Titel ohne Mittel

Diskutiere Titel ohne Mittel im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich habe eine Kaufoption für ein ca. 500 m² Grundstück in einer Speckrandgemeinde (ist halt meine Heimatgemeinde) einer kleinen Großstadt in...

  1. #1 Ralfonso, 31.08.2006
    Ralfonso

    Ralfonso Gast

    Ich habe eine Kaufoption für ein ca. 500 m² Grundstück in einer Speckrandgemeinde (ist halt meine Heimatgemeinde) einer kleinen Großstadt in Bayern, das sich auf einem "grüne Wiese Baugbebiet" befindet. Mittlerweile ist schon fast alles mit gleichartigen Häusern bebaut und es befinden sich lediglich 3-5 originelle Gebäude darunter. Der Grund für die Monotonie ist, dass im Bebauungsplan alles reglementiert ist, u.a. Wandhöhe (Schnittp. Fußboden EG/Dachhaus max. 4 m), SD 38-45° usw. Nun hatte ich eigentlich vor, ein etwas schlankeres, von der Wirkung her höheres Wohnhaus zu bauen. Auch ist mir die Idee gekommen, das Haus breiter genehmigen zu lassen und dann aber etwas schmäler zu bauen, so dass ich einen höheren Kniestock bekomme. Hierbei werde ich die Grenzabstände einhalten. Spricht etwas dagegen, ich habe doch die "Kubatur" genemigt bekommen? Auch denkbar ist, die Traufseite komplett als Wintergarten zu verglasen, die eingerückte Wand wäre dann natürlich höher (Diese Idee scheitert wahrscheinlich technisch und finanziell).
    Gibt es es eine Möglichkeit, die Vorschrift der Wandhöhe (traufseitig) legal zum umgehen?
    Gruß Ralfonso
     
  2. #2 planfix, 31.08.2006
    planfix

    planfix Gast

    kenn ich die gemeinde?
    es kommt halt immer auf die ämter an. ein bisschen genauer sollten wir es schon wissen. ;)
     
  3. #3 Thomas B, 31.08.2006
    Thomas B

    Thomas B

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    Schummeln gilt nicht!

    Moin,

    nun mal im Ernst: Die B-Plan Vorgaben werden geprüft. Und ganz doof sind die auf dem Bauamt auch nicht. Also werden die Damen und Herren merken, wenn da einer mogeln will.

    Aber: Keine Regel ohne Ausnahme! Natürlich besteht immer die Möglichkeit eine Befreiung vom Bebauungsplan zu beantragen, also abweichend von der vorgeschriebenen Bebauung zu bauen. Das sollten Sie aber intensiv mit dem Archietkten Ihres Vertrauens ausklamüsern.

    Denn: Sie haben erstmal keinen Anspruch darauf anders zu bauen. Wenn aber Nachbarschaftsrechte nicht beeinträchtigt werden, wenn z.B. 8 m Gebäudehöhe auf Südseite erlaubt sind, Sie wollen aber eben mal 10 m haben. Da findet dann beim Nachbarn ganzjährig eine Sonnenfinsternis statt und man wird das -zu Recht- ablehnen. Legen Sie aber einen pfiffigen, attraktiven Plan vor, der auch Abweichungen aufweist, die aber keine Beeinträchtigung der Nachbarn beinhalten oder -noch besser- die Nachbarn haben per Unterschrift ihr Einverständnis mit der von Ihrem Architekten vorgelegten Planung bekundet, dann sieht's doch schon ganz anders aus.

    Allerdings müssen Sie dann durch das "normale" Genehmigungsverfahren mit den daraus resultierenden Genehmigungsgebühren (in Bayern 0,3 % der Bausumme).

    Fazit: Hier ist eine gute Planung gefragt und ein Planer, der auch die richtigen Leute kennt und da auch mal vorfühlt.

    Gruß

    Thomas
     
  4. #4 planfix, 31.08.2006
    planfix

    planfix Gast

    es geht ja nicht ums mogeln. es ist manchmal so, dass bei den ersten bauherren im neubaugebiet keine kompromisse gemacht werden. die letzten haben da schon mehr glück. außerdem kenn ich gegenden, in denen vom bebauungsplan abgewichen werden darf, wenn es ein z.b. jurahaus wird. manchmal kommt es einfach auch auf den geschmack des sachbearbeiters an;)
     
  5. #5 Thomas B, 31.08.2006
    Thomas B

    Thomas B

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    Andere Länder, andere Sitten...

    ...könnte man sagen.

    Aber hast schon recht: Das wird sicherlich überall unterschiedlich gehandhabt.

    Bei uns hier in der Gegend hatte ich bis dato keine allzu großen Probleme Befreiungen zu erwirken. Auch nicht als fast erster in einem Baugebiet. Es durfte halt keine massive Abweichung sein.

    Auch habe ich erlebt, daß selbst die Bauamtsknechte nicht immer ganz glücklich sind über das was gebaut wird. Da kann es dann schon passieren, daß man fast schon offenen Türen einrennt und meint in große leuchtende Kinderaugen zu Werihnachten zu blicken, wenn das beliebige Einerlei vieler Neubaugebiete durchbrochen wird.

    Aber: Das muß man natürlich im Einzelfall prüfen und erarbeiten.

    Grüßla aus Franken

    Thomas
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich kanns nur immer wieder sagen....

    mit Kreativität und nem entsprechenden Geldbeutel geht viel. Zweiteres ist meist das grössere Problem.
    Irgendwo bei Hamburg hat mal ein Bauherr allen Bauämtlern ne riiiiesen Nase gedreht. Auch Traufhöhe, Dachneigung usw. vorgeschrieben, bloss Wandmaterial hatten die vergessen.
    Also hat er ein Gewächshaus (ja wirklich) gebaut und dadrin sein Haus, so wie er es wollte. Die Bauämtler haben getobt wie die Feitztänzer, konnten aber nix machen :smoke
    MfG
     
  7. OK

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    Hallo Ralf,
    das hat Dir aber ein Architekt erzählt, der auch immer 2m lange Barsche aus der Weser holt, oder?!
    +
    Grüße
    Oliver:p
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Nein...

    das ist kein Architekten-Latein (auch wenn ich irgendwie das grosse L hingekriegt habe), sondern real. Wenn ich ein bissel Luft habe, suche ich das Ding mal raus und schaue, obs dazu im Netz was gibt.
    MfG
     
  9. damy

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    stimmt das mit dem Gewächshaus kenn ich auch :biggthumpup:
     
  10. #10 Thomas B, 01.09.2006
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    Seh ich nicht so!

    @ Ralf
    Kann ich in der Tat nicht bestätigen. Klar die Version mit Glaskasten außen rum kostet richtig Asche. Aber das muß. m.E. nun wirklich nicht sein. Bei uns gibt's auch ohne finanzielle Klimmzüge machen zu müssen Befreiungen. Wie schon gesagt: Es muß halt gut geplant und gestaltet sein, dann werden häufig -wohl nicht immer und vor allem auch nicht automatisch- Befreiungen bewilligt.

    Hier ist es dann sicher wenig hilfreich mit dem Standard-Haus eines BT anzurücken, das einfach größer, höher oder noch häßlicher als erlaubt ist um damit eine Befreiung zu bekommen. Aber gut gestaltet, sauber eingepaßt und auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen, kann ein "anderes" Haus ja wirklich nur eine Bereicherung der schlimmen deutschen Neubaugebiete sein. Und das wird -so meine Erfahrung- auf den meisten Bauämtern durchaus auch so gesehen. Wie gesagt: Kein Automatismus, sondern individuell gepant.

    Grüßla

    Thomas
     
  11. #11 Blaumann, 01.09.2006
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    Hallo,

    welche Voraussetzungen für "Ausnahmen" von Bebauungsplänen gibt es eigentlich? Ich dachte, die Vorgaben seien "in Stein gemeißelt". Wir haben beispielsweise die Vorgabe Satteldach, Dachneigung 35 Grad. Habe ich eigentlich kein Problem damit. Nur aus einer Laune hatte ich im Bauamt in Bochum mal angefragt, ob wohl auch ein Flachdach ginge (Haus im "Bauhaus-Stil" wäre auch ganz nett). Antwort: "Auf keinen Fall! 35 Grad sind im Gestaltungsplan festgeschrieben". Da wir das Grundstück auch mit der Vorstellung, ein Satteldach mit entsprechender Neigung zu bauen, gekauft haben, war die Antwort kein Problem für mich. Jetzt bin ich aber aufgrund der obigen Diskussion doch neugierig geworden.
     
  12. #12 Thomas B, 01.09.2006
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    Wie schon gesagt...

    ....kein Automatismus!

    @Blaumann
    Es gibt hier sicher keinen definierbaren Ermessensspielraum. Wenn die Dich auf dem Amt nicht leiden können oder der Bauherr ist als notorischer Querulant aufgefallen ist oder sonst irgend etwas, dann tut man sich dort mit einer eiskalten Ablehung sehr leicht.

    Andererseits kann eine ansprechende Architektur auch ein Herz aus Stein zuweilen erweichen.

    Ich hatte dreimal das Vergnügen eine klar definierte Baugrenze (die Grenze, bis zu der man maximal bauen darf) locker überschreiten zu dürfen. Hier war eben ein wenig Einfühlungsvermögen gefragt. Auf dem Amt hatte man ein Einsehen, daß die geplante Bebauung dem Gesamtensemble nicht nur nicht schaden würde, sondern daß dies wohl eher gut täte. So wurde es genehmigt.

    Aber: Es gibt natürlich auch Situationen, da hält man sich auf den Ämtern eher zurück um keine Begehrlichkeiten zu wecken (Präzendensfälle) und somit beliebigen Abweichungen Tor und Tür zu öffnen.

    Von einem Satteldach auf ein Flachdach umzuschwenken ist sicher kritisch (nicht daß das nicht gut aussähe, aber da könnte der Ermessensspielraum vielleicht überreizt worden sein). Wie schon gesagt: So was muß geplant werden. Hübsche Bilder (am besten bunt), etwas Engagement und gute Argumente können helfen. Muß aber nicht.

    Gruß

    Thomas
     
  13. #13 Blaumann, 01.09.2006
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    Vielen Dank für die Antwort und - schönes Wochenende!
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Und der Bauhausstil geht ...

    mit 35° Dach!!! Braucht halt etwas Ideenreichtum. Es wird wohl nicht im B-Plan stehen, daß man/frau die 35° von Aussen sehen muss - ODER???
    Es gibt da NETTE Möglichkeiten.
    MfG
     
  15. lena

    lena Gast

    Alles kann möglich sein

    Es gab einen Bebauungsplan und dazu die Auskunft - aber so recht hält sich da eh keiner dran. So wurden Pläne mit ganz unterschiedlichen Bauten eingereicht.
    Warum der Bebauungsplan nicht aufgehoben wurde verstehe ich bis heute nicht, aber da gibt es wohl wieder eigene Regeln.
    Im Fall von Ralfonso würde ich die Wünsche in einem Vorbescheid konkretisieren.
    Gruß lena
     
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