Abdichtung WU-Betonkeller notwendig?

Diskutiere Abdichtung WU-Betonkeller notwendig? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Nun, in diesem Fall waren mehrere Äpfel faul. Die Dame nannte sich auch noch Dipl.Ing. des Bauwesens...Jedoch habe ich keine Ahnung, wie sie daran...

  1. Mexx

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    Nun, in diesem Fall waren mehrere Äpfel faul. Die Dame nannte sich auch noch Dipl.Ing. des Bauwesens...Jedoch habe ich keine Ahnung, wie sie daran gekommen ist...
    Möchten Sie noch weitere Schmanker´l hören...? Und bitte, welchen dritten Weg meinen Sie? Ich bin ja für jeden Ratschlag dankbar!
    Viele Grüße
     
  2. Eric

    Eric

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    Haben Sie sich da verlesen oder vertippt mit dem Bemessungswasserstand 0,8 m unter GOK (
    Geländeoberkante )? Oder ist die Unterkante Kellersohle nur 49 cm über GOK?

    Dann wärs allerdings kein Keller.
     
  3. Mexx

    Mexx

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    Tag Eric,
    nö, steht so in dem Gutachten. Höchst persönlich vom Dipl.- Geologen unterschrieben.
    Möglicherweise meint er, dass man diese Höhe des Wasserstandes annehmen soll und die Abdichtung dementsprechend bis 0,8 m unter die GOK bauen soll.
    MfG
     
  4. Eric

    Eric

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    Mexx, ernsthaft, ich glaubs immer noch nicht! Kannste die Passage aus dem Gutachten mal wörtlich hier einstellen.

    Du schreibst, das Bodengutachten sei von einem Dipl.-Geologen. Ist ein entsprechender Stempel am Ende des Gutachtens? War das Gutachten für Dein Grundstück?

    Nur mal vorab zur Info: Bemessungswasserstand ist der höchste, auf langjährigem Meßreihen beruhende, an dem Grundstück zu erwartende Grundwasserstand. Der wird normalerweise mit NN angegeben und nicht ab veränderbarer GOK nach unten. Zu rechnen ist Bemessungswasserstand NN + mindestens 0,30 m = wasserdruckhaltende Höhe des Kellers. Wenn Deine Angabe richtig sein sollte, hätte also der Keller ( umgerechnet! ) bis mindestens 50 cm unter GOK als WW oder SW ausgeführt werden müssen. Die Abdichtung nach Teil 4 der DIN 18 195 mit Drainage wäre völliger Unfug. Eine Drainage funktioniert nicht, wenn das Grundwasser höher ansteht. Wo sollte es hin?

    Ist das ganze ein Fake? Willste uns testen?
     
  5. Mexx

    Mexx

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    Servus Eric, weder ein Fake noch sonst etwas Komisches. Glaub mir, bei der Geschichte hier kann ich nicht mehr lachen. Ich könnte nur noch k....z....n!
    Also, ich zitiere den Absatz ´Schutz gegen Wasser´, der als Empfehlung von dem besagten Geologen herausgegeben wurde:
    "Eine Abdichtung der erdberührten Bauwerksteile gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwaser nach DIN 18195-4:2000-08 kann nur in Verbindung mit einer Ringdrainage nach DIN 4095 und gesicherter, rückstaufreier Kanalableitung vorgenommen werden.
    Ist die gesicherte Ableitung in einen Kanal nicht möglich, ist eine Abdichtung der erdberührten Bauwerksteile gegen drückendes Wasser nach DIN 18195-6:2000-08, Abschn. 8 zu empfehlen.
    Der Bemessungswasserstand ist dann bei ca. 0,8 m u. GOK anzusetzen."
    So stehts wörtlich in dem Gutachten, des Herrn Dr.........Dipl. Geologe.
    Was soll ich sagen. Ist der nun Experte oder nicht? Und mein Rohbauer?
    MFG
     
  6. Mexx

    Mexx

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    Nochmal ´ne andere Frage, wenn ich ein Fenster gegenüber der ursprünglichen genehmigten Planung verkleinere bzw. gänzlich weglasse, braucht man hierfür eine Tektur?
    MfG
     
  7. Eric

    Eric

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    Das mit dem Fenster stellen wir mal zurück. Das sind Peanuts.

    Der schreibts also tatsächlich in seinem " Bodengutachten ":bounce: :bounce: :bounce: .

    Mexx: Es ist im Prinzip ganz einfach. Nehmen wir mal an, Dein Keller hat ne lichte Höhe von 2,30 m und er ist bis UK Kellerdecke im Erdreich = GOK. Dann liegt der Bemessungswasserstand bei 1,50 m lichter Höhe. Bis zu diesem Horizont kann an der Kelleraußenwand Grundwasser am Haus anstehen. Das Grundwasser mußte Dir
    bildlich vorstellen als großer unterirdischer See. Die Drainage, die der Geologe vorgeschlagen hat, liegt außen bei Null.

    Jetzt lassen wir das Grundwasser mal ansteigen. Sagen wir mal auf 1m. Dann solls laut dem Geologen über die Drainage in den Kanal abgeführt werden. Da soll dann also der Grundwassersee ab in die öffentliche Kanalisation. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt Nürnberg das gestattet. Dafür bedarf es einer Einleitungserlaubnis. Ich kenn keine Gemeinde die das gestattet. Die wären ja total bescheuert, wenn sie das mitmachen würden.

    Aber lassen wir mal die Erlaubnis: Nehmen wir mal an, es steht Grundwasser hoch an und die empfohlene Rückstauklappe ist zu oder aber die Drainage funktioniert aus irgendwelchen Gründen gerade nicht ( Verstopfung ). Dann bleibt das Grundwasser stehen und drückt gegen den Keller, der hierfür keine geeignete, jedenfalls keine Abdichtung nach den aRdT hat. Denn der Geologe hat ja bei Drainage nur eine Abdichtung nach DIN 18 195, Teil 4 vorgeschlagen.

    Aus den genannten Gründen kam also nur eine Abdichtung nach Teil 6 oder aber eine WW in Betracht. Nichts davon haste. Drainage ist auch nicht da, wäre aber auch ( s.o. ) witzlos.

    Du hast einen reinen Betonkeller und der ist für den anstehenden Lastfall Grundwasser nicht geeignet, also mangelhaft.

    Wer haftet: Der BU. Wenn er das Bodengutachten hatte per se. Anderenfalls weil er nicht nachgefragt hat. Grund: Der BU hat notwendige Planungstätigkeit mitübernommen, denn der wußte, daß kein Architekt da ist und er die Ausführungsplanung insofern mitzuübernehmen hatte.

    Die Architektin??? Ich meine eher nein, denn deren Tätigkeit war mit der LPH 4 zu Ende. Die Grundwasserverhältnisse hatte die zwar schon im Rahmen der Grundlagenermittlung zu klären. Hat sie aber offenbar getan, denn warum solls sonst ein Bodengutachten geben. Die Bauausführung wegen des Grundwasseres war erst in der LPH 5 festzulegen. Da war die Architektin nicht mehr tätig. Hast also an der falschen Stelle gespart.

    Der Geologe??? Der hat einen falschen Vorschlag erteilt, soweit er Abdichtung nach Teil 4 + Drainage mit Rückschlagklappe vorgeschlagen hat. Aber der Murks kam nicht zur Ausführung. Der BU hat das nicht realisiert. Der hat überhaupt nichts gemacht. Da könnte man nur damit argumentieren, daß er nicht den einzig richtigen und sichersten Weg ( Teil 6 oder WW !) vorgeschlagen und damit mitverantwortlich dafür war, daß der BU offenbar annahm, ein Betonkeller reiche auch aus. Da mußte aber schon gewaltig argumentieren. Denn dann müßte ja annehmen dürfen, daß ein BU einen einfachen Betonkeller für eine SW oder WW halten kann oder zumindest gleichwertig mit einer SW oder WW.

    Sag das mal dem Josef. Der hängt Dich am nächsten Bau auf! Na ja, nem Richter könnte mans vielleicht beibringen. Bei den Erfahrungen, die die mit den ganzen Chaoten-Unternehmen haben.

    Und. Was machste jetzt?
     
  8. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    da scheint einiges im argen zu liegen !?
    .
    .
    das scheint der 1te. Fehler gewesen zu sein ... "aber" auch das Gutachten
    liest sich erstmal fragwürdig ... beschreiben Sie mal bitte den
    Vorhanden Boden auf der Gründungstiefe:
    .
    Kies / Sand/ Lehm oder Tonig wasserdurchlässig ob wasserstauend ???
    .
    Nürberg da gibt´s auch nen Hafen ... daher die Frage wurde in dem
    Bodengutachten die Grundwasserhöhe ermittelt ... wenn "ja" wo steht
    daß Grundwasser im Bezug auf die Geländeoberkante ???
    .
    Was ich auch noch vermisse im Bodengutachten ist der Höchstwasser-
    stand ... steht da irgendwas dzgl. drin ???
    .
     
  9. Eric

    Eric

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    Josef, das hat er doch gesagt.

     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Hallo Eric,

    das hab ich gelesen ... und konnte es nicht glauben
    daß er mit den Bemessungswasserstand den HWW
    meinte ... darum hab ich nach den Boden und den
    Grundwasserstand gefragt ... so schnell wollte ich
    die Tonne für das Bodengutachten noch ned öffnen :)
    .
     
  11. Eric

    Eric

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    Steht doch im Teil 1, was unter Bemessungswasserstand zu verstehen ist= höchste bisher bekannte Grundwasserstand = HWW.

    Also das müssen wir jetzt einfach mal unterstellen, daß der Herr Geologe weiß, wovon er redet.
     
  12. JDB

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    @Mexx:

    1. Den Inhalt Deines Bodengutachtens sehe ich als schlüssig an.

    2. Dein BU, der ohne Hauptabdichtung und ohne "Weiße Wanne" den Keller errichtet hat, gehört geohrfeigt.

    3. Du auch.
     
  13. #33 Mexx, 03.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 03.09.2006
    Mexx

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    Morchä Eric, Morchä Josef,
    erst mal danke für Euere Mühen. Was den Boden angeht, der sieht laut dem Geologen folgendermaßen aus, jeweils ausgehend von der GOK nach unten mit jeweils zwei Bohrungen an den Ecken des ´künftigen Hauses´, wenn´s denn mal eines wird:


    Tiefe u. GOK
    in RKB 1 in RKB 2
    bis 0,5 m bis 0,7 m
    Auffüllung als Grobsand
    schluffig bis stark schluffig, Ziegelreste, leicht bis
    schwer zu bohren, mitteldichte Lagerung bzw. steife
    Konsistenz, erdfeucht, in RKB 2 durch 0,2 m Oberboden
    überdeckt

    Tiefe u. GOK
    bis 0,9 m bis n.a.

    mittelsandig, schwach schluffig, hellbraun schwer
    zu bohren, dicht gelagert, erdfeucht


    Tiefe u. GOK
    bis 1,6 m bis 4,0 m
    Mittel- bis Grobsand
    stark schluffig, hellbraun, leicht bis mittelzu bohren,
    steife Konsistenz, in RKB 2 ab 1,7 m steife bis halbfeste
    Konsistenz, erdfeuch bis feucht


    Tiefe u. GOK
    bis 1,9 m n.a.
    Schluff
    feinsandig, mittelsandig, braun, steife Konsistenz,
    erdfeucht


    Tiefe u. GOK
    bis 2,15 m bis 4,65m
    Mittelsand
    feinsandig, grobsandig, hellbraun, schwer bis sehr
    schwer zu bohren, dicht gelagert, erdfeucht bis feucht,
    in den Endteufen Übergang zu Sandstein


    Soweit das Ergebnis dieses Geologen. Als die Grube aus gehoben war, hab ich Fotos von den Horizonten gemacht.
    Ebenso von dem sich anscheinend immer mehr abzeichnenden Murks......
    Schönen Sonntag.
     
  14. Mexx

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    ....weitere Angaben in dem Gutachten unter Geologie:

    Nach der geologisachen Karte sind im Bebauungsgebiet Schichten des Blasensandsteins ( Keuper ) zu erwarten.
    Lithologie: mittelkörniger Sandstein mit Zwischen- und Basisletten, oberflächennah zu Sand und schluffigen Sand verwittert.
    Niveau des zu bebauenden Geländes: ca. 345 m.ü. NN.
    Neigung des zu bebauenden Geländes: flach nach südwesten

    Hydrologische Verhältnisse:

    Der oberste regionale Grundwasserhorizont konnte aus den vorhandenen Unterlagen vorab nicht ermittelt werden. An den tonigen Zwischenlagen im Blasensandstein kann es zu Naßzeiten erfahrungsgemäß zur Ausbildung räumlich begrenzter Schichtwasserhorizonte kommen.

    ...geht noch weiter....
     
  15. Mexx

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    ..unter Wasser schreibt er:

    "Wasser wurde zum Untersuchungszeitpunkt in keiner Bohrung angetroffen. Während einer Folgemessung am 14.11.2005 wurde in den Böhrlöchern ebenfalls kein Wasser angetroffen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vorfeld Bohrungen über einen längeren Zeitraum keine nennenswerten Niederschläge gefallen sind. Leicht erhöhte Erdfeuchte in der Bohrung RKB 2 deutet darauf hin, dass hier in Naßzeiten ggf. mit Schichtenwasser gerechnet werden muß."

    Das hat man ganz deutlich bei der Nachbargrube gesehen. Und während der Niederschläge der vergangenen Tage konnte man beobachten, dass nichts versickert. Die Fundamentsohle stand unter Wasser.
    Ach ja Josef, nen Hafen gibt es auch in Nürnberg. Der liegt zum Glück jedoch tiefer als mein Grundstück.
     
  16. Mexx

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    ..unter Bautechnische Hinweise steht noch:

    " Frostempfindlichkeit des Bodens sehr groß, des Sandsteins gering; Aushubbereiche dürfen unter max. 45 Grad abgeböscht werden, Böschung abdecken; Aushubmaterial zur Hinterfüllung nicht zu empfehlen; Wasserhaltungsmaßnahmen für Naßzeiten vorhalten ( offene Wasserhaltung );
    Versickerung nach ATV A 138 nicht möglich ( bindiger Sand)
     
  17. Eric

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    Dann habe ich am Anfang doch zu Recht nachgefragt.

    Also nix mit Grundwasser. Lastfall laut jetziger Mitteilung zeitweise aufstauendes Sickerwasser und zwar bis zur Höhe von 0,8m unter GOK.

    Dann ist das Gutachten insoweit schlüssig, daß entweder nach a.) Teil 4 + Drainage oder b.) Teil 6 ( SW ) abgedichtet werden mußte oder c.) WW. Anschluß Drainage an Kanalisation wäre auf Genehmigungsfähigkeit zu prüfen gewesen. Anderenfalls Schluckbrunnen.

    Beim BU bleibt es beim bisherigen. Er hat keine der in Betracht kommenden Alternativen ausgeführt.
     
  18. Mexx

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    Guten Abend Eric,
    deine Aussage stützt meine Bedenken enorm, dass hier irgenwas nicht stimmen kann.
    Der BU lies mir jetzt über einen Anwalt mitteilen, dass ein SV zugezogen werden soll.
    Jetzt bin ich ja mal gespannt, zu welchem Ergebnis der kommt.
     
  19. Mexx

    Mexx

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    Und da sind noch ein paar faule Eier gelegt worden. Der BU hat mal eben auf die Sauberkeitsschicht aus B 10 unter der PE Folie verzichtet, obwohl sie in dem LV vorhanden ist.
    Begründung: Es wurde defür mehr WU-Beton auf die PE-Folie für die Bodenplatte verwendet.....
    Gute Nacht alle zusammen.
     
  20. Robby

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    wenn

    der BU die Lage der Bewehrung garantieren kann, die gleichmäßige dicke der Bopl. sicherstellt kann das in der Theorie funktionieren. DAnn müßte die Bopl unterseitig 5 cm dicker werden. Dann müßte auch die Bewehrung dementsprechen (gleichmäßig) höher liegen. Oder gibt es (dumme Frage, natürlich nicht) Dämmung unterhalb der Bopl, welche die Aufgaben der Sauberkeitsschicht wahrnimmt???

    Schön das der BU einen SV einschaltet!!

    Hoffentlich schnell und enen öbuv SV für das Maurer- und Betonhandwerk!
     
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