Hilfe -> Wasserschaden - Holzbalkendecke :-(

Diskutiere Hilfe -> Wasserschaden - Holzbalkendecke :-( im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo Community, ich hoffe mir kann hier einer helfen. Okay der Reihe nach: Ich hab ein Altbau gekauft. Im ersten OG + DG wohne ich und...

  1. Bastie

    Bastie

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    Hallo Community,

    ich hoffe mir kann hier einer helfen.

    Okay der Reihe nach:

    Ich hab ein Altbau gekauft.
    Im ersten OG + DG wohne ich und meine Lebensgefährtin (blödes Wort ;-)

    Das EG wurde renoviert und war eigentlich soweit vermietet zu werden, wenn nicht letzten Donnerstag das EG infolge eine gebrochener Armatur (Wasserhahn) das gesamte EG unter Wasser gesetzt wurde.
    Da noch keine Küche eingebaut ist, ist auch kein Spülbecken vorhanden, der das Wasser hätte ablaufen lassen.

    Meine Freundin hatte den Wasserhahn zuletzt gegen 13:00 benutzt und anschliessend zur Arbeit gefahren. (Der Wasserhahn war zugedreht!)

    Ich kam gegen 18:00 Uhr nachh Hause, als mir das Wasser auch schon entgegen kam. Im schlimmsten Fall lief das Wasser also 4-5 Stunden volle Kanne in die Wohnung.

    Als Sofortmassnahme habe ich den Haupthahn zugedrerht, da der betroffene Wasserhahn nicht abgedreht werden konnte.

    Habe sofort einen Klempner angerufen und
    während des Wartens oberflächich das Wasser mit einem Nass-Staubsauger
    abgesaugt. (Teppich)

    Der Klempner führte das Problem auf das defekte Innenleben des Wasserhahns (keine Ahnung wie das Dingen heisst)

    Am Tag darauf kann auch schon einer von der Trockenfirma und stellte Bautrockner in der Wochnung und in den Keller (der eine Tropfsteinhöhle glich auf)

    Der Mann von der Trockenfirma sagte, dass ersten die Bautrocker laufen müssen, um die Feuchtigkeit aus der Wohnung/Keller rauszuzeihen, aber auch, dass der Boden von oben (also Teppich ist verloren) in die Balken gebohrt werden muss, um die darunter- bzw. innenliegende Schüttung zu trocknen.

    Es kommt noch schlimmer -> der Teppich ist auf einer Spannplatte geklebt, die auf Holzdielen befestigt ist.
    Die Platte wird wohl, laut seiner Aussage nach aufquellen und im Gegensatz zum darunterliegendem Holz, sich nicht wieder zusammenzeihen.

    Wird also bestimmt ein paar tausender kosten ...

    Okay jetzt zu meiner eigentlichen Frage -->


    Wir haben natürlich eine Wohngebäudeversicherung, aber ist der Schadesfall hier gedeckt ?
    Bei den Versicherungen muss man ja supervorsichtig sein, was man sagt, denn sonst verwenden die ja alles gegen einen ....

    Hat das jemand Erfahrungen ?

    Die Hausrat kommt nicht in Frage, da unten nicht abgeschlossen.
    Unsere private Haftpflicht vielleicht ?

    Wäre über Tipps dankbar ....
     
  2. peterr

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    Warum kommt die Hausrat dafür nicht auf, wenn unten nicht abgeschlossen war.

    Woher wird die Hausrat das erfahren, daß unten nicht abgeschlossen war.

    :confused:
     
  3. Bastie

    Bastie

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    Entschuldige meine blöde Formulierung --> es ist keine Hausratversicherung für die untere Wohnung abgeschlossen :-)

    Abgesehen davon -->

    Die Versicherung Signal Iduna hat darauf hingewiesen, dass eine Überschwemmung im eigenen Haus oder in den eigenen vier Wänden nicht die Angelegenheit der Hausratversicherung ist. Bei der Versicherung ist ausschließlich der Hausrat gegen Leitungswasser versichert, jedoch nicht das Gebäude. Zum “Hausrat” zählen alle beweglichen Gegenstände wie Schränke, Tische, Betten, Kleidung oder aber auch lose verlegte Teppichböden. Anders liegt der Fall, wenn ein Teppichboden fest verklebt ist, das Wasser in den Fußboden dringt und Wände durchfeuchten. Dann nämlich sind Teile des Hauses beschädigt und in diesem Schadenfall hilft nur eine Wohngebäudeversicherung.
     
  4. peterr

    peterr

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    mmmh, habe keine Erfahrung, kann aber mit Sicherheit sagen, daß bei der Gebäuderversicherung Rohrbruch auf jeden Fall versichert ist.
     
  5. Bastie

    Bastie

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    Genau das habe ich auch überall lesen können,

    ABER

    ist ein defekter Wasserhahn in die Kategorie Rohrbruch einzuordnen ? :confused:


    Gruss
    Bastie
     
  6. peterr

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    ...

    Kennen Sie den David Copperfield, der kann zaubern.

    Kennen Sie den Rohrfritzen, der den Wasserschaden behebt, der kann auch ...

    wenn man will.

    Muss jeder selber wissen.
     
  7. #7 Bastie, 28.08.2006
    Zuletzt bearbeitet: 28.08.2006
    Bastie

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    Wissen ist Macht.

    Wenn ich wüsste, dass solche Dinge von der Versicherung gedeckt sind, dann brauch ich nicht zu zaubern ....

    Aber ich kann leider nicht chinesisch :confused:


    Hier nochmal ein Nachtrag, der sich ganz positiv anhört -->
    ("bestimmungswidrig" ist echt gut :-) )

    Leitungswasser

    1. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus

    a.
    Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen,
    b.
    mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen,
    c.
    Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
    d.
    Sprinkler- oder Berieselungsanlagen,
    e.
    Aquarien oder Wasserbetten.


    2. Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten (z. B. Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel) sind dem Leitungswasser gleichgestellt.

    3. Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch

    a.
    Plansch- oder Reinigungswasser,
    b.
    Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch,
    c.
    Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage,
    d.
    Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser (siehe Nr. 1) den Erdfall oder Erdrutsch verursacht hat,
    e.
    Schwamm,
    f.
    Leitungswasser an versicherten Sachen, soweit die Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind,
    g.
    Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, dieser Punkt wäre durch den Einschluss der Gefahr " Feuer" abzusichern.
    h.
    Sturm, Hagel. Dieser Punkt wäre durch den Einschluss der Gefahr " Sturm und Hagel " abzusichern.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2006
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    @ peterr:
    Hier wird KEINE Anleitung zum Versicherungsbetrug gegeben. Hiermit gibts die gelbe Karte. Im Wiederholungsfalle Platzverweis!
    ****
    @ Bastie
    In der Regel (Besonderheiten der Policen gibts immer mal) sind auch Wasserschäden durch defekte Armaturen mitversichert, nur die Armatur selber als "drehendes Teil" muss der VN selber zahlen.
    Ob die Versicherung aus dem Fehlen des Ablaufs einen Strickdrehen kann oder wird??? Möglich, aber nicht unbedingt sicher.
    Jetzt hört aber bitte nicht auf solche Schlaumeier, die sagen, dann stellt schnell ne Spüle drunter.
    Bei der zu erwartenden Schadenhöhe (10.000,00 € +) schickt die vers. auf jeden Fall einen Gutachter/Schadenregulierer vorbei - und die schlafen nicht auf Bäumen und haben auch mehr als die Baumschule besucht -> will sagen, die erkennen, wenn da einer betrügen will und schreiben das auch in den Bericht.
    ***
    Aber welche Möglichkeiten habts Ihr denn???
    a) Es der Versicherung nicht melden und selber zahlen
    b) Es der Versicherung melden und die lehnt ab -> siehe a)
    c) der Versicherung melden und die trägt einen Teil oder alles.
    Also was verliert Ihr, wenn Ihrs meldet. Nur die Unsicherheit!
    ****
    Nochmal. Versucht nicht, da zu bescheissen. Die Versicherungen sind seeehr stur und Ihr glaubt gar nicht, was man als Gutachter so alles feststellen kann :D .
    Die Armatur in jedem Falle aufheben. Als Beweisstück.
    MfG
     
  9. peterr

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    Ne Anleitung sieht aber anders aus Herr Architekt.:deal
     
  10. #10 T9-Liebhaber, 28.08.2006
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    erfahrungsgemäss ist das ein ganz gewöhnlicher Leitungswasserschaden, der natürlich von der Gebäudeversicherung abgedeckt ist.
    wie schon erwähnt, wird sich die Sache auf jeden Fall ein Sachverständiger anschaun.
    Spannplatten sind immer eine heikle Sache, in den meisten Fällen fliegen diese nach einem Wasserschaden (mit absegung des Sachverständigen).
    Fehlböden (Holzbalkentrocknungen) könne je nach situation oft auch von unten aufgebaut werden; sollte aber der Teppich + Spannplatten fliegen, ist Aufbau von oben sinnvoll (einfacher).
     
  11. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    ich bin gespannt

    Spannteppiche kenn´ ich. Aber was sind bitte Spannplatten? Hat das was mit Spannbeton zu tun...? :lock
     
  12. Eric

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    Ich denk mal es ist ein Fall nach ober 1a) der Versicherungsbedingungen. Habe dazu folgenden Fall:

    Mieterin wäscht Babyklamotten im Wachbecken im Bad. Baby schreit im Nachbarzimmer, hat sich verletzt. Mieterin läßt alles fallen, rennt ins Nachbarzimmer und kümmert sich um Ihr schreiendes Baby. Wasser läuft zwischenzeitlich über und gelangt über gefliestes Bad in die Holzbalkendecke im Flur. Decke wird durchfeuchtet bis zum Mieter im darunterliegenden Geschoß.

    Reguliert hat die Wohngebäudeversicherung des Vermieters und nicht die Haftpflichtversicherung des Mieters, weil der Mieter die Wohngebäudeversicherung mit der Betriebskostenumlage anteilig mitzahlt und insofern in den Versicherungsschutz einbezogen ist. Darauf kam die Haftpflichtversicherung des Mieters. Hat mich selbst überrascht. Ist aber so vom BGH abgesegnet.

    Hier war Armatur defekt. Müßte doch noch klarer sein.

    Sanierung: Feuchtigkeit muß aus der Holzbalkendecke raus. Ansonsten gibts Bauschäden. Insofern Teppich und Spanplatten ( Julius! ) unbedingt großflächig entfernen, weil sich letztere ohnehin verziehen werden. Dielenboden partiell öffnen. Mindestens Löcher ( wie geschehen ) bohren, damit es auch im Gefach trocknen kann. Feuchtigkeitsmessung im Gefach durchführen. Gegebenenfalls zusätzlich Gebläsetrocknung im Gefach ( Schüttung? ) durchführen.

    In der Regel benennen die Versicherungen hierfür von sich aus Trocknungsfirmen, z.B. in Hessen die Fa. Pinguin.
     
  13. Bastie

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    Na dann bin ich mal gespannt, was der Sachverständige von der Versicherung sagen wird.
    Überhaupt scheint die Versicherung nicht die schnellste zu sein, da der Schade schon Donnerstag letzte Woche gemeldet war und seit Freitag laufern schon die Bautrockner nonstop.

    Der Teppich ist augenscheinlich und handgefühlt trocken.
    Der Keller ist mittlerweile auch halbswegs trocken, wenn auch sich zum Teil Schimmel an den Rohrummantelung gebildet hat.

    Ich hab da noch ein paar Fragen an euch:

    1)
    Wie läuft das mit dem Ersatz des Teppichs - diese ist übernommen worden und hat nach Aussagen der Vorbesitzers ca. 10000 DM gekostet.
    Wurde fachgerecht verlegt (verklebt) und sieht noch top aus.

    Kann ich da jetzt sagen, wenn der Teppich eh raus muss (wegen der Bohrlöcher und der Spanplatte drunter) will ich Leminat oder sogar Klickparket haben ? Ein guter neuer Teppich kostet vergleichbar wie Baumarktparket.

    2)
    Wie läuft das mit den Sachen in Keller, die durch das Wasser kaputt gegengen sind, z.B. mein treuer Makita Akkubohrer, der mich duch dick und dünn gebracht hat (> 100 Euro) :(
    Das wird ja nicht die WOhngebäudeversich überneohmen - richtig ?
    Hausrat haben wir (noch) nicht, also bleiben wir hier auf den Kostensitzen ?

    3)
    Was ist mit der Stromrechnung wegen der Geräte ?
    Die Aktion soll ca. 14 Tage dauern - bis jetzt sind 6 Geräte nonstop im Einsatz - das muss sich doch summieren (khW) - Wer zahlt das ?



    Soll jetzt nicht heissen, dass ich eine Pffenigficker bin, aber die Wohngebäudeversicherung kostet ja ne Stange Geld, also mein gutes Recht da nachzuhacken - oder ?


    Danke vorab - halte euch aufm laufendem :bounce:
    Bastie
     
  14. Eric

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    zu 1:

    Fest verklebter Teppichboden ist Bestanteil des Gebäudes und damit mit den Spanplatten, die sofort raus müssen, erstattungsfähiger Schaden. Ersetzt wird natürlich nur der Zeitwert. Schadensersatz besteht in Geld. Was Du mit der Kohle machst, ist Deine Sache. Kannst also auch damit in Urlaub fahren und den künftign Mieter selbst neuen Teppichboden verlegen lassen.

    Als Vermieter dem Mieter Teppichboden verlegen ???

    zu 2.

    Sachen im Keller sind beweglich und daher nicht von der Wohngebäudevers. gedeckt.

    zu 3.

    Stromkosten zur Trocknung, Beseitigungs- und Aufräumkosten sind Kosten der Schadensbeseitigung und damit erstattungsfähig. Haste einen Zwischenzähler?

    Weiß ich nicht. Warum fragste hier.
     
  15. #15 T9-Liebhaber, 30.08.2006
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    1. So weit mir bekannt ist, wird für Privathaushalte für gewöhnlich der Neuwert ersetzt. Welchen Boden du dann legst, bleibt bei dir.

    2. Hier wäre eine Hausrat gut gewesen.

    3. Du lässt dir von deinem Trockner die genaue Leistung der Geräte sagen, und schreibst dir die genau Laufzeit auf; so kannst du den Gesamtverbrauch berechnen.
    Eine gute Trocknungsfirma gibt den genauen Gesamtverbrauch nach Trocknung mit der Rechnung an den Kunden weiter! Die Stromkosten bezahlt natürlich dann die Versicherung!
     
  16. Bastie

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    Hallo zusammen,

    erst mal vielen Dank für die vielen Anregungen und Tipps! :respekt

    Heute war endlich mal einer von der VErsicherung sich den Schaden anzugucken - Reaktionszeit 1 WOCHE!!! :frust

    Da hat er mich sonem komischen Gerät die Oberflächenfeuchtigkeit des Teppichs gemessen und fasselte etwas, dass es trocken wäre.
    Klar, die Bautrockner und die Heizung laufen ja schon seit 1 Woche nonstop.

    Im Keller das selbe an der Decke - hier waren die Werte schon höher - irgendwas zwischen 60 - 95 sagte er (keine Ahnung, was das für ein Instrument war)

    Er wollte auf jeden Fall erstmal nicht die Freigabe erteilen, dass der Teppich raus soll, sondern einen Gutachter kommen lassen, inwieweit sich die Geschossdecke trocknen liesse, ohne den Teppich zu beschädigen.

    Hier übrigens ein paar Bilder, damit Ihr das Ausmaß besser abschwätzen könnt.

    http://service.gmx.net/mc/92k5VqqveBCDXmllDwkOgFKlYMcyGX

    Frage an die Experten -->
    Kann der Teppich bleiben oder sollte der in jedem Fall raus ?
    Wie gesagt darunter ist eine Holzplatte, auf der der Teppich fest verklebt ist und da drunter Holzdielen.

    Was darf ich und was darf uns die Versicherung vorschreiben ?


    Danke vorab und nice Weekend!
     
  17. Eric

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    Nix mit Bildern!

    Die Versicherung darf gar nichts " vorschreiben ". Sie auch nicht. Sie müssen im Streitfall beweisen, daß der Austausch des Teppichbodens erforderlich ist, weil er eben nicht mehr zu gebrauchen ist. Da jetzt bestimmt die Nachfrage kommt: Wie beweisen? >> mit Gutachten.
     
Thema: Hilfe -> Wasserschaden - Holzbalkendecke :-(
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