Teilabnahme innen

Diskutiere Teilabnahme innen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben mit unserem BT vereinbart selbst zu tapezieren und Fliesen zu legen (auch Abmauerungen Bad etc)... Prinzipiell sind wir vor geplantem...

  1. Nookie

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    Wir haben mit unserem BT vereinbart selbst zu tapezieren und Fliesen zu legen (auch Abmauerungen Bad etc)... Prinzipiell sind wir vor geplantem Fertigstellungstermin innen soweit, dass wir loslegen können. (kommt wohl selten vor, würd ich sagen :-)
    BT stimmt dem auch zu, hätte aber gerne eine Teilabnahme für den Innenbereich....
    Müssen wir da auf irgendwelche speziellen Sachen achten?
    Kann natürlich auch verstehen, dass BT nicht will, dass unsere Handwerker loslegen und später reklamiert wird für Schäden, die wir gegebenenfalls verursacht haben.
    Wie sieht ihr die Sache?
    Ist das praktikabel? und was soll tatsächlich für die Teilabnahme als Innenbereich definiert werden?

    Danke + Gruss
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 31.08.2006
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    Teilabnahme bei Eigenleistung ...

    ... vor endgültiger Fertigstellung ist durchaus üblich. Nur beschränkt auf den "Innenbereich" ist mir aber nicht bekannt. Da müsste dann schon sehr genau gewerkeweise definiert werden.

    "Normalerweise" erfolgt die Teilabnahme nach Fertigstellung aller Leistungen, die der BT im und am Gebäude zu erbringen hat. Dabei werden auch die Zähler für Strom, Wasser und Gas übergeben und bei den Stadtwerken umgemeldet.
    Die Schlussabnahme erfolgt dann nach Fertigstellung der Außenanlagen.
     
  3. Eric

    Eric

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    Gemeint ist wahrscheinlich eine gesonderte Abnahme des Sondereigentums, also der Wohnung. Gemeinschaftseigentum soll dann später abgenommen werde. Auch nicht ungewöhnlich.

    Wer abnimmt, sollte eingehend prüfen, was ihm zur Abnahme angeboten wird. Tips gibts dazu vielleicht in einem Buch. Aber was solls bringen. Sicherheitshalber läßt man die Wohnung, später das Gemeinschaftseigentum, von einem Fachmann auf Abnahmefähigkeit überprüfen.
     
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