Wie lange Skonto?

Diskutiere Wie lange Skonto? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, in unserem Bauvertrag (nach VOB) mit dem Hausbauer haben wir einen Skonto von 2% vereinbart. Den Skonto habe ich...

  1. #1 hemeybo, 30.08.2006
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    Hallo liebe Bauexperten,

    in unserem Bauvertrag (nach VOB) mit dem Hausbauer haben wir einen Skonto von 2% vereinbart. Den Skonto habe ich nicht bei den einzelnen Zahlungen abgezogen, sondern wir haben mündlich vereinbart, dass dieser bei der Schlußrechnung verrechnet wird.
    Nun kam die Schlußrechnung und er wollte den aufgelaufenen Skontobetrag nicht akzeptieren, bei Zahlungen über 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Im Vertrag wurde leider keine Zeitspanne ausgemacht.
    Wie lange ist es üblich, dass Skonto noch akzeptiert wird? Zählen bei den 10 Tagen Arbeitstage oder echte Tage? Ab wann gelten die 10 Tage (ab Rechnungsdatum oder -eingang)? Was ist, wenn meine Bank fristgerecht überweist, die Bank des Bauunternehmers den Betrag aber erst 3 Tage später in Rechnung stellt?
    Fragen über Fragen... Vielleicht kann mir jemand etwas zu der üblichen Praxis sagen.
    Eine Lehre habe ich daraus allerdings gezogen - wenn man mit einer Direktbank finanziert, ist es fast unmöglich den Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf dem anderen Konto zu haben. Durch mein verlorenes Skontogeld, hätte ich sicherlich auch mit etwas schlechteren Zinsen bei einer lokalen Bank finanzieren können!
    Danke für die Antworten
    Helge
     
  2. #2 Karin K., 30.08.2006
    Karin K.

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    Hallo,

    also in unseren Vertraegen (Gewerke einzeln vergeben) sind es meistens 10 Tage. Ich hatte eigentlich auch immer angenommen, dass es sich um 10 Arbeitstage handelt (und zwar ab Rechnungseingang). De Fakto addieren die Firmen aber eigentlich immer einfach genau 10 Tage auf das Rechnungsdatum drauf, wenn sie das Datum fuer Skonto errechnen. Das wird natuerlich mit Postweg, Pruefung der rechnung durch Architekt, Bankueberweisung und Wochenenden sehr knapp bis unmoeglich. Tatsache ist aber auch, dass bisher noch keiner gemeckert hat, wenn das geld etwas spaeter als die 10 tage kam und das Skonto trozdem abgezogen war.
     
  3. Eric

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    Nix üblich!

    Es kommt auf den genauen Wortlaut der Skontovereinbarung an.

    Wie lautet die Skontovereinbarung im genauen Wortlaut?
     
  4. #4 hemeybo, 30.08.2006
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    Danke für die Antworten.

    Der genaue Wortlaut im Vertrag ist:

    Es wird ein Skonto von 2% gewährt.

    Dies kann alles oder auch nichts heißen.

    Gruß
    Helge
     
  5. #5 Hundertwasser, 30.08.2006
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    Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen vereinbare ich mit meinen Kunden ein Zahlungsziel von 8 Tagen, rein Netto. Warum man eine Beschleunigungsvergütung (=Skonto) gewähren soll ist mir schleierhaft. In der Gastwirtschaft muss man ja auch gleich bezahlen, und zwar Alles. Und Trinkgeld ist da auch noch obligatorisch.

    Bin allerdings im Privatkundenbereich tätig wo es keinen großen Zeitaufwand für die Rechnungsprüfung gibt.
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Hundertwassser

    dito aber wenn jemand Skonto will und ich das so vereinbare, weise ich es separat auch bei Abschlagszahlungen aus.
     
  7. Eric

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    Homeboy: Sie sagens richtig schon selbst. Die Skontovereinbarung ist unwirksam, da nicht hinreichend bestimmt.

    Ich hats schon mal geschreiben, welche Anforderungen an eine wirksame Skontovereinbarung gestellt werden. Müßte unter " Skontovereinbarung " mit der Suchen-Funktion zu finden sein.
     
  8. #8 Alfred Witzgall, 30.08.2006
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  9. #9 surfrichter, 01.09.2006
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    Wie viele Tage nach Rechnungsstellung war denn das Geld dort?

    Allgemein üblich ist nix.
    Bei uns, einzeln vergeben, gibt mancher kein Skonto, mancher nach Zahlung innerhalb von 8 Tagen(Tag=Kalendertag) bei manchem 10 Tage, länger hatte ich noch nicht. Bisher hab ich es immer geschafft. Der eine hat gesagt wenn es zwei Tage später kommt und Skonto abgezogen ist sagt er auch nix. Es steht aber jeweils im Bauvertrag wie lange nach Rechnungsstellung Skonto gwährt wird. Ich habe auch mit jedem einzelnen abgesprochen dass ich die Rechnung immer per Fax vorab bekomme.
    Um das Skonto immer erreichen zu können, verwenden wir das Eigenkapital als Puffer. Wenn ne Rechnung kommt bezahlen wir diese vom Eigenkap. Wenn jatzt das Geld von der Bank paar Tage später kommt ist das kein Problem.
    Wenn Abschläge bezahlt wurden haben wir immer das Skonto abgezogen. Wie soll das auch anders gehen? Wenn du 3 Abschlagsrechnungen und eine Schlussrechnung bekommst und 2x innerhalb der Skontofrist überweist und 2x zu spät. Rechnest du das dann aus? Das ist m.E. keine gängige Praxis.

    Gruß
     
  10. Eric

    Eric

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    Surfrichter, was wollen Sie dem Fragesteller sagen? Es ist doch bereits geklärt, daß er kein Skonto ziehen darf, weil die Skontovereinbarung mangels Bestimmtheit unwirksam ist.

    Ansonsten:

    Für die Einhaltung der Skontofrist bei wirksamer Skontovereinbarung ist grundsätzlich der Tag des Eingangs des Überweisungsauftrages bei der Bank entscheident ( Schickschuld ). Etwas anderes gilt nur dann, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, daß für die Einhaltung der Skontofrist der Geldeingang beim AG maßgeblich sein soll.

    Selbstverständlich kann vereinbart werden, daß das Skonto nur bei der Schlußzahlung und nicht bei den Abschlägen einbehalten werden darf, z.B. in Höhe von x % der Abrechnungssumme brutto oder netto, wenn alle Zahlungen ( Abschläge und die Schlußzahlung ) innerhalb von x Tagen bezahlt werden.

    Üblichkeit gibt es nicht. In rechtlicher Hinsicht ist das, was sie sich als üblich vorstellen, unmaßgeblich. Die konkrete Vereinbarung und nur die ist entscheident.
     
  11. Peeder

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    Bei dem Thema werde ich sauer

    Tja, das mit dem Skonto ist so eine sache.
    Skonto ist eigendlich eine Belohnung für vorzeitiges Zahlen innerhalb der üblichen Zahlungsziele.
    Es besteht kein Anspruch darauf, und muss vertraglich vereinbart werden.
    Es reicht auf der AZ oder Rechnung ein Vermerk " 2 % Skonto innerhalb 10 Tagen "
    Die würde z.B. bei einen VOB vertrag bei einer AZ bedeuten, nicht 18 Tage , sondern 10 Tage.
    Der Witz dabei ist, das es sich bei Tagen um Werktage handelt.
    Also ist es besser, genau zu definieren, Werktage, Arbeitstage,Kalendertage.
    Dabei ist der Eingang der Rechnung massgeblich, üblicherweise sind 2 Tage Postlaufweg akzeptabel.
    Wir die Frist überschritten, und denoch Skonto abgezogen, so handelt es sich um einen unbrechtigten Abzug, der ggf. sogar eingeklagt werden kann.
    Unberechtigter Abzug wird es auch dann, wenn die geforderte Summe gekürzt wird, auch wenn sie in der Frist liegt.
    In der Praxis wird häufig bei Abschlagszahlungen runde Summen überwiesen, z.B. 10021,00 € , überwiesen werden 10000€ , Skonto abgezogen !
    Unberechtigt.
    Man sieht oft darüber hinweg, aber es geht mir gegen den Strich, wenn eine Frist von 10 Tagen angesetzt wird, und nach 6 Wochen noch Skonto abgezogen wird, nur weil der Prüfende nicht aus die Pötte kommt.
    Skonto wir dann regelmässig mit einen Abgebot verglichen, das ist nicht in Ordnung.
    ( mein Steuerberater hat uns vorgerechet - 2004 unberechtigter Skontoabzug ca 3600 € ) :mauer

    Na klasse !

    Aber jeder muss wissen, was er macht.

    Ach ja, dann gibt es ja noch den Trick mit dem Verrechnungsscheck !
    Ausgestellt Donnerstag, Freitags zur Post, Montag spätnachmittag da.
    Dienstag zur Bank, gutgeschrieben auf meinem Konto am Freitag.
    Und dieser Freitag, an dem ich über das Geld verfügen kann, ist die Skontofrist, und nicht das Ausstellungsdatum !! :winken
    Bei der Überweisung sieht es etwas anders aus, da ist die Frist der Tag, an dem die Überweisung zur Bank geht, ( Zahlungswilligkeit ) und das Konto an diesen Tag über diese Summe gedeckt ist. :)

    Das ist mal meine Meinung zu diesen Thema, wenn Skonto, dann auch Pünktlich, liebe Auftraggeber, Bauherren.
    Und wenn der zu prüfende Archi nicht aus den Quark kommt, so soll der Bauherr es ihm abziehen. :28:

    gruss Peeder

    ( habe ich nun bei den Archis verschissen ? :) )
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 01.09.2006
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    Nee ...

    ... haste nicht. Hast ja Recht :konfusius .
     
  13. Eric

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    Ich denke nicht.

    War doch fast alles richtig. Bis auf den Scheck. Den hätteste nicht annehmen brauchen, es sei denn es war Scheckzahlung vereinbart. Jetzt hast Du ihn abrer angenommen und damit Scheckzahlung ( nachträglich ) akzeptiert.

    und

    Erklär mir mal, was daran hinreichend bestimmt sein soll. 2 % von was denn? Von brutto oder netto; von der Auftragssumme oder von der Rechnungssumme, vom Rechnungsjahr usw. ?

    Jetzt kommt gleich wieder einer mit " Üblichkeit ".
     
  14. Peeder

    Peeder

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    und wenn ich ihn habe, bin ich schneller als der Blitz, kein Witz, auf der Bank !:) :) :)

    Ich zitire mal gerade von einen VOB Bauvertrag
    " Sie gewähren 3 % Skonto von 10 Tagen nach Rechnungseingang bei Fa. xxxx "
    Baudienstleister- § 13 b Abs.1 Nr. 4 UStG
    also vom Netto
    Tante Erna, von neben an, Privatperson, zzgl.MwSt , also vom Brutto.
    Bei Abschlagszahlungen, die wir immer kumuliert aufstellen, vom Betrag der AZ , analog wie oben Fa xxxx und Tante Erna.
    Wenn jetzt noch einer der Experten wissen will, wie eine kumulierte Rechnung aussieht, so ist es mir peinlich, eine Musterrechnung hier einzustellen.
    Ansonsten gilt, was vertraglich vereinbart ist.
    Gerne schildere ich auch mal zum Punkt " unberechtigten Skontoabzug " ein autentischen Fall als Fallbeispiel.
    Hier ging es um eine Zahlung mit Scheck, und ich war sowieso auf diese Truppe sauer. Es ging um lächerliche 320 € , für manchen nicht lächerlich, wenn es sich 20 x im Jahr wiederholt. :shades

    gruss Peeder

     
  15. Peeder

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    setzen wir noch einen drauf

    Ein kleiner Auszug aus der Sammlung des TBV :

    Immer wieder Probleme mit der Vereinbarung von Skonti
    Immer wieder muessen sich Gerichte mit der Frage beschaeftigen, ob eine Vereinbarung ueber ein Skonto gueltig ist oder nicht. Wichtig ist dabei grundsaetzlich, dass Skonto nur dann zu gewaehren ist, wenn es vor Vertragsbeginn ausdruecklich vereinbart worden ist. Ist die Vereinbarung unklar, fuehrt dies dazu, dass derjenige, der die unklare Formulierung gestellt hat, die fuer ihn unguenstigste Auslegungsmoeglichkeit akzeptieren muss (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.07.1997, Az.: 10 U 286/96, BauR 98, 798). Skonto ist nur dann gueltig vereinbart, wenn
    1. die Skontohoehe vereinbart ist
    2. die Skontofrist festgelegt worden ist.
    Dabei ist bei Vertraegen auf der Grundlage der VOB eine Besonderheit bei Abschlags- bzw. Schlusszahlungen zu beachten, die bei reinen BGB-Werksvertraegen keine Rolle spielen: es muss festgelegt werden, ob die angegebene Frist fuer alle Zahlungen gleich ist oder ob fuer Abschlagszahlungen eine andere gilt als fuer die Schlusszahlung. Darueber hinaus sollte auch geregelt werden, ob ein Abzug von der Schlussrechnung nur dann moeglich ist, wenn alle vorherigen Abschlagszahlungen rechtzeitig bezahlt worden sind. Eine wirksame und eindeutige Skontovereinbarung muss folgende Angaben enthalten: Hoehe des Skontos- Zahlungsfrist bei Abschlagszahlungen, Zahlungsfrist bei Schlusszahlungen eine Angabe, ab welchem Zeitpunkt die Frist zu laufen beginnt.

    und noch einen

    Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag

    Gemäß der gesetzlichen Definition in § 3 BUrlG sind Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind.


    gruss Peeder
     
  16. Eric

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    Dann biste abere ne arme S.., wenn Du Deinen besten Freunden nicht traust.

    Aber wenn Du jetzt die BauR auch noch aboniert haben und lesen solltest, brauchste ohnehin keine " besten Freunde " mehr. Meinste jedenfalls.
     
  17. Peeder

    Peeder

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    @ Eric

    irgendwie biste im falschen Film, ersten habe ich das mit dem RA mehr scherzhaft gemeint, zweitens habe ich die Quellenangabe für die Zitate nicht, drittens , das mit der S.. überlese ich, viertens, es handelt sich hier um Informationen, die im Trockenbauverein Archiv zusammengetragen worden sind, und zum schluss, ob du Recht hast, oder Recht bekommst, das entscheiden andere, nicht ich.

    Im Übrigen, ich habe eine Anwältin, mit der ich 6 jahre gegen die Soka geklagt habe, und nun gewonnen habe.
    Wer den Verein kennt, weiss was ich meine.

    Gruss Peeder
     
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