesehen, dessen Frostschürze in Handschachtung erstellt wurde. Beweis sind unzählige Web-Dokus von < AN > Häuslebauern.

    Beide Holzaugen sind wachsam. < AN > hat noch nicht reagiert auf meine Anfragen und ruft auch nicht zurück. Mir ist das egal, ich habe Zeit. Mich drängt keiner. Das werde ich ganz gelassen durchziehen. Zumal laut Tiefbauer/Kanalbauer der die Kanalbauarbeiten im gesamten Ort gemacht hat die Bodenklasse durchegehend bei III liegt. < AN > hat statt der vereinbarten vier Rammkerne an den vier Hausecken nur zwei ausserhalb der Hausaufstandsfläche gemacht. :28:
     
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