Qualifikation eines Bauleiters

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  1. Kajjo

    Kajjo

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    Wenn in einer Bauleistungsvereinbarung eines Generalunternehmers (Bauunternehmen) ein Bauleiter als "erfahrene Fachkraft" angepriesen wird, welche Qualifikation kann man dann erwarten? Gibt es verbindliche Mindeststandards oder ist der Begriff nicht definiert?

    Derzeit betreut mein Neubauvorhaben ein Klempnergeselle, der keine Mängel bemerkt, keine Ideen beisteuert und mit der Planung überfordert ist.

    Vielen Dank im voraus!
    Kajjo
     
  2. Eric

    Eric

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    Bauleiter ist kein geschützter Beruf. Es sollte natürlich jemand sein, der aufgrund seiner Ausbildung und/oder praktischen Erfahrung ein komplexes Baugeschehen sinnvoll " leiten " kann. Ein Klempnergeselle wird das in der Regel nicht können. Ihr Fall scheint die Regel zu bestätigen.

    Wichtiger erscheint mir, daß Ihnen im Vertrag versichert wurde, daß eine " erfahrene Fachkraft " die Bauleiterfunktion übernehmen wird.

    Problem: Der Klempnergeselle ist im Lager des GU. Für den Dödel haftet der GU, unabhängig davon, ob er nun " erfahrene Fachkraft " ist oder nicht.

    Auf der anderen Seite: Sie sind Laie und haben sich wahrscheinlich darauf verlassen, daß die zugesagte " erfahrene Fachkraft " auch am Bau ist.

    Schwierig zu sagen, ob man und was man aus der nicht eingehaltenen Zusage machen kann. Wenn er nix sieht und die Mägel sich häufen > Ablösungsverlangen??? Könnte man mal versuchen.

    Wenns nicht hilft, müssen Sie eh zum Anwalt, bevor der Klempner bei Ihnen noch sein " Meisterstück " abliefert.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 30.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Mein bester...

    "Bauleiter" eines BT hat im vorherigen Job eine Sauna betrieben. Er war halt der Bruder des Chefe und der war Architekt :mauer .
    Der Bauleider blieb seinem alten Job treu. Wenn ich auf den Bau kam, wurde mir immer ganz heiss, alle kamen ins Schwitzen und ich brauchte anschliessend ne Abkühlung :smoke
    Im Ernst, es ist wie Eric schreibt. Bauleiter darf sich jeder nennen, ob er /sie vorher je eine Baustelle gesehen hat oder nicht.
    ****
    Aber solche Dummis kann man auch herrlich ausnützen und auf dem Hintertür-Weg für Austausch sorgen:
    Nehmen Sie sich selbst einen versierten Bauleiter, der regelmässig vor Ort Ausführungsvorschläge macht, wie es eigentlich richtig ist. Sollte der Bauleider anwesend sein, wird der gefragt (gaaaanz unschuldig): "oder würden Sie das anders lösen".
    Da er keine Ahnung hat, stimmt er zu.
    Sie bekommen eine fachgerechte Ausführung. Irgendwann spricht sich das in der Firma rum, weils teuer wird, und dann kriegen Sie einen versierten Pfusch-Beaufsichtiger. :shades .
    MfG
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 30.08.2006
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    Mal ganz dumm gefragt ...

    ... gibt´s in der LBO der niederen Sachsen keinen öffentlich rechtlichen Bauleiter? Der auch benannt werden muss? Und der für sein Tun (und Lassen) haftet?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 30.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Unternehmer
    Einen Bauleiter gibts nicht (mehr) in der NBauO. Seit 1986.
    Aus meiner damaligen NBauO mit Kommentaren zur Änderung gegenüber der Vorläufer-Fassung
    :mauer :bounce: .
    MfG
     
  6. #6 planfix, 30.08.2006
    planfix

    planfix Gast

    in bayern ist ein verantwortlicher zu bestimmen. das kann auch ein bäcker sein :D:D:D
     
  7. damy

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  8. #8 VolkerKugel (†), 30.08.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Sach ich doch ...

    ... Hessen vorn! Zum Vorteil der Bauherren :28: .

    @damy was sollen die Anderen daraus schließen:
    Baut nur noch bei uns :konfusius .
     
  9. Kajjo

    Kajjo

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    Schade, daß Niedersachsen so rückständig ist. Ich habe mich auch gerade geärgert, daß Niedersachsen noch eines der wenigen Länder ist, in dem keine Rauchmelder vorgeschrieben sind.

    Naja, kann man nichts tun. Leider bin ich damit de facto mein eigener Bauleiter und werde weiterhin mein Bestes geben müssen!

    Kajjo
     
Thema: Qualifikation eines Bauleiters
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