Abstützung Erdreich gegen Nachbargrundstück

Diskutiere Abstützung Erdreich gegen Nachbargrundstück im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben zwischen unserem geplanten Haus und dem Nachbargrundstück genau 3m Platz um dort eine Einfahrt mit Carport zu erstellen. Das...

  1. #1 djmoehre, 02.09.2006
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    Hallo,

    wir haben zwischen unserem geplanten Haus und dem Nachbargrundstück genau 3m Platz um dort eine Einfahrt mit Carport zu erstellen.
    Das Gelände muss dort aber angehoben werden, da das Haus auch höher steht.
    Dadurch würde zum Nachbargrundstück eine scharfe Kante mit einem Höhenunterschied von ca. 70cm entstehen.
    Wie lönnte man soetwas am besten befestigen, daß die Einfahrt nicht zum Nachbarn rutscht, wenn man mit dem Auto drauf fährt?

    Danke schonmal
     
  2. Quelle

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    hanggrundstück? ansonsten, was sagt denn eure LBO, was ihr ohne genehmigung überhaupt aufschütten dürft? außerdem kann das echt beschissen aussehen, wenn man wie auf einer warft steht. außerdem wasserhaltung, es darf nichts rüberfließen, glaub ich.

    du musst abböschen, so das eben keine erde rüberkommt. und schon wird es eng mit den 3m. ansonsten z.B. abfangen mit befestigung. 3 m ist für eine auffahrt ohnehin schon eng manchmal, wenn man an einer engen einspurigen verkehrberuhigten straße wohnt. da darf dann auch mal zweizügig gewendet werden. das würde mich nerven.
     
  3. #3 Baufuchs, 02.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da fragen

    Sie mal einen Architekten, der das örtl. klärt (oder Sie selbst im Gespräch mit dem Bauamt)
    Grenzgaragen in NRW dürfen auf der Grenze i.M. nicht höher als 3,00m gebaut werden. Bezugshöhe ist i.d.R. das vorhandene Gelände.
    Gegenüber der vorhandenen Geländehöhe des Nachbarn bleiben bei 70cm Erhöhung noch ganze 2,30m.
    Höhe für die Garage/Car-Port.
    Darüber hinaus ist zu prüfen, ob Anfüllungen im Grenzbereich überhaupt zugelassen werden.
     
  4. #4 damy, 02.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 02.09.2006
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    Das kann man mit Fertgteilen wie z.B. Mauerscheiben (Bewehrten Winkelsteinen) Garten-Hangsysteme_Profihandbuch_2005 oder mit einer an Ort geschalten und betonierten Stahlbetonwand abfangen.
    Eventuell gingen auch Schalsteine oder eine Betonsteinmauer mit Stahlbetonstützen und Ringanker.
    Der Nachteil von Mauerwerk ist der größere Aufwand für die Abdichtung nachträgliche Verschönerung wie Putz und Abdeckplatten.

    Gruß damy
     
  5. #5 djmoehre, 02.09.2006
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    Es ist ja im Prinzip so geplant und genehmigt.
    Ich habe mal den entsprechenden Ausschnitt vom Lageplan mit Höhenangaben beigefügt.
    Nur die Ausführung ist mir ein Rätsel.
    Die L-Steine scheinen schon eine gute Idee zu sein.
     
  6. #6 Baufuchs, 02.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    ich mir den Plan ansehe, ist da zwar ein Wohnhaus eingezeichnet, aber keine Garage. Garage ist also weder beantragt, noch genehmigt.
    Auch eine geplante Geländeauffüllung vermag ich nicht zu erkennen. Nach dem Plan liegt EFH =251,95 und Gelände neben dem Haus auf 251,15, also 80cm tiefer.
    Wieso gehen Sie dann von "ist im Prinzip so genehmigt aus"?
     
  7. #7 djmoehre, 02.09.2006
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    Das ist nicht richtig.
    Rechts neben dem Haus ist ein Carport eingezeichnet.
    Genau so ist es auch genehmigt.
     
  8. #8 Baufuchs, 02.09.2006
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    Baufuchs Gast

    Glatt

    übersehen, dass die diagonal gekreuzte Fläche das Car-Port/Garage darstellen soll.:mauer
    Dann so:
    Das Gelände am Car-Port ist mit 251,15 ü.NN eingetragen, die Wandhöhe (WH) des Car-Ports/Garage mit 254,10m ü. NN.
    Das ergibt eine Höhe der Garage von 2,95m. Liegt also unterhalb der max. Höhe von 3,00m und ist so genehmigunsgfähig bzw. genehmigt.
    Füllen Sie nun das Gelände um 70cm auf (ändert die Geländehöhe am Car-Port gegenüber der Genehmigung auf 251,85 ü.NN), entspricht das, was Sie bauen nicht mehr der Genehmigung (was die Geländehöhe angeht). Bauen Sie die Garage dann noch mit der geplanten Höhe von 2,95m überschreiten Sie die max zulässige Höhe auf der Grenze um 65cm.

    Nachtrag:
    Der Planer hat die FB-Höhe der Garage mit 251,80 m ü.NN eingetragen.
    Wenn Ihr BV im Freistellungsverfahren behandelt wurde, ist der Architekt für die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Vom Bauamt geprüft wurde dann nicht.
     
  9. #9 djmoehre, 03.09.2006
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    Genau, die Bodenhöhe des Carports ist 251,80.
    Nachbars Garten ist 251,15 bis 251,00. Macht eben den besagten Höhenunterschied von 80cm.
    Der ist ja (leider) so eingeplant, jedoch ist mir immernoch nicht ganz klar, wie ich das ausführen kann, da ja zum Nachbarn eine senkrechte Kante von 80cm entstehen muss.
    Geht das mit L-Steinen überhaupt noch?
     
  10. damy

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    Da geht sogar noch viel mehr.

    Die Hersteller haben eine Typenstatik für ihre L-Steine, daraus geht auch die zulässige Belastung für die erforderlich Steinhöhe hervor. Am besten du regelst das über deinen Architekten, der hat solche Typenstatiken auch eventuell schon im Schrank stehen. Du musst auch festlegen was für eine Verkehrslast in Frage kommt. Entweder nur PKW oder fährt auch mal ein LKW (beim Carport wohl nicht) in die Einfahrt.

    damy
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 03.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 03.09.2006
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    Öööööhhhmmmm...

    254 - 251,80 = 2,20 m
    2,20 m - (6 cm Attikaprofil + 3 cm für Abdichtung und Schalung + 18 cm Dachtragkonstruktion) macht 1,93 m lichte Innenhöhe, vielleicht noch weniger.
    Nicht wirklich viel.
    MfG
    PS 254,10 widerspricht der Bauordnung. 254,10 - (251,15 + 250,96)/2 = 3,04 m > zulässige 3,00 m
    MfG
     
  12. #12 djmoehre, 03.09.2006
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    Also am besten erstmal den Architekten zur Rede stellen, richtig?
     
  13. #13 Baufuchs, 03.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    fragen, was der sich dabei gedacht hat, ist sicher nicht falsch.:konfusius
     
  14. #14 BHMarkus, 04.09.2006
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    achte darauf, dass die mauerscheiben etwas (10-15cm) über deinen späteren belag hochstehen, damit du nicht versehentlich runter fährst. zudem solltest du aber nicht über 1m höhenunterschied kommen, sonst brauchst du ne absturzsicherung. es werden wohl 1m hohe mauerscheiben werden. sind bewehrte fertigteile, die es in verschiedenen optiken gibt. jenachdem, ob dich die ansicht der mauerscheiben von der nachbarseite interessiert, oder nicht. die teile gibt es mit einer breite von 50cm und 100cm. kannst du aber nur mit bagger bewegen, sauschwer.
    viel spass.
     
  15. #15 djmoehre, 04.09.2006
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    Danke an alle. Ich halte euch auf dem Laufenden.
     
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