LAKRA Tilgungsplan

Diskutiere LAKRA Tilgungsplan im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauherren, ich bin anspruchberechtigt für ein LAKRA Z15-Darlehen (+30%). Ich würde mir jetzt gerne einen eigenen Tilgungsplan...

  1. #1 orakele, 26.08.2006
    orakele

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    Hallo Bauherren,

    ich bin anspruchberechtigt für ein LAKRA Z15-Darlehen (+30%).

    Ich würde mir jetzt gerne einen eigenen Tilgungsplan erstellen bzw. meine monatliche Belastung errechnen.

    Deshalb meine Frage: Hat vielleicht schon jemand von euch eine entsprechende Excel-Tabelle erstellt?

    Falls nicht: Bleiben irgendwelche Kosten über die gesamte Laufzeit konstant? Z.B. die monatliche Belastung, monatliche Belastung für die Jahre 0 bis 2,5; 2,5 bis 4,5; usw. Ich habe schon mal ein wenig mit Excel rum probiert. Wäre toll wenn sich jemand melden würde.

    Falls mir jemand seine Excel-Tabelle zur Verfügung stellen will bitte an folgende email schicken: orakele@web.de

    Vielen Dank schon mal im Voraus.


    Gruß


    Orakele
     
  2. #2 Robin H....d, 26.08.2006
    Robin H....d

    Robin H....d Gast

    Hallo Orakele

    Kreis Biberach? Kein Problem. Ihre Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt hat eine Exceltabelle von der L-Bank zur Verfügung gestellt bekommen.

    Selbst erstellen, bei den Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der tilgungsfreien Anlaufphase, das würde ich mir nicht antun....

    Fragen Sie mal Frau Birk von der Förderstelle in Biberach.

    Gruß
    Robin
     
  3. #3 orakele, 26.08.2006
    orakele

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ja, ich will im Kreis Biberach bauen. Da werde ich gleich mal mit Frau Birk in Verbindung treten. Oder haben Sie bereits die Tabelle? Dann könnte ich schon mal ein wenig mit den Zahlen spielen.

    Gruß

    Orakele
     
  4. #4 Robin H....d, 26.08.2006
    Robin H....d

    Robin H....d Gast

    Das Excelblatt wird nur den Förderstellen zur Verfügung gestellt. Ob Ihnen die L-Bank oder die Förderstelle die Datei weitergibt, kann ich nicht sagen.

    Wurde Antrag schon gestellt? Übrigens hat die L-Bank den Förderzins diese Woche ganz schön gesenkt. Dran denken: Der Zins wird am Tag der Genehmigung und nicht bei Eingang des Antrags festgeschrieben.

    Gruß
    Robin
     
  5. #5 orakele, 26.08.2006
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    Den Antrag habe ich noch nicht gestellt. Ich bin aber damit gerade beschäft.

    Der aktuelle Zinssatz beträgt 2,55 %. Ich vermute jedoch, dass dieser bis zur Genehmigung steigen wird.

    Dann warten wir mal, ob ich die Tabelle zur Verfügung gestellt bekomme. Wenn nicht muss ich mich doch noch selbst dran wagen. Die ersten Gehversuche hab ich schon gemacht. Weiß allerdings nicht, ob meine Tabelle so stimmt, da ich mich mit Zins-/Tilgungsberechnungen bislang noch nicht im Detail auseinandergesetzt habe. Für "normale" Darlehen ist das jedoch kein Problem.

    Nochmals Danke.

    Gruß

    Orakele
     
  6. #6 Robin H....d, 26.08.2006
    Robin H....d

    Robin H....d Gast

    Wichtiger als Excel....

    Wichtiger als die Darstellung der exakten Verläufe ist die Planung Ihres Objektes UND die Planung der Finanzierung selbst.

    Sogar die L-Bank hat die Förderstellen darauf hingewiesen, dass dieser Tilgungsplan jedoch nicht die Realität abbildet, da die Auszahlung in aller Regel nach Baufortschritt erfolgt. Der Tilgungsplan kann daher nur eine Orientierung für Sie sein.

    Und Sie haben, nicht vergessen, auch die Möglichkeit (muss extra formlos geschehen), den sofortigen Tilgungsbeginn zu beantragen. Dann kommt halt auch die anfängliche Doppelbelastung aus evtl. Mietbelastung und Zinsbelastung auf Sie zu. Gute Finanzierungsberater berücksichtigen dies ;)

    Gruß
    Robin
     
  7. #7 Robin H....d, 26.08.2006
    Robin H....d

    Robin H....d Gast

    Nachtrag

    Sie nannten die Konditionen für 15 Jahre Zinsfestschreibung. Sie wissen, dass auch 20 oder 30 Jahre möglich sind? Tilgung ist max. 3 % beim Förderdarlehen der L-Bank. Selbst dann, wenn die Belastungsgrenze überschritten sein sollte (bei Beamten bitte 15 % Zuschlag zum Brutto rechnen, bevor Sie in die Belastungstabelle reingehen und dann noch das Kindergeld zum im Koordinatenkreuz gefundenen Betrag hinzuaddieren).

    Gruß
    Robin
     
  8. #8 orakele, 26.08.2006
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    Vielen Dank für den Tipp. Ist für mich nämlich optimal, da ich noch keine Miete bezahlen muss.

    das ist mir klar. Ist aber trotzdem ein gute Grundlage für eine Finanzierung. Oder meinen Sie nicht. Ich muss die monatl. Belastung nicht bis zum Ende ausreizen. Aber wenn ich mir die Belastung nur ansatzweise berechnen kann ist dies von erheblichem Vorteil.

    Gruß

    Orakele
     
  9. #9 orakele, 26.08.2006
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    Das weiß ich! Aber vielen Dank für den Hinweis.

    Genau hier liegt das Problem. Der Finanzierungsberater behauptet, dass lediglich 10% Zuschlag möglich wären. Bei 15% würde es mir sogar zum "A-Darlehen" reichen.
    Gibt es da eine verlässliche Quelle, auf die ich mich beziehen kann?

    Gruß

    Orakele
     
  10. #10 Robin H....d, 26.08.2006
    Robin H....d

    Robin H....d Gast

    Da wird was verwechselt!

    Was ist das für ein "Berater" :(
    Für was brauchen Sie den, wenn er solch ein Zeugs verzapft? Die Förderstelle UND die L-Bank beraten kostenlos. Und drehen Ihnen auch nichts an.

    Zurück zum Thema:
    Achtung, Sie verwechseln etwas. Das eine ist die Einkommensberechnung, das andere die Belastungsprüfung.

    Im Eingangstext sprachen Sie davon, dass Sie die 30 %-Grenze eingehalten haben. Das ist die Einkommensgrenze. Wenn Sie als Kinderreicher das A-Darlehen wollen, dürfen Sie aber nur die "normale" Einkommensgrenze einhalten. Ohne Zuschlag. Nur dann gibt es 15.000 € A-Darlehen mit den guten Konditionen und gleichzeitig (!!!) auch 20.000 € mehr Förderdarlehen.

    Weshalb ich hier Ihrem "Berater" die Arbeit abnehmen soll, erschließt sich mir noch nicht ganz.

    Auf jeden Fall wird die Einkommensberechnung wie folgt aussehen:

    Familienbrutto minus Werbungskosten = Zwischensumme.
    Bei Beamten (nur bei der Spezie Mensch, nicht bei "normalen" Angestellten oder Arbeitern) wird dann von dieser Zwischensummen aus weitergerechnet. Zunächst mal 10 % Abzug für Steuerzahler. Das tun nämlich, nicht nur gerüchteweise, auch Beamte ;)

    Dann, als weiterer Abzug, maximal 10 % der Kosten für die private Krankenversicherung. Also nicht pauschal 10 %, sondern wirklich nur maximal. Sind die tatsächlichen Kosten geringer, dann wird auch weniger abgezogen.

    Leider können nun bei Beamten KEINE weiteren 10 % (wie bei Angestellten oder Arbeitern) für Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden, weil dieser Abzug NUR für Pflichtbeiträge gilt. Und die zahlen nun mal Beamte nicht.

    So, das ist die Einkommensberechnung (falls nur 1 Einkommen in der Familie).


    Jetzt zur Belastungsprüfung:
    Da gehen Sie mit dem tatsächlichen Brutto, erhöht um diese ominösen 15 %, in die Tabelle rein. Und dann wie bereits oben von mir beschrieben.

    Alles klar? Ich muss noch immer an den Berater denken. ;((

    Gruß
    Robin
     
  11. Klaus

    Klaus Bauexpertenforum

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    Robin hat was vergessen

    Robin wird sicherlich bei der Berechnung des Einkommens noch eventuelle Freibeträge abziehen. Beispielsweise für junge Ehepaare oder bei Schwerbehinderung. Da Sie von A-Darl. gesprochen haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie länger als 5 Jahre verheiratet sind, recht hoch und der entsprechende Freibetrag entfällt daher. Somit ist es, gerade wenn es an der Grenze zur günstigeren Einkommensregelung geht, wichtig, auch die Werbungskosten gut zu berechnen!!! Auch Unterhaltszahlungen, die aus dem Haushalt rausgehen, werden abgezogen.

    Noch ein Hinweis zu Robins Berechnung:
    Sollten Sie Beamter mit freier Heilfürsorge sein (Polizist, Soldat), wird die Berechnung auch ein wenig anders aussehen. :cry

    Und dann gibt es da noch die Hotline der Förderbank und die Homepage (www.l-bank.de), auf der die Förderbroschüre (die haben Sie doch bestimmt) als PDF hinterlegt ist. Der Tipp mit der Förderstelle zur Beratung mal aufzusuchen, kann zwar nicht Gold wert sein, aber goldrichtig.

    Gruß aus Baden ins Schwäbische! :biggthumpup:
    Klaus
     
  12. #12 orakele, 27.08.2006
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    Den Berater habe ich deshalb dazu gezogen, da ich bei sämtlichen "Werten" an der Ober-/Untergrenze liege.

    Stimmt, da hab ich echt im Eifer des Gefechtes etwas durcheinander gebracht.

    ja, das hab ich auch so gemacht.

    Aber nach genau dieser Berechnung komme ich auf 31.200 EUR. Mein Berater auf 34.000 EUR. Meiner Berechnung nach würden meine 31.200 EUR jedoch zu dem A-Darlehen + 200.000 EUR berechtigen - oder?

    und genau da scheiden sich die Geister.

    Werde das dann doch nochmal nachvollziehen.

    Danke

    Orakele
     
  13. #13 orakele, 27.08.2006
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    Ach ne, bitte nicht nochmal ne andere Berechnung. Ja bin heilfürsorgeberechtigt. Was muss ich denn dann anders berechnen?

    Vielen Dank für die Infos

    Orakele
     
  14. #14 Neubauling, 27.08.2006
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    @Robin, normalerweise benötigt man eine Zwischenstelle mi besonderer Legitimierung für den LAKRA_Antrag. Deshalb oft Berater...., weil es den Banken meist zu umständlich ist, diese Anträge auszufüllen und zudem verdienen sie nix dabeiSoweit uns bekannt, kann man als Einzelperson nicht einfach so die Anträge ausfüllen und abgeben.... Bei der Förderstelle kommt es immer drauf an wieviel Erfahrung die zuständigen Bearbeiter haben.... Wir hatten da eher Pech...
    Aber sehr zu empfehlen ist die Hotline, die hatten meist Ahnung und waren sehr nett und es war meist nicht ständig besetzt...

    Gruesee und viel Erfolg

    nach einer 6-Monatigen LAKRA-Odysse
    Christine
     
  15. #15 Robin H....d, 27.08.2006
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    Robin H....d Gast

    @ Oracele

    Sorry, hast nen Berater. Wissen kommt, hat mal ein lieber Mensch gesagt, von Können. Damit verdienen manche ihr Geld. Und: Nicht alles Wissen sollte man umsonst rausrücken.

    Ich sehe große Lücken, bei Berater und dessen Kunde!!! Was hat die Ober- oder Untergrenze mit nem Dritten zu tun? Entweder man hats oder nicht. Eingehalten, meine ich. Und da ich das Gefühl habe, dass nun getrickst werden soll (meine Magengrube meldet sich, die täuscht sich selten), lass ich nun den beratenden Profi walten. Der bekommt doch Schotter dafür, weil für umme und von umme man nicht sich oder seine Familie ernähren kann.

    Wenn in einer mathematischen Berechnung alle Parameter gleich sind, sollte auch das Ergebnis nicht abweichen. Recht kann nur einer haben (bin meistens ich, aber lassen wir das mal so stehen ;) )

    Zur Höhe des Darlehens, das sollten Sie als Leser inzwischen wissen, benötigt man mehr Angaben: Genauer Ort (wegen Kategorie), Familiengröße und eben (u.a.) die Einkommensberechnung.

    Klaus, da hat er auch Recht mit seinem Hinweis, hat die Besonderheit bei Angehörigen der freien Heilfürsorge hingewiesen. Fragen Sie Ihren Berater oder die kostenlose Hotline der L-Bank (jeder Anruf nur Ortsgespräch).


    Jetzt aber zu NEUBAULING:
    Habe selten, sehr selten, soooo viel Mist (Sie brauchen mir diesen Ausdruck nicht zu verzeihen) gelesen. Nicht in einem Beitrag, so gehäuft.

    Warum?
    Man benötigt weder normalerweise noch aus sonst einem Grund eine Zwischenstelle. Alles Mist. Oder, sind Sie VERKÄUFER ? Vertreter? Dann ist mir klar, dass Sie auf diesem Wege Kunden sammeln wollen.

    Einer besonderen Legitimierung kann und darf keiner mehr Werbung machen. Das wurde vor Jahren abgeschafft. Wäre sogar abmahnfähig, solche Werbung zu machen ;)

    Weshalb sollen Banken den Antrag ausfüllen? Ganz einfach: Wenn sie intelligent sind, machen sie es, wenn nicht, haben sie es nicht verdient. Begründen werde ich Ihnen, Neubauling, dies aber nicht. Nur so viel: Banken können ganz schön unwissend sein. Egal, aus welchem Grund.

    Natürlich kann jeder einen Antrag ausfüllen und abgeben. Eigentlich schon mal die Broschüre gelesen (gibt es im Internet unter L-Bank.de, bei jeder Gemeinde oder bei jedem Landratsamt).

    Sie haben, Christine, aber seeeehr Recht, wenn Sie sagen, dass es gewaltig darauf ankommt, welches Wissen der einzelne Förderer im Landratsamt hat. Da gibt es gaaaaanz gewaltige Unterschiede. Wie in jedem Beruf. Daher mein ultimativer Tipp: Sich selbst vorher einlesen, sich selbst vorher mit der Hotline in Verbindung setzen und GANZ gezielte Einzelfragen stellen. Sich dabei nicht blind auf die nächste Förderstelle verweisen lassen, was die Hotliner gerne machen. Bei Zweifelsfragen sich schnell an das Innenministerium wenden. Schriftlich!!!

    Die Mitarbeiter der Hotline sind Sachbearbeiter der L-Bank, die abwechselnd die Fragen beantworten. Da die L-Bank nur noch die bankmäßige Bearbeitung (sprich Abwicklung) vornimmt, ist das reine Förderwissen (im Idealfall) der Förderstellen in den Landratsämtern vorbehalten. Gemeinden, die nicht selbst Förderstelle sind, nehmen die Anträge lediglich an. Bitte dort nicht unterstellen, dass ALLES Förderwissen vorrätig gehalten wird. Wäre unmöglich, wie zu vielschichtig.

    Und: NIE, aber auch GAR NIE etwas unterschreiben, bevor der Förderantrag gestellt wurde UND von der Förderstelle die Mitteilung kommt, dass der Antrag in das Kontingent aufgenommen wurde und an die Lakra weitergeleitet.

    Christine: Kann das sein, dass Sie in einer Fächerstadt, eine, wie Sie es nennen, LAKRA-Odyssee, mterlebten?

    Nochmals an alle:
    Verwechselt BERATER bitte nicht mit VERKÄUFER (Anbieter von Bausparverträgen, Finanzierer usw.). Neutral sind nur Honorarberater (gute sind ihr Geld wert). Neutral sollten (...) sein die Mitarbeiter(innen) der Förderstellen und der L-Bank. Wobei die letzteren 2 gerne außer den Förderdarlehen noch so genannte freie Marktdarlehen verkaufen. E-Darlehen genannt. Daher, was diese Darlehen (sind KEINE Förderdarlehen) anbelangt, Vorsicht. Nicht, dass sie schlecht sind, aber es gibt Alternativen.

    Uff, viel geschrieben. Obs richtig ankommt bei Euch?

    Die Hinweise von Neubauling sind leider fast alle so irreführend und falsch, dass sie so nicht stehen bleiben sollten.


    Gruß
    Robin
     
  16. #16 Robin H....d, 27.08.2006
    Robin H....d

    Robin H....d Gast

    @ Neubauling

    Gerade sehe ich, Sie sind Medizinerin!

    Da setzte ich doch, als Patient, medizinisches Fachwissen voraus. Und die Anwendung Ihres Wissens zugunsten der Patienten. Richtig?

    Hoffentlich gehen Sie mit Ihrem Fachwissen besser um, als mit der Verbreitung von Fehlinformationen auf dem Gebiet der Lakraförderung. Das eine kann sonst tödlich enden :(
     
  17. #17 Neubauling, 27.08.2006
    Neubauling

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    @Robin,
    schade, daß sie mich so angreifen.... Ich bin tatsächlich keine Verkäuferin... Und wir haben tatsächlich eine Odysse hinter uns mit den Informationen, die uns jeweils von verschiedenen Honorarberatern und auch Banken vermittelt haben, mit der Gesamtaussage, daß LAKRA nur über Bank oder Berater mit Zusatz-Kurs möglich ist. Wenn es anders ist , lasse ich mich gerne belehren. Aprpos, trotz höherer Bildung wären wir nicht alleine in der Lage gewesen, diese Anträge auszufüllen. Wer diese Anträge schon mal gesehen hat... Und wie man in den vorigen Beiträgen sieht, gibt es viele Haken und Hürden....

    Gruesse
    Christine
     
  18. Klaus

    Klaus Bauexpertenforum

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    Das würde mich interessieren:
    Näheres bitte nicht öffentlich, sondern per PN. Welche Förderstelle war es denn? Berater von Banken, Bausparkassen, so genannte freie Finanzierungsvermittler? Danke.

    Zweifel kommen mir aber auch auf:
    Sie haben gleich verschiedene (???) Honorarberater gehabt? Haben Sie auch verschiedene Architekten? Haben Sie tatsächlich Honorar bezahlt?

    Waren Sie überhaupt auf der Förderstelle Ihres Landkreises und haben sich ausführlich und auf das konkrete Objekt hin beraten lassen? Oder nur die Broschüre geholt und Guten Tag gesagt?

    Diese von Ihnen angesprochenen Zusatzkurse nennt man auch "Weiterbildung". Dann sind Sie, so leid es mir tut, an "Berater" gelangt, denen es an der Ernsthaftigkeit der Wissensaneignung fehlt und die ausschließlich verkäuferisch anstatt beratend tätig sind. Honorarberater im eigentlichen Sinne (Alfred Witzgall, hilf mir mal mit der Begründung) können Sie dann nicht gehabt haben.

    Haken und Hürden im Antrag.
    Die Berechnung der Einkommensgrenze und der Belastungsprüfung ist nicht Ihre Sache. Das machen für Sie automatisch die L-Bank-Spezialisten und die Förderstellen. Die Ausfüllanleitung der Anträge wurde zwischenzeitlich auch verbessert und, ich wiederhole mich und auch Robins Aussagen, die Förderstellen sind sehr behilflich. Im eigenen Interessen, denn gut ausgefüllte und eingereichte Anträge werden zur Freude des Sachbearbeiters und nicht zur Qual.

    Bitte nicht verallgemeinern:
    Persönlich kenne ich einige recht gute und engagierte MitarbeiterInnen der L-Bank, sowie von Landratsämtern und Gemeinden, die sich als Wohnraumförderer und nicht als Verhinderer verstehen. Und entsprechende Leistung bringen. Das gilt auch für einige Mitarbeiter von Banken und von Bausparkassen, die bei JEDER Beratung die Möglichkeit von Fördermitteln mitprüfen. Und durch dieses gute Arbeit sich einen Ruf als Spezialisten im Förderrecht erworben haben. Übrigens gehören dazu fast nur Fachleute, die sich jährlich um eine Fortbildung bemühen.

    Schade, dass Sie da andere Erfahrungen machen mussten.

    Gruß
    Klaus
     
  19. Klaus

    Klaus Bauexpertenforum

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    Teilen Sie mir bitte mit, ob das mit dem Tilgungsplan geklappt hat? Danke.
     
  20. #20 orakele, 27.08.2006
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    Bislang habe ich noch keinen Tilgungsplan. Allerdings konnte ich bislang jedoch noch keinen Kontakt mit der Förderstelle aufnehmen. Ich habe diesbezüglich jedoch wenig Hoffnung, da Robin ja bereits erwähnt hat, dass diese lediglich den Förderstellen zur Verfügung gestellt werden.

    Gruß

    Orakele
     
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