Reihenmittelhaus KS-Mauerwek DIN 4109

Diskutiere Reihenmittelhaus KS-Mauerwek DIN 4109 im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Gruß an alle, möchte gerne wissen ob für ein Reihenmittelhaus die Haustrennwand bestehend aus jeweils zwei Kalksandsteinmauerwek 11,5 cm stark...

  1. #1 domicil, 30.08.2006
    domicil

    domicil Gast

    Gruß an alle,

    möchte gerne wissen ob für ein Reihenmittelhaus die Haustrennwand bestehend aus jeweils zwei Kalksandsteinmauerwek 11,5 cm stark und 3 cm Zwieschendämmung gegen Lärmschutz ausreichend ist und wieviel dB hält das stand.
    Vielen Dank für die evtl. Antworten.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 30.08.2006
    VolkerKugel (†)

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    Dazu ...

    ... müsste man die genaue Bezeichnung des Kalksandsteins kennen und wie er vermauert wurde.
    Das heißt: Lochstein oder Vollstein mit welcher Steinrohdichte wie vermauert.
    Und: was ist in den 3 cm Zwischenraum drin und sind die beiden Schalen so ausgeführt worden, dass es keine Schallbrücken über ausgelaufene Mörtelfugen gibt.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 30.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

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  4. #4 domicil, 30.08.2006
    domicil

    domicil Gast

    In Baubeschreibung steht nur das die Haustrennwände zweischalig aus Kalksandsteinmauerwerk jeweils 11,5 cm stark sind und dass die Anforderungen nach der Schalschutzuverordnung nach DIN 4109 erfüllt werden.
    Ich bin mir ziemlich sicher das die KS-Steine massiv sind. Von aussen habe ich mir die Haustrennwände auch angesehen und da konnte man sehen das zwieschen den Häusern Dämmung ist weiss aber leider nicht aus was für ein Stoff.

    Gruß
     
  5. Josef

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    "hmmm"

    .
    normalerweise wenn nix anderes vereinbart wurde haben Sie damit
    "nur" anspruch auf 57db ... gab´s da ned nen Präzedenzfall mit dem
    erhöhten Schallschutz ??? ... "aber" des müsst man sich dann erklagen
    auch auf die Gefahr hin zu unterliegen ... darum gehörn solche
    Geschichten in den Verträgen dingfest gemacht (!)
    .
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ein unzureichender Schallschutz zwischen 2 DHH verrpflichtet den BU zum Schadenersatz. Die aRdT sind beim Bau einzuhalten. Der Besteller kann erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Erstellung die Qualitätsstandards erfüllt die auch andere Zeitgleich errichteteten Gebäude erfüllen. ...
    ... Für einen geringeren Standard haftet der Unternehmer.

    Welcher Schallschutz vertraglich vereinbart ist, ist zu ermitteln. Ist eine gesonderte Vereinbarung nicht getroffen, gilt die Leistung als dann Manngelhaft wenn sie nicht dem üblichen Mindeststandard entspricht. Es entspricht den Regeln der Technik eine 2 - schalige Haustrennwand zu errichten die einen Wert von mehr als 62dB erreicht.


    @ Josef meinst du das ???
     
  7. #7 domicil, 31.08.2006
    domicil

    domicil Gast

    Also, die Haustrennwand besteht aus massivem Kalksandsteinmauerwerk 2,0 jeweils 11,5 cm Stärke, dazwieschen 3 cm Mineralfaserdämpfplatte von Keller bis Dachgeschoss durch und die Haustreppen sind nicht an der Haustrennwand befestigt.
    Noch eine Frage wegen dB Werte. Was ist besser:höhere oder niedrigerer Wert (57 dB oder 67 dB).Nicht lachen, bin eben Leier:-)
    Gruß!
     
  8. Laermi

    Laermi

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    je höher desto besser

    Wenns ordentlich gemacht ist, erreicht diese Konstruktion 66db
    Unser Haus hat 67 db lt. Gutachten erreicht und wir hören von Nebenan:
    - Rolläden
    - Toilettenspülung
    - Stühlerücken
    - lautes reden/Kinderrufen
    - Telefonklingel
    - Türenschlagen
    - Treppenlaufen und Kinderlaufen auf dem Estrich
    - alles was im Keller stattfindet (kein schwimmender Estrich dort)

    Alles in allem viel zu viel und es nervt doch öfters.

    Ich würde nie wieder in ein Reihenhaus ziehen.

    Und mit 66db würde ich auch nicht leben wollen.

    Gruß Lärmi
     
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