Bauzeitverlängerung

Diskutiere Bauzeitverlängerung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, unser BT hat Problemem den Fertigstellungstermin zu halten. Allerdings nicht, weil das Haus nicht fertig wird, sondern die Erschließung...

  1. #1 Bodengucker, 18.08.2006
    Bodengucker

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    Moin,

    unser BT hat Problemem den Fertigstellungstermin zu halten. Allerdings nicht, weil das Haus nicht fertig wird, sondern die Erschließung verspätet begonnen wurde.

    Im Vertrag ist ein Fertigstellungstermin 6 Monat nach Zahlung der ersten Rate garantiert (ansonsten gibts Geld).
    Bei unseren Sonderwünschen gibt es aber 3 mit dem Hinweis: für die Umsetzung dieses Sonderwunsches behalten wir uns eine Bauzeitenverlängerung von bis zu 4 Wochen zu.

    Die SW sind (Kurzversion)

    1) Mach aus einen DG-Raum 2 Räume und ein kleinen Flur
    2) Mach aus einem Kelleraum 2 Räume und dämme den Keller
    3) Tapeziere das Haus

    1+2 sind längst abgeschlossen. Die 6 Monate nach 1. Rate allerdings auch.

    Jetzt meine Frage:

    Muss ich (kann/darf ich) zu dem Fertigestellungstermin 4 Wochen hinzurechnen (für alle SW) oder muss man diese addieren und mein BT hat 3 Monate länger Zeit das Haus fertigzustellen OHNE Ausgleichszahlung ?

    Gruß
    Bodengucker
     
  2. #2 Baufuchs, 18.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    4 Wochen müssen Sie wohl hinzurechnen.
    Wenn für jeden einzelnen Änderungswunsch 4 Wochen vereinbart sind, 3x 4 Wo.
    Für diese Verlängerung wäre kein Ausgleich zu verlangen, denn der Verlängerung haben Sie ja zugestimmt.
    Im übrigen: Wer war für die Erschliessung verantwortlich? Die Kommune oder der BT?
    Gibt es im Vertrag einen Passus "Vorausetzungen für den Baubeginn" o.ä. in dem z.B. von erschlossenem Grundstück/freier Anfahrbarkeit für Baufahrzeuge etc. die Rede ist?
     
  3. #3 Bodengucker, 18.08.2006
    Bodengucker

    Bodengucker

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    Wir haben

    3 SW in denen jedesmal der gleiche Textbaustein geschrieben ist, anders ausgedrückt kann lese ich in der SW-Liste ( 20-30 Punkte) diesen Satz genau bei 3 SW. Muss ich dies Verlängerungen wirklich addieren ? Obwohl ich glaube die Antwort zu kennen, frage ich doch mal nach.

    Verantwortlich für die Erschließung ist der BT. Ich habe mit der Stadt gesprochen. Mein BT kam sehr spät mit den Plänen zur Stadt und die hat nicht alles wie geplant genehmigt. Die Pläne wurden erst ein paar Monate nach Baubeginn genehmigt. Wir Käufer wussten davon natürlich nichts. Müssen wir ja auch nicht. Das ist ja der Job des BT.Leider bekommen wir die Häuser jetzt 2 Monate später als geplant. Deshalb die Frage nach der Bauzeitverlängerung.

    Gruß
    Bodengucker
     
  4. #4 Thomas B, 18.08.2006
    Thomas B

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    Sorry....

    ...aber da werde ich wohl Baufuchs zustimmen müssen.

    Zwar sind Ihre Sonderwünsche sicher eine zusätzliche Arbeit für Ihren BT, aber jeweils 4 Wochen ist schon mehr als fürstlich. Ich denke, daß für das tapezieren des hauses eine knappe Woche angestzt werden kann, für die Mehrarbeiten im Keller auch -großzügig gerechnet,- im DG sind sicher -je nach Umfang der Arbeiten- auch ein paar Tage zusätzlich zu kalkulieren. Kurz um: 4 Wochen für alle Arbeiten zusammen wären sicher angemessen und würden dem BT noch dazu ein angenehmes Zeitpolster bescheren. Aber: Dummerweise haben Sie den Vereinbarungen mit Ihrem BT zugestimmt. Pech gehabt würde ich meinen. Das ist nun zwar ärgerlich, aber ich glaube kaum, daß man daraus 4 Wochen, statt 3 x 4 Wochen basteln kann.

    Trotzdem ein schönes Wochenende

    Thomas
     
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