Welche Gefahren drohen bei zu niedrigem Estrich?

Diskutiere Welche Gefahren drohen bei zu niedrigem Estrich? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Eric, das Haus ist ein zweigeschossiges Gebäude ohne Keller. Außenmaß: 11m x 14m. Die Treppe zum Dachgeschoss ist eine gegossene bewehrte Betontreppe.

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  1. Didi58

    Didi58 Gast

    Eric, das Haus ist ein zweigeschossiges Gebäude ohne Keller. Außenmaß: 11m x 14m. Die Treppe zum Dachgeschoss ist eine gegossene bewehrte Betontreppe.
     
  2. Didi58

    Didi58 Gast

    Eric, die Estrichleger haben sich wahrscheinlich am Eingangsbereich orientiert.
    Geplant wurde wie folgt: Laut Zeichnungen waren 16 cm im EG vorgesehen.
    9 cm Dämmung, 6 cm Estrich, 1 cm Fliese.
    Darauf hin habe ich auch das Material eingekauft: 5 cm beidseitig allukaschierter Styrodur, und 4 cm Styropor (im EG).
    Im DG sind es 6 cm Styropor und 2,5 cm Styropor-Rollbahn.

    Der Estrichleger sagte mir als wir durch den Bau gingen, die Höhe der Sohle wäre unterschiedlich (bis zu 4 cm). Er würde noch eigenen Styropor (2 cm stark) mitbringen und dann entsprechend ausgleichen. Er setzte auch den Meterriß, den es zuvor nicht gab.

    Berni, bei der Verlegung der Fußbodenheizung habe ich einem der beiden Heizungsmonteure geholfen die Rohre von der Rolle abzurollen und anzutackern.

    Den Styropor (gesamte Dämmung) hat aber die Estrichfirma (aus Cloppenburg) verlegt.
     
  3. Eric

    Eric

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    Kannst Du mal die Höhe der Treppenstufen messen? Alle zur Zeit gleich hoch?

    Was ist im Eingangsbereich, jetzt eine Ebene oder Versatz zum Eingangspodest?
     
  4. Berni

    Berni

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    Tach Didi,

    jetzt mal Klartext.

    Deine Fußbodenheizungskonstruktion ist von Anfang an Murks.
    Estriche, insbesondere schw. Zementestriche sind in gleichmäßiger Stärke auszuführen. Hier hätte vor der ersten Dämmschicht ein gebundener Ausgleich eingebaut werden müssen.
    60mm Estrichstärke entsprechen nicht der Mindestrohrüberdeckung von 45mm. Hier hilft auch kein AKS, über 17mm Rohrüberdeckung brauchen wir erst gar nicht reden.
    Schnittfugen (Sollbruchstellen) haben nicht die Funktion einer Bewegungsfuge.
    Auch Deine Randfugen sind mangelhaft ausgeführt und sind nicht funktionstüchtig.
    An der Eingangstür nicht mehr genügend Aufbauhöhe.

    Alles addiert: Rückbau!

    Schriftlich Mangelanzeige - SV.

    Mineralische Haftbrücke: die meiner Meinung nach beste
    http://www.chemotechnik-abstatt.de/download/produktinfos/haftbruecke.pdf#search="Silatex Haftbrücke"

    Identische Ausdehnung:
    Thermischer Anhydrit hat z.B. den gleichen Ausdehnungskoeffizienten wie Zement.
     
  5. Didi58

    Didi58 Gast

    Eric, das mache ich morgen (das Messen). Was ich aus Erinnerung vom letzten Samstag sagen kann, dass es mir auffiel, dass die obere und untere Stufe nicht mit den sonstigen Stufen identisch sind. Wie groß der Unterschied ist? Optisch, aus Erinnerung - wohl schätzungsweise ca.2 cm.

    Ich mache morgen auch Fotos und platziere sie hier.

    Wie platziere ich übrigens ein digitales Foto hier hinein?
     
  6. Didi58

    Didi58 Gast

    Berni, der Rückbau scheint mir (momentan) eine zu kostspielige Sache.
    Denn dann sind die guten (Kunstoff-Allu-Kunstoff-Heizungsrohre auch kaputt.

    Und das Prozessrisiko? Und die Leistungsbereitschaft des Estrichlegers bzw. seine Zahlungsfähigkeit? - Das sind alles Fragen ohne Antworten. Auf hoher See, im Krieg und im Gericht ist man nie sicher ...

    Ich habe dem Estrichleger vor ein Paar Stunden geschrieben und Euer aller Expertenmeinung in Auszügen mitgeteilt. Ich forderte ihn auf den Mangel abzustellen und ca.3 cm Estrich (Zement- oder Fließestrich) nach Behandlung mit Silatex vorzunehmen. Ich schlug dem Estrichbauer auch vor morgen sich dort auf dem Bau einzufinden, damit wir vor Ort uns die Sache nochmals ansehen und protokollieren. Mal schauen, wie er reagiert.

    Einsweilen herzlichen Dank Euch allen für Eure Antworten! Ihr habt mir echt geholfen!

    Sonntag kommen die Fotos, vielleich könnt Ihr dann noch das Eine oder Andere hinzufügen.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ganz ehrlich, wozu denn noch. Ich verstehe ja, das man/frau bei kleinen Mängeln lieber schluckt als sich zu streiten. Aber hier :mauer .
    Naja - Des Menschen Wille....
    MfG
     
  8. Eric

    Eric

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    Ich sehe das wie Ralf und Berni und will nichts mehr lesen und auch keine Fotos mehr sehen. Kannste Dir alles ersparen. Es muß alles raus.

    Wenn jetzt schon 2 cm Höhenunterschied an der obersten und an der untersten Stufe sind, dann gilt: Treppen müssen zur Verhinderung von Unfallgefahren einheitliche Tritthöhen haben. Anderenfalls besteht Stolper- und Absturzgefahr.

    Zu Deiner Ausgangsfrage:

    Die Gefahr kennste jetzt. Wenn Du selbst stürzt und Dir den Schädel einschlägst, haste Pech gehabt. Wenn ein anderer ( Besucher, Familienangehöriger usw ) stürzt und in der Kiste rausgetragen wird, gehste in den Bau ( vorsätzliche Tötung in der Form des dolus eventualis: Du kennst die Gefahr und nimmst sie billigend in Kauf ). Den Estrichleger nimmst dann gleich mit, damit ihr im Knast besprechen könnt, wie ihr es richtig hättet machen sollen.

    Damit Du nichts falsch verstehst: Berni hat seinen Ursprungs-Sanierungsvorschlag mit einem zusätzlichen Estrich von 3 cm zurückgezogen! Geht wegen der Treppe erst recht nicht!
     
  9. Didi58

    Didi58 Gast

    Hallo evereybody!
    War gestern auf´m Bau, hab´ Fotos geschossen. Bitte seht sie Euch an. Ihr werdet in Eurer Meinung entweder bestärkt oder Ihr seht doch noch eine Chance zur Sanierung. Danke!

    http://foto.rambler.ru/users/didixyxy/3/
     
  10. Didi58

    Didi58 Gast

  11. Didi58

    Didi58 Gast

    Zur Vergrößerung klickmann 2x Mal!
     
  12. Eric

    Eric

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    Was würdeste denn gern hören?

    Wände sind ordentlich verputzt.
     
  13. Didi58

    Didi58 Gast

    Eric, der Verputzer, mit dessen Arbeit ich übrigens auch ziemlich zufrieden bin (wollte nur falsch abrechnen), hat mir den Estrichleger empfohlen.

    Ich fragte ihn neulich, wie lange macht der denn Estrich? Da sagte der Verputzer (auch aus Cloppenburg) - 12-13 Jahre lang.

    Hören wollte ich von Euch, ob die Höhe im Windfang (Bild 2160) die Sanierung erlaubt. Und ob die Treppenkostruktion dies auch zulässt.

    Ich habe mit dem Estrichleger keinen ausführlichen Vertrag. Er drückte mir seinen Zettel in die Hand auf dem stand:
    Verbundestrich 6 cm - 11,50 Euro/qm
    AKS-Matten - 1,85 Euro/qm
    Schnellzusatz - 1,20 Euro/qm

    Mündlich vereinbarten wir für das Verlegen des Styropors 1,00 Euro/qm.

    Wo die Estrichleute den Styropor verlegt haben, kam ich mit den Heizungsmonteuren zur Fußbodenheizungsrohrverlegung. Die Heizungsmonteuere bemängelten, die Estrichleute hätten keine Folie (Baufolie) im EG verlegt.
    Ich rief den Estrichleger darauf an, er kam selbst und hatte einen Mitarbeiter dabei. Der nahm dann überall die erste Lage Styrodur runter und legte die Baufolie drauf, und den allukaschierten Styrodur wieder drauf. Der Estrichleger sagte mir, er hätte versucht mit Styropor die Unebenheit auszugleichen. Mancherorts (größtenteils) war die gesamte Dämmschicht drauf (2/3 des EG), also 9 cm (4+5), mancherorts vor dem Eingang lagen nur 5 cm. Obwohl ich dem Fenstereinbauer die Höhe von 16 cm Bodenaufbau mitgeteilt habe und meiner Meinung diese Höhe auch überall vorhanden war.

    Der Estrichleger sagte mir der Estrichbelag würde wohl unterschiedlich ausfallen. Nur dass er unter 6 cm gehen wollte, das hat er mir nicht gesagt. Dem hätte ich nie zugestimmt. Da würde ich anderen Styropor bestellen und diesen für die DG-Deckendämmung verweden.

    Der Estrichleger hat dann über die Preise noch was undefinierbares gemurmelt.
    Ich hatte Befürchtungen, er würde wir für jeden cm-Estrich mehr 0,60 Euro/qm berechnen.

    Ich schickte ihm dann noch am Sonntag vor 2 Wochen ein Fax mit folgender Notiz:
    Die Gesamtpreise, die vereinbart wurden, sind folgende:
    1. Der Verbundestrich kosten (Höhe bauseits festgelegt) 11,50 Euro/qm
    2. AKS Matten - 1,85 Euro/qm
    3. Schnellzusatz - 1,20 Euro/qm
    4. Styropor und Randstreifen verlegen - 1,00 Euro/qm
    Der Gesamtpreis beträgt somit 15,55 Euro/qm im EG und DG und 14,55 Euro/qm in der Garage. Zu den Preisen kommen lediglich 16% MWSt hinzu. ...

    Jetzt befürchte ich, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung könnte man mir aus meinem Zusatz (Höhe bauseits festgelegt) einen Strick drehen und gegen mich entscheiden.

    Sorry für das lange Schreiben.
     
  14. #34 Carden. Mark, 27.08.2006
    Carden. Mark

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    Was wollen Sie höhren / lesen

    33 Meldungen und Sie wollen keinem glauben, bis dieser endlich sagt was Sie höhren wollen.

    Dieses wird aber den baudynamischen Prozeßen ziehmlich wenig interessieren.
     
  15. Lukas

    Lukas

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    Ich find das Paket suuper.
    Verbundestrich auf Dämmung (sehr innovativ) und dann noch AKS...
     
  16. Eric

    Eric

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    Didi 58: Es wird immer heftiger. Bei jedem weiteren Beitrag wirds mir speiübler.

    Also ich würd nach einem Blick in meine Glaskugel sagen: Der Verputzer hat dreist gelogen. Der Russe hat nie im Leben schon seit 13 Jahren Estrich verlegt.

    Jetzt haste Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Da kann ich Dich beruhigen. Selbst wenn Du Murks angeordnet haben solltest, kannste dafür nicht " belangt " werden. Denn Du bist ja Laie und damit in handwerklichen Dingen quasi " geschäftsunfähig ". Der Russe hat halt Pech gehabt. Er hätte darauf hinweisen müssen, daß Deine " Höhenfestlegung " nicht funktioniert. Da ich mal davon ausgehe, daß der Russe nicht mit der VOB ankam, diese jedenfalls nicht wirksam vereinbart wurde, gilt § 4 Nr. 3 VOB/B analog. Der Estrichleger kommt wegen des Höhenproblems aus der Haftung nicht raus, weil er ( unterstell ich mal ) auf die auf der Hand liegenden Bedenken gegen die Höhenfestlegung nicht hingewiesen hat. Außerdem ist nur höchst vorsorglich und äußerst hilfsweise anzumerken, daß der Estrich unabhängig von der falschen Höhenlage auch gravierende Ausführungsfehler hat. Er ist also aus mehreren Gründen Schrott.

    Zu klären wäre jetzt nur noch, ob der Russe auch ( noch ) Geld hat. Bezahlt und abgenommen haste ja hoffentlich noch nicht. Der eingebaute Murks muß aber bis Rohbetondecke ( inkl. Fußbodenheizung ! ) raus und das wird teuer.

    Jetzt solls aber auch gut sein. Die Klageschrift bekommste hier nicht auch noch für lau. Da mußte zum örtlichen Bauanwalt.
     
  17. Didi58

    Didi58 Gast

    Danke allseits!

    Eric, "Der Russe" hat kein Geld von mir gesehen.

    Meine Frage: Wie lange dauert so ein Gerichtsverfahren? Welches Gericht ist zuständig, ein normales Amtsgerich? Wer hat die Anschrift eine guten Sachversändigen für solche Fälle? Ich muss dann wahrscheinlich erstmal alle Kosten vorstrecken!?

    Der Estrichleger hätte von mir ca.5000,- Euro für den Estrich zu bekommen (auf diesen Betrag lautet seine Rechnung, die er mir am 14.08.2006 geschickt hat, obwohl er erst am 15.08.2006 die Arbeiten beendete).

    Der Schaden, der durch den Rückbau etc. entsteht, wird ja (ich schätze mal als Laie) um den Faktor 3 höher ausfallen. Welche Versicherung des Estrichlegers müsste da einspringen?

    Danke im Voraus!

    Hier noch ein Bild, wie er den Garagenabschluss fertigstellte:
    http://foto.rambler.ru/public/d/i/didixyxy/4/DSCN2178/DSCN2178-webbig.jpg

    PS: Styrodur und Randdämmstreifen wurden nur hinten in der Garage, wo später die Sauna kommen soll, verlegt.
     
  18. Didi58

    Didi58 Gast

    Herr Garden, ich glaube jedem, der hier geschrieben hat.
    Insbesondere den Experten.

    Ich scheute vor gravierten Einschnitten, weil der Ausgang für mich als Laie ungewiss ist, die Kosten gravierend (am Ende des Baus sind die meisten Bauherren knapp bei Kasse), und weil ich aus christlicher Rücksichtnahme (ich stehe gelegentlich selbst auf der Kanzel) meine Geschäftspartnern nicht zu hart behandeln möchte.

    Daher meine Meinung bislang: Versuche die Situation zu retten!

    (Was nützt mir ein Gerichtstitel, wenn der Estrichleger keine Haftpflichtversicherung hat - was ich nicht weiß - und von ihm selbst nicht zu holen ist? Er trat in Angebot als Privatperson auf, ich habe ein Paar Schuldner, die mir seit 15 Jahren ca.20.000 DM schulden, ich werde das Geld wohl nie sehen.)
     
  19. Lukas

    Lukas

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    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Pfusch oder Falschausführung.

    :konfusius
     
  20. Didi58

    Didi58 Gast

    Lukas, also kann ich mich in so einem Fall nur an ihn (den Estrichleger) halten?

    Wie lange muss ich warten, wenn er nicht nachbessert? Soll ich ihm eine Frist setzten (10, 20 Tage)? Und dann eine andere Firma mit der Ausbesserung beauftragen?

    PS: Ich lese meine alten Beiträge und merke viele dumme grammatische Flüchtigkeitsfehler. Ich schreibe sehr schnell ohne Korrekturlesen. Bedauerlicherweise kann ich hier nachträglich nichts korrigieren.
    In anderen Forumen kann ich meine Beiträge anschließend bearbeiten.
    Hier nicht. Schade!
     
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