Provisorische Türen statt T30?

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  1. Franky

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    Hallo,
    für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen hat unser Kunde T30-Türelemente für die Wohnungsabschlüsse geordert, da vom Architekten jede Wohnung als einzelner Brandabschnitt geplant ist.

    Da die Türblätter (unter anderem auch durch die gerade beendeten Betriebsferien des Herstellers) erst in der dritten September-Woche geliefert werden, sind jetzt erst provisorische Türblätter montiert worden.

    Natürlich ist eine Bauabnahme durch den Architekten nicht möglich, jedoch frage ich mich, was nun im Schadensfall ist.

    Wer haftet, sind die Wohnungen evtl. gar nicht zu beziehen bevor die T30-Türblätter montiert sind oder gibt es vielleicht gesetzliche Regelungen bezüglich Montage von provisorischen Türelementen und -blättern?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 30.08.2006
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    Das wird ja....

    eine lange Bank werden, auf der die Angenagten Platz nehmen dürfen.
    Als da wären:
    der Architekt, wenn er nicht beanstandet
    der Bauherr, wenn er beziehen läßt
    der Lieferant, wenn er von T-30 und Brandabschnitt wusste
    der Tischler, wie vor
    + wenn Dritte zu Schaden gekommen sind
    der Käufer,
    der Mieter,
    so diese von der Aktion wussten.
    ICH würde das ganze nur nach einem schriftlichen Hinweis mitmachen, den ich mir vom Anwalt ausarbeiten und zustellen lassen würde!!!!!
    MfG
     
  3. Franky

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    Von 6 Wohnungs-Käufern wohnen bereits 2 drin. :yikes

    Der Eigentümer weiss es, aber hofft das nichts passiert. :shades

    Der Architekt drängelt, aber die Lieferzeit kann ich nicht beschleunigen.:cry

    Fix-Liefertermin: 22.9.06

    kann nur hoffen, dass sich in diesem Haus bis dahin pyrotechnisch nix weiter schlimmes entwickelt.:respekt
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 30.08.2006
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    Schon wieder dumm gefragt ...

    ... wieso ist bei einem 6-FH jede Wohnung ein einzelner Brandabschnitt?
    Und wieso reicht bei Öffnungen in Brandwänden eine T30-Tür?

    Ist die LBO von NRW hier so verschieden von der hessischen :confused: ?
     
  5. Franky

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    Deine erste Frage kann ich leider auch nicht beantworten. Da sollten wir mal Ralf Dühlmeyer etwas mehr auf den Zahn fühlen.
    Bisher wurden durch unsere Firma Haustür und Garagentore geliefert. WE-Türen werden, wenn sie dann endlich da sind, am 25.9. eingebaut. Was ich bisher in dieser Zeit alles an Eskapaden mit diesem Architekten erlebt habe, das geht auf keine Kuh-Haut.
    Da sind Architekten, die Rauchschutztüren mit Lüftungsgitter ausschreiben, wahre Engel gegen.
    Könnte jetzt noch Stunden von diesem Bau erzählen, aber hier nur eine Eskapade:
    2 x Sectionaltor 5000 x 2000 mm, Maße entsprechend der Hörmann-Werksliste, Einbau mit Niedrigsturzbeschlag, da a) die Zeichnung vom Architekten einen Unterzug vom Mittelpfosten bis zum Ende der Garage aufzeigt, daher nicht genug Sturzhöhe und b) ich beim Aufmaß mit dem Monteur das ganze nur bestätigen konnte.
    Jetzt, NACHDEM ALLES EINGEBAUT IST, jammert der Architekt, das man die Tore doch hätte um 3-5 cm versetzen können, dann Montage mit Normalbeschlag und die Tore würden logischerweise IN DER GARAGE deutlich höher laufen als es jetzt der Fall ist.
    Heute, 31.8.06, wird unser Monteur die Sache auf Normalbeschlag ändern, um dem Drängen vom Architekten und einem der Wohnungsbesitzer nachzugeben. Kosten für den Umbau möchte selbstverständlich niemand übernehmen, die beiden neuen Zargen-Pakete gingen bereits zu unseren Lasten.
    Und so hampel ich schon ne ganze Weile mit diesem versierten und erfahrenen Architekten herum.
    Oh sorry, ich mach hier mal der Sache ein Ende. Nur ist mir so ein ignoranter Häusle-Planer in meinen erst 15 Jahren Berufserfahrung noch nicht über den Weg gelaufen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2006
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    Sorry...

    aber das Warum erschliesst sich mir auch nicht. Nur wenn es so geplant ist, dann reichen prov. Türen nur als Sicherung gegen Diebstahl während der Bauzeit, aber nicht nach Inbenutzungnahme.
    MfG
     
  7. Franky

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    Die Wohnungen waren zum Zeitpunt der Bestellung durch den Bauherren bei uns noch nicht verkauft.
    Stahlzarge ist vorab eingebaut worden, Türblatt dazu ist durch mich dann ca. 8 wo später bestellt worden.
    Die Bauherrin hat dann kurzfristig die Oberfläche der Tür von Schichtstoff Buche auf Schichtstoff Ahorn geändert und 2 der Wohnungseigentümern bekommen die Tür innen weiss, also ca. 8 Wochen Lieferzeit.
    Die Oberflächenänderung und die 2 verschiedenen Ansichtsflächen haben die Lieferzeit verlängert, so daß jetzt schon die Eigentümer in den Wohnungen eingezogen sind, aber die Türblätter erst in 3 Wochen geliefert werden.
    So ist der Ablauf sicher nicht geplant gewesen, aber jetzt ist es nun mal so und ich kann nur hoffen, dass nichts passiert.
    Was soll ich auch sonst machen.....
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 31.08.2006
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    Also ...

    ... wenn Ralf zum Warum auch keine Antwort weiß behaupte ich mal, dass das Unfug ist.
    Wenn´s tatsächlich innere Brandwände wären, müssten die Abschlüsse in F 90 ausgeführt werden.
    In einem 6-FH (maximal GK 3) gibt´s keine inneren Brandwände.
    Die Türen zum Treppenhaus müssen rauchdicht (also mit umlaufender Dichtung) und selbstschließend (also mit OTS) sein.

    Zweck des Ganzen: Das Treppenhaus ist der 1. Rettungsweg.
    Wenn´s in der Wohnung brennt, soll der Rauch nicht in den 1. Rettungsweg für die Mitbewohner dringen. Und damit keiner auf der Flucht vergisst die Tür hinter sich zuzumachen: der Obentürschließer.
    Wenn´s im 1. Rettungsweg brennt, soll der Rauch nicht in die Wohnungen dringen und so die Benutzung des 2. Rettungsweges (der Fenster o.ä.) behindern. Und wenn man den Kopf ins brennende Treppenhaus gesteckt hat und die Flucht ergreift, soll die Tür auch von selbst wieder zugehen.

    Kennt denn keiner die genauen Vorschriften hier für NRW? Baufuchs?

    @Franky: Sind die T30-Türen denn dann auch wenigstens rauchdicht?
     
  9. Franky

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    nein sind nur t30 gefordert. frag mich was leichteres.
    die wege dieses architekten sind unergründlich.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Was soll das denn...

    :yikes :yikes
    Wenn das wirklich eigene Brandabschnitte sein sollen (und nicht irgendwer im Delirium war) wäre T 30 schon ... (naja, vielleicht mit Segen der Bauämtler machbar), aber nicht rauchdicht?????
    So langsam hab ich das Gefühl, da sollte mal jemand eine Bedenkenmeldung an den Architekten schicken, um den Hals aus der Schlinge zu bekommen, die ihn im Augenblick verfolgt wie der eigene Schatten.
    MfG
     
  11. #11 Baufuchs, 01.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    BauONW

    Wenn das notwendige Treppenhaus nicht an einer Gebäudeaussenwand liegt oder keinen unmittelbaren Ausgang ins Freie hat, sind die Türen zu notwendigen Fluren* rauchdicht und selbstschließend auszuführen.
    Von solchen Treppenräumen abgehende Türen zu Kellergeschossen/nicht ausgebauten Dachräumen/Läden/Werkstätten etc. sind rauchdicht, selbstschließend und in F 30 auszuführen. Dies gilt auch dann, wenn der notwendige Treppenraum an einer Außenwand liegt und einen unmittelbaren Ausgang ins Freie hat.

    *Anm. gem. §38 BauONW sind Flure innerhalb von Wohnungen keine notwendigen Flure i.S. der o.a. Bestimmungen.

    Nachvollziehbar ist das, was da geplant wurde für mich nicht, es sei denn es ist kein 2. Rettungsweg vorhanden, der mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbar ist, dann wäre das Treppenhaus als "Sicherheitstreppenhaus" auszubilden in den Feuer u. Rauch nicht eindringen können (dürfen).
     
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