Brüstungsgitter

Diskutiere Brüstungsgitter im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ab welcher Höhe ist ein Brüstungsgitter eigentlich Vorschrift? Ist die Höhe des Gitters von 1m variabel? Und welche Möglickeiten gibt es...

  1. #1 leguan22, 28.08.2006
    leguan22

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    Hallo,

    ab welcher Höhe ist ein Brüstungsgitter eigentlich Vorschrift? Ist die Höhe des Gitters von 1m variabel? Und welche Möglickeiten gibt es noch ein Fenster zu sichern? In unserer Siedlung hat jemand so eine Art verlängerte Sprossen.

    Besten dank und Gruß
    Markus
     
  2. #2 Baufuchs, 28.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach

    Hessischer Bauordnung § 35:
    Übersetzt:
    Wenn im DG bodentiefe Fenster eingesetzt sind, die durch Geländer gesichert werden, muss das Geländer 1m Höhe aufweisen. Variabel ist da nix.
    Andere Möglichkeit der Sicherung:
    Bodentiefes Fenster im untereren Teil (bis Brüstungshöhe) fest verglast(Sicherheitsglas), auf Brüstungshöhe ein Querkämpfer, darüberliegendes Fenster zu öffnen.
     
  3. Quelle

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    witzig finde ich, dass unter 12 m 10 cm weniger zulässig sind. Als wenn man ein Teil der Stürze unter 12 m eher tolerieren kann. aber 11,90 m können schon weh tun.
     
  4. #4 leguan22, 28.08.2006
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    Hallo,

    vielen dank.
    Mein Haus steht am Hang (mit Keller). Das heisst, das die Fenster im DG zum Boden eine Entfernung von ca. 8m haben, also reichen hier 90 cm oder? Und die Fenster im Ergeschoss haben ca. 2m Abstand würdet ihr hier auch Gitter vorsehen? Die Fenster stehen direkt untereinander, also sollte man auch evtl. auf das optische achten.

    Gruß
    Markus
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 28.08.2006
    VolkerKugel (†)

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    Zu Info @Baufuchs ...

    ... die HBO wurde am 28.09.05 geändert (siehe Anhänge).
    Die Höhe von Brüstungsgeländern bis 12,00m Absturzhöhe muss jetzt wieder nur 0,90m wie vor der neuen HBO von 2002 haben (Kommentar meines Schlossers: :irre ).
     
  6. hapfel

    hapfel

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    Heisst das jetzt

    .. dass in allen diesen Bauten mit bodengleichen Fenstern (damit man von aussen die Zehennägerl kontrollieren kann) die unteren Scheiben in Sicherheitsglas ausgeführt sein müssen? Oder wirkt der Kämpfer auf 1 m als 'Brüstung'? Oder ist das in Bayern wieder ganz anders?

    Irgentwie sehen mir alle Fernster in unserem Wohnblock gleich aus, dabei sollten die Sigla-Scheiben doch deutlich grüner sein, insbesondere im direkten Vergleich mit den normalen Scheiben darüber, oder?

    Verwirrte Grüße
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 29.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Der Brüstungsriegel...

    reicht nicht (auch in Bayern wird man sich vor Absturz schützen müssen ;) )
    Die Scheibe drunter würde im Falle eines Fallens bei ESG/Float zerbersten und schon fliegt man/frau/kind.
    Daher VSG.
    An Farbunterschieden VSG von Float/ESG unterscheiden zu wollen, ist nicht machbar.
    Grün/blau/silber sind eher Sonnen- oder Wärmeschutzbeschichtungen, als Folien.
    Mfg
     
  8. #8 Gast3007, 29.08.2006
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Höhe der Brüstung in Baden Württmeberg

    Servus zusammen :winken ,

    auch wenn die Frage doof is - aber ich mach mir, seit ich dieses Thema gelesen hab, Gedanken dadrum, ob wir die richtige (Rohbau-)Höhe bei unseren Fenstern geplant haben (es sind z.Zt. 90cm geplant).

    Ich baue in BW und soweit ich weis/herausgefunden habe, muss ich 90cm Brüstungshöhe für das 1. Obergeschoß haben. Wird diese Höhe berechnet zwischen dem fertigen Fußboden bis zur Oberkante des unteren Teils des Fensterrahmens ?
    Wenn ja, dann wäre das: 90cm Rohbau minus max. 15 cm Fußbodenaufbau = 75 cm Höhe bis Fensterbank und daraus folgt => der Fensterrahmen+Mauerabdichtung nach unten müssen mind. 15 cm Höhe ausweisen - hm ... Was meint ihr dazu ? Passt das bzw. sind 90 cm üblich ?

    Gruß und Danke
    Reilinga
     
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