Bauunternehmer will sein Geld nicht haben!

Diskutiere Bauunternehmer will sein Geld nicht haben! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Folgender, anzunehmender Fall: Familie A hat letztes Jahr mit einem Bauunternehmen gebaut (2- Mann- Unternehmen) und der Bau wurde Ende...

  1. #1 cook-a-doodle, 01.09.2006
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    Folgender, anzunehmender Fall:

    Familie A hat letztes Jahr mit einem Bauunternehmen gebaut (2- Mann- Unternehmen) und der Bau wurde Ende Dezember abgenommen.
    Ausstehend sind noch einige Mängelbeseitigungen und Restarbeiten (z.B. di elastische Verfugung der Fenster)
    Desweiteren haben sie sich mündlich auf einige Nachlässe bei der Abschlußrechnung geeinigt (u.a. wegen gutachterlich festgestellten Mängeln) und warten noch auf vertraglich vereinbarte Unterlagen (z.B. Bauabnahmeprotokolle)
    Mündlich soweit alles gut, die Vereinbarungen wurden getroffen, Familie A hat sich dazu bereit erklärt alles schriftlich noch mal festzuhalten und es dem Unternehmer zu zu schicken. Aber seit dem kommt KEINE Reaktion!
    Ein Gespräch vor 3 Monaten, nun hat Familie A alles noch mal per e-mail geschickt und um Rückruf gebeten- und wieder: NICHTS!

    Es geht um gute 5000 Euro und der Bauunternehmer scheint zu beschäftigt zu sein, um sich mal kurz telefonisch zu melden! Es ist doch sein Geld! !:wow

    Leider hat Familie A keine schriftliche Zustimmung des BU zu denr mündlichen Vereinbarungen, die Vereinbarungen beruhen aber auf handfesten Dingen ( wie die erwähnten Mängel, u.a. am Verblendmauerwerk, auf deren Korrektur damit verzichtet wird)

    Wann verjährt denn so eine Rechnung?? :lock

    Gibt es irgendwelche Tipps, wie wir den Herrn mal aus seiner Reserve locken können?

    Was könnte man in so einem rein fiktiven
     
  2. Robby

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    ist die Summe für Schadensbehebung/Mängelbeseitigung???
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 01.09.2006
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    Wir beschäftigen uns hier ...

    ... an und für sich nur mit konkreten Fällen.

    Und ein 2-Mann-BU für ein Haus einschließlich Fenstereinbau und so ist doch schon ein bißchen sehr fiktiv :konfusius .
     
  4. #4 Carden. Mark, 01.09.2006
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    Da steht nur Fenster versiegeln.
    Von Einbau lese ich nichts
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 01.09.2006
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    Und ...

    ... wie sieht denn der Rest der fiktiven Liste von Mängeln aus, verursacht durch ein 2-Mann-Unternehmen :confused: .
     
  6. #6 Peeder, 01.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 01.09.2006
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    Besteht nur ein fiktiver Bauvertrag, oder auch etwas auf ein Stück Papier ?

    Mein GU macht nee Abnahme, ob ich nun dabei bin oder nicht, fazit macht doch der Bauherr, oder sein bestellter Vertreter die Abnahme, und hat das Protokoll ?

    Fiktiv würde ich Ihm 5 € überweisen, mit dem Hinweis auf dem Überweisungsträger " Schlusszahlung "

    gruss Peeder

    ääh, einen habe ich noch zum Thema

     
  7. #7 VolkerKugel (†), 01.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 01.09.2006
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    Wenn cook-a-doodle ...

    ... sich nicht mehr äußert, könnte der Thread ja eigentlich geschlossen werden :konfusius .
     
  8. #8 Franz Zimmer, 01.09.2006
    Franz Zimmer

    Franz Zimmer Gast

    5000 EUR Einbehalt waren nicht genug. Ihr könnt aus meiner Sicht wenig machen, außer warten, von den Zinsen ab und zu mal Essen gehen und warten.

    Fristen setzen, Ersatzvornahme ankündigen und ähnliches würde ich nur mit Anwalt machen, man macht da so schnell was falsch.

    Bei einem Freund kommt der GÜ seit einem Jahr nicht in die Puschen, noch ein bischen papierkram zu machen. Offen sind noch 10.000 EUR. Aber wenn die genug Aufträgen haben, dann haben sie auch genug Geld und die fehlenden 10.000 (oder 5000 bei Euch) fallen garnicht auf, weil der Cashflow stimmt. Die haben schlicht nicht genug Zeit, sich wegen 5000 EUR einen Kopf zu machen.

    Aber trotzdem: Geld gut aufs Tagesgeldkonto und dann jede Woche anrufen oder so.

    Und in einem Jahr geht Ihr damit mal zum Anwalt. Aber der will auch Geld...

    Bye, Franz
     
  9. ISYBAU

    ISYBAU

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    Wer Schreibt, der bleibt ... oder lieber agieren als reagieren

    Ich würde den Sachverhalt (Mängel, Vereinbarungen usw.) schriftlich zusammenfassen und dem Unternehmer diese Unterlagen zuschicken, mit dem Vermerk, dass von Zustimmung ausgegangen wird, wenn nicht binnen 4 wochen widersprochen wird.

    Zahlungen ... Die Schlussrechnung kann man gemäß VOB auch ersatzweise (auf Kosten des Unternehmers) aufstellen lassen, entsprechende schriftliche Ankündigungen usw. und Firsten müssen dem aber vorausgehen !

    Und dann könnte es tatsächlich so wie von PEEDER vorgeschlagen ausgehen, 5 € bleiben, Schlussrechnung wird bezahlt MIT dem Hinweis auf die Rechtsfolgen ... (Anerkennung des Schlussrechnungsbetrages nach Fristablauf) Das wichtigest hierfür steht in der VOB bzw. in den Kommentaren dazu (Natürlich nur bei einem VOB-Vertrag)
     
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