Wanddurchführung Hauswasserleitung

Diskutiere Wanddurchführung Hauswasserleitung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, auch wenn ich mich hier im Neubaubereich befinde, habe ich mit meinem Altbau ein Problem wo ich hier u.U. am ehesten Info zu...

  1. #1 Bernhard, 07.05.2003
    Bernhard

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    Hallo Forum,
    auch wenn ich mich hier im Neubaubereich befinde, habe ich mit meinem Altbau ein Problem wo ich hier u.U. am ehesten Info zu bekommen glaube.
    Das Wohnhaus, BJ 1904, 2-schaliges Bruchsteinmauerwerk, weder horizontale noch vertikale Dämmung oder Abdichtung und steht zu ca. 30 % im Hang. Drückendes Wasser ist vorhanden.
    Eine Grundfeuchtigkeit war bisher immer vorhanden und ist von mir auch akzeptiert.
    Im Rahmen des Straßenneubaus auf der Hangseite wurde auch die Hauswasserleitung erneuert. Das beauftragte Unternehmen
    ( Stadtwerke ) hat an der Hangseite die Leitung durch ein Futterrohr mit Rollring durchgeführt. Dieses Futterrohr wurde rundum einbetoniert. Die Baugrube wurde mit Sand aufgefüllt.
    Seit diesem Zeitpunkt ist mein Haus v.a. in dem entsprechendem Kellerraum durchnässt ( nicht nur feucht ! ) insbes. im Bereich der Durchgangsstelle.
    Die Durchnässung wird von dem Unternehmer auf die fehlende Drainage zurückgeführt, lehnt also eine Verantwortung ab. Wer kann mir schreiben, ob eine Mauerdurchführung mittels Futterrohr bei drückendem Wasser überhaupt statthaft ist, bzw. welche Alternativen gibt es hierzu ?

    Viele Grüße
    Bernhard
     
  2. MB

    MB Gast

    Wohl eher Rechtsfrage

    Aber zunächst mal technische Rückfrage. Hanglage und rückendes Wasser im Sinne von Grundwasser schließt sich ja aus. Gehen wir also mal von dem Lastfall aufstauendes Sickerwasser aus.
    Wer die Rohrdurchführung macht, muß sich natürlich auch über den Lastfall Wasser kundig machen und entsprechend abdichten (hier DIN 18195, Teil 9).

    Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung ist derjenige verantwortlich, der das Loch ins Haus gemacht hat. Aber letztendlich klären kann das wohl nur ein Rechtsanwalt.

    Die Argumentation mit der fehlenden Drainanlage ist nonsens. Oder war vorher eine da?
     
  3. #3 Bernhard, 07.05.2003
    Bernhard

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    Hallo MB,
    Eine Drainage war bisher nicht vorhanden. Die Darstellung aufstauendes Sickerwasser ist garantiert besser formuliert ( bin halt Laie ), danke für die Info.
    Gruss
     
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