Honorarabrechnung - Eigenleistung

Diskutiere Honorarabrechnung - Eigenleistung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Fakts: Bau mit Archi, HOAI -Vertrag, LPH 1-8. Wir haben ziemlich den kompletten Innenausbau selbst gemacht. Materialrechnungen liegen vor....

  1. ecco

    ecco

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    Fakts: Bau mit Archi, HOAI -Vertrag, LPH 1-8.

    Wir haben ziemlich den kompletten Innenausbau selbst gemacht. Materialrechnungen liegen vor.

    Wie errechnen sich nun die anrechenbaren Kosten. Wie wird der Lohnanteil bei den Eigenleistungen berechnet/ angesetzt. Gibt es da vielleicht irgendwelche Tabellen o.ä.

    Vorab danke für die Info.

    ecco
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 22.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Eigenleistung...

    wird nicht mit Material + Stunden Bauherr mal 10 €, sondern mit geschätzten Summen an Hand ortsüblicher Preise in die anrechenbaren Kosten eingebracht
    Beispiel:
    Malerarbeiten 500 € material + 100 Std * 10 € = 1.500 €
    Ausführung durch Malerfirma = 6.000 €
    Anrechenbare Kosten Malerarbeiten 5.170 € (6.000 / 1,16)
    MfG
     
  3. ecco

    ecco

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    Danke.
     
  4. #4 planfix, 22.08.2006
    planfix

    planfix Gast

    im prinzip gehts um den wert der arbeit. das errechnet sich an den kosten die ein fachmann/frau braucht.
    ....ist dir deine arbeit nix wert?
     
  5. ecco

    ecco

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    @planfix: :respekt ....ist dir deine arbeit nix wert? ...:irre ->

    Noch einen Versuch, vielleicht wirds ja besser...;)

    Thema wurde schon qualifiziert beantwortet.

    ecco
     
  6. #6 PMT-Wienert, 27.08.2006
    PMT-Wienert

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    Wenn der Bauherr geschickt ist, hat er mit dem Architekten vereinbart, dass die Kostenberechnung nach Gewerken (Vergabeeinheiten ) gegliedert wird und nicht nach den Kostengruppen der DIN276. Dies ist auch für die Kostenverfolgung die bessere Variante. Für den Ansatz der Eigenleistung wird dann der zugehörige Wert aus der Kostenberechnung genommen. Diesen hat der Architekt selbst ermittelt.
    Er sollte dann auch dafür Sorgen, dass der Architekt die Eigenleistung abnimmt und bestätigt, dass sie korrekt ( oder mit Mängeln) ausgeführt wurde. In der Dokumentation des verwendeten Materials sollte die Eigenleistung in jeden Fall in die Gesamtdokumentation integriert werden.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Wienert

    Und wenn der Architekt schlau ist, geht er dagegen an, weil gegen die HonorarORDNUNG verstossen wurde.
    MfG
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 28.08.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Einspruch Euer Ehren ...

    ... Kostenschätzung, -berechnung, -anschlag und -feststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht können durchaus ersetzt werden durch eine nach Vergabegewerken gegliederte Kostenübersicht.
    Es muss nur vorher schriftlich im Architektenvertrag vereinbart sein!

    Ich habe noch keinen Bauherrn erlebt der - nachdem ich ihm die Alternativen erläutert habe - die DIN 276 gewählt hat.
     
  9. #9 bengele79, 13.09.2006
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    @Ralf Dühlmeyer

    deine rechnung interessiert mich. meine freunding und ich sind auch grad am überlegen ob wir bauen sollen. da ich zimmerer bin kann ich recht viel in eigenleistung machen. wie berechnet sich die eigenleistung nun (bin bei der obigen rechnung nich ganz durchgestiegen)???

    vielleicht ein beispiel:
    dachdecken, 1000€ material, 36 Std. eigenarbeitszeit

    steht dann später auf meiner kostenrechnung für diese arbeit 1360€ eigenleistung oder eher der betrag den auch ein handwerker bekommen würde???

    über ne antwort würd ich mich sehr freuen

    grüße bengele
     
  10. #10 Baufuchs, 13.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wozu

    die Frage ?
    Wie berechnet wird hat R.D. schon im 2. Beitrag dieses Threads beschrieben.

     
  11. #11 Thomas B, 13.09.2006
    Thomas B

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    Kann hier nicht so ganz folgen...

    ...daß auf einmal Eigeneleistungen honorarmindernd sein sollen.

    Ist doch auch unlogisch. Hier mal überspitztes Beispiel:

    Kosten für Haus 200.000 EUR, Honorar: ca. 22.000 (hab' ich jetzt nicht genau ermittelt...nur mal so Pi mal Daumen...).

    Bauherr sagt: Ich mache alles selber (nochmals: überspitzt dargestellt). Kosten gehen in den Keller. Sagen wir mal....100.000 EUR. Architektenhonorar reduziert sich um etwa 50 % bei gleicher Leistung, außer: Lph. 6+7 (Ausschreibung und Vergabe)! Diese Lph. zu reduzieren ist wohl klar, aber warum soll der Entwurf oder die Werkplanung oder gar die Bauleitung weniger wert sein ???? (Ich erlebe immer wieder, daß der Aufwand an Bauleitung beim Eingreifen freiwilliger Helfer exponential ansteigt...dafür weniger Honorar ...klasse!).

    Ich setze noch einen drauf: Bauherr entschließt sich gar nicht zu bauen, obwohl schon genehmigter Bauantrag und fertige Werkplanung vorliegen. Muß er dann auch kein Honorar zahlen, obgleich Planungsleistungen angefallen sind aber der Bau nix gekostet hat...?

    Dämmert's?

    Grüßla

    Thomas
     
  12. #12 bengele79, 13.09.2006
    bengele79

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    ja und genau da komm ich nicht draus...

    "Malerarbeiten 500 € material + 100 Std * 10 € = 1.500 €" was ist damit gemeint?

    wird dann folgendes auch als eingenleistung angerechnet "Anrechenbare Kosten Malerarbeiten 5.170 € (6.000 / 1,16)" ???


    grüße bengele
     
  13. #13 Thomas B, 13.09.2006
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    Jein...

    ...würde ich sagen.

    Klar, wenn Eigenleistung erbracht wurden erspart dies dem Planer/Architekten Arbeit im Bereich derr Ausschreibung und Vergabe. Genau genommen: Er muß sie gar nicht machen. Also kann man hier m.E. das Honorar anteilig (!!!) reduzieren. Bauen Sie alles komplett selber bleibt dem Archi die Ausschreibung erspart und Ihnen dessen Honorierung hierfür. Lph. 6+7.

    Aber. Die Planungsleistung bleibt die gleiche. Auch wenn Sie das Dach selber aufrichten uind das dann auch selber decken, hat der Archi das Haus vorab entworfen, die Räume darunter durchgeplant, im Werkplan Sparrenstärken in Abstimmung mit der Wärmedämmung festgelegt, Details erarbeitet, Dachüberstände detailliert usw. Warum sollte diese Leistung weniger wert sein, wenn dann die Ausführung nicht von einem Handwerker, sondern vom Bauherren höchstselbst übernommen wird.

    Übrigens ist das genaue Gegenteil der Fall: Die Detaillierung wird aufwendiiger, da man als Planer dabvon ausgeht, daß der Heimwerker (bitte nicht persönlich nehmen...nur ganz allgemein!) wenig bis keine Ahnung hat und daher vielmehr Infpos im Plan braucht, die einem berufsmäßigen Handwerker ohnehin klar wären....

    Also. Wo dem Archi Arbeit erspart bleib (hier bei der Ausschreibung) ist m.E auch eine Reduktion des Honorars fällig. Aber: Wo seine Plaungsleistung durch Eigenleistung nicht gemindert wurde, kann m.E.auch das Honorar nicht reduziert werden.

    Was Ralf meinte war, daß bei der Kostenermittlung, die für die Honorarermittlung heranzuziehen ist, der ortsübliche Handwerkerpreis (hier EUR 6.000) anzusetzen sei. Die Eigenleistung ist quasi "nichts wert" (bezogen auf das archi-Honorar).

    gruß

    Thomas
     
  14. #14 Baufuchs, 13.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ bengele

    vereinfacht würde der Eigenleistler Bauherr annehmen:

    "Malerarbeiten 500 € material + 100 Std * 10 € = 1.500 €"
    also 1.500 € anrechenbare Kosten.

    angerechnet werden aber die anzusetzenden Handwerkerkosten, in diesem Beispiel 6.000.-€
    (das /1.16 rechnet den Brutto-Betrag nur auf netto ohne MwSt herunter)
     
  15. #15 bengele79, 13.09.2006
    bengele79

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    ah jetzt ja...aufs archi-honorar hab ichs verstanden...

    wie sieht es denn aus wenn man bei der finanzierung eigenleistung (was ja als eigenkapital zählt) ansetzt - welcher betrag wird hier dann gerechnet???

    wie werden die eigens geleisteten stunden berechnet...


    grüße bengele
     
  16. #16 bengele79, 13.09.2006
    bengele79

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    @ baufuchs
    werden bei eigenleistung (im zusammenhang mit finanzierung) pro stunde mit 10€ gerechnet???

    stimmt das???


    grüße bengele
     
  17. #17 Baufuchs, 14.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stimmt

    nicht.
    Der Wert der Eigenleistung berechnet sich nach der Höhe des eingesparten Unternehmerlohns.
     
  18. #18 bengele79, 14.09.2006
    bengele79

    bengele79

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    dann ist das so zu verstehen:

    Malerarbeiten (vom Maler) kosten 4000€

    Malerarbeiten (Eigenleistung) kosten 700 € Material

    = sozusagen eigngesparter Unternehmerlohn wäre 3300 €.


    also wäre meine Eigenleistung für dieses Gewerk mit 3300€ in Eigenleistung bei einer Finanzierung zu sehen...

    hab ichs jetzt????


    Grüße bengele
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 14.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Stimmt auch nicht....

    so ganz. Banken verlangen i.d.R. in den Kostenberechnungen die Kosten der Handwerkerleistungen auszurechnen. Der Bauherr kann dann der Bank gegenüber angeben, was er an Eigenleistung erbringt, welche i.d.R. als "Eigenkapital" angerechnet wird.
    Hintergrund dafür ist ganz einfach (selber schon bei Bauherren erlebt):
    Der Schwager, der die Elektrik machen soll, ist genau dann 4 Wochen auf Montage in Takatukaland und der Schwiegervater, der die Heizungs-/Sanitärinstallation machen soll, liegt mit Herzinfarkt im Krankenhaus.
    Und nu??? Firma ran! Und die Kosten gehen ab wie ein Sahneschnittchen.
    *****
    Für die LP 6 und 7 sind auch die Eigenleistungen bei den anrechenbaren Kosten mit dem ortsüblichen Lohn anzusetzen. Um die natürlich ersparte Arbeit zu berücksichtigen, ist das Honorar für diese Bereiche über einen Faktor abzumindern. Faktor kann i.d.R über Verhältniss von Eigenleistung zu echter Firmenleistung (z.B. 150000 zu 30000) ermittelt werden.
    Hintergrund ist die Tatsache, daß der Prozentsatz (Verhältniss Honorar/Baukosten) bei niedrigen Baukosten höher ist als bei hohen.
    Wenn ich also einfach die Eigenleistung in den Kosten weglasse, bekomme ich mehr Honorar als wenn ich wie oben beschrieben runterrechne.
    Sind meist nur zweistellige, bestenfalls dreistellige Beträge aber immerhin.
    Und die Honorargutachter schreiben es genau so vor.
    MfG
     
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