Kostenberechnung bei Baustop ?

Diskutiere Kostenberechnung bei Baustop ? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo miteinander, letzte Woche Montag hat der Rohbauer mit den Erdarbeiten begonnen. Nach 4 Tagen (Donnerstag) und Komplettaushub der Baugrube...

  1. Friese

    Friese

    Dabei seit:
    01.02.2006
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Banker
    Ort:
    Frankfurt
    Hallo miteinander,

    letzte Woche Montag hat der Rohbauer mit den Erdarbeiten begonnen. Nach 4 Tagen (Donnerstag) und Komplettaushub der Baugrube hat er dem Architekten ein Fax geschickt, aus dem hervorging, dass er für die Tragfähigkeit des Bodens keine Gewährleistung übernimmt.
    Anmerkung: Das Grundwasser ist ziemlich hoch und steht ca. 20 cm in der Baugrube. Dieser Sachverhalt war jedoch bereits vor Baubeginn bekannt, da diese Daten von der Nachbarbaustelle abzuleiten waren.

    Vor diesem Hintergrund haben wir am Freitag morgen sofort ein Bodengutachten machen lassen. Erste Information am Freitag, die heute morgen (Montag) vom Bodengutachter bestätigt wurde: Gründung ist ok, jedoch sollte die Kiesschicht von 20 auf 30 cm erhöht werden. Danach folgen 5 cm Magerbeton und dann 33 cm Bodenplatte.

    Der Rohbauer hatte bereits am Donnerstag ein Vlies mit etwas Schotter als Basis in die Baugrube eingearbeitet.

    Nun habe ich vom Architekten erfahren, dass am Freitag und heute (Montag) keine Arbeiten auf der Baustelle ausgeführt wurden, da der Rohbauer auf das Gutachten warten wollte.

    Lt. Architekt könnte es durchaus sein, dass der Rohbauer uns für Freitag und heute Lohnkosten in Rechnung stellen könnte, da er nicht auf der Baustelle agieren konnte.

    Wie ist hier die Rechtslage ? Ich danke Euch für die Hilfe.

    SG
    Friese
     
  2. #2 Jürgen V., 04.09.2006
    Jürgen V.

    Jürgen V.

    Dabei seit:
    20.08.2003
    Beiträge:
    1.009
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    SHK
    Ort:
    Osnabrück Niedersachsen
    Benutzertitelzusatz:
    Alle Menschen sind klug: die einen vorher, die and
    Bodengutachten wozu?

    Bereits im Rahmen der Bauplanung sollten Sie berücksichtigen,
    ob der von Ihnen gewählte Baugrund für die Durchführung Ihres Bauvorhabens geeignet ist.

    Denn infolge unsachgemäßer Gründung und Bauausführung können Schäden am Bauwerk auftreten. Schäden wie Rissebildungen, Absackungen, Schäden an der Nachbarbebauung und Wasserschäden, deren Beseitigung im Nachhinein oft mit Schwierigkeiten verbunden sind, verursachen erfahrungsgemäß hohe Kosten.

    Sie können dieses Schadensrisiko vermeiden, indem Sie bereits in der Bauplanungsphase die Beurteilung des Baugrundes einem Sachverständigen überlassen, der dann auch für Schäden infolge der Baugrundbeschaffenheit haftet.

    Ohne Baugrunduntersuchung bzw. -gutachten liegt im Schadensfall das Haftungsrisiko beim Bauherrn oder Architekten.

    Das Risiko des Baugrundes liegt immer bei Ihnen als Eigentümer.

    Nur meine Meinung, die Herren Architeckten wissen mehr.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 04.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Grundsätzlich ....

    kann der BU Wartezeiten aus Unvorhersehbarem (wie mangelhaftem Baugrund) abrechnen. Allerdings muss er dazu beweisen, daß er seine Leute nicht anderweitig einsetzen konnte.
    Für einen Freitag sehr wahrscheinlich, an sonsten mal sehen.
    Das Verhalten des BU halte ich für sehr sinnvoll.
    Wenn Sie schon wussten, daß der Boden mit 20 cm Wasser in der Grube nicht ohne ist, verstehe ich nicht, warum erst jetzt ein Bodengutachten kommt.
    Mfg
     
  4. Friese

    Friese

    Dabei seit:
    01.02.2006
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Banker
    Ort:
    Frankfurt
    Danke für das erste und schnelle Feedback.
    Unser Architekt meinte, dass ein Bodengutachten nicht mehr Erkenntnis bringen würde, zumal er bereits in diesem Baugebiet schon 3 Objekte erstellt hat und wir dementsprechend die Gründung der Bodenplatte etc. bereits darauf ausgelegt hatten. Nur die Kiesschicht sollte jetzt von 20 auf 30 cm erhöht werden (Vorsichtsmassnahme).

    Am Freitag wurde ausserdem noch der Baukran gestellt und der Bauwagen aufgestellt, so dass nicht ganz so viel "Zeit verloren gegangen ist".
    Wieviele Mannstd. kann man als BU denn dann in Rechnung stellen ?

    Mal sehen ob etwas von ihm kommt. Ab morgen geht es wieder weiter.

    DANKE
    Friese
     
  5. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Da kommt keine Rechnung. Der Unternehmer hat mit seinem Fax nur Bedenken angemeldet (und er lehnt die Gewährleistung zu Recht ab, falls seinen Bedenken nicht Rechnung getragen wird). Er hat aber nicht Behinderung angemeldet. Zumindest beim VOB-Vertrag ist das aber Voraussetzung, wenn er Schaden geltend machen will. Den Schaden müsste er nachweisen.
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 04.09.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Grundsätzlich ...

    ... hätte bei den hier ja bekannten Grundwasserverhältnissen eine Wasserhaltung mit ausgeschrieben werden müssen.
    Ich will der anderen Krähe ja kein Auge aushacken, aber da hat sie gepennt.

    Und - ein Bodengutachten ist immer erforderlich. Und zwar als Grundlage sowohl für die Planung (Ausführung der Kellerwände) als auch den statischen Nachweis (insofern zählt das jetzt nachgeholte Bodengutachten als normale Baukosten, die Ihr Architekt Ihnen vielleicht ersparen wollte).
     
  7. Friese

    Friese

    Dabei seit:
    01.02.2006
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Banker
    Ort:
    Frankfurt

    Danke für den Hinweis - da bin ich jetzt beruhigter. Unser Architekt sagte mir heute morgen auch, dass für Montag auf keinen Fall etwas auf uns zukommen kann, da der BU seine Mitarbeiter am Montag und heute bis Mittag anderweitig beschäftigen konnte. Lediglich am Freitag von 10 Uhr bis Feierabend (das dürfte ja so gegen 15 Uhr gewesen sein), könnte etwas kommen. An diesem Tag fand die Bohrung statt. Der Architekt dachte, dass dann bereits ein Ergebnis vorliegt und der BU mit der Schotterschicht weitermachen kann. Das war allerdings erst am Montag Mittag der Fall.

    Danke.
    Friese
     
Thema:

Kostenberechnung bei Baustop ?

Die Seite wird geladen...

Kostenberechnung bei Baustop ? - Ähnliche Themen

  1. Annahmen in der Kostenberechnung für eine Sanierung

    Annahmen in der Kostenberechnung für eine Sanierung: Hallo zusammen, bezüglich der Kostenberechnung bei einer Sanierung sind wir momentan am grübeln. Hier ein paar Hintergrund-Infos: - unser...
  2. Kostenberechnung

    Kostenberechnung: Gibt es irgendwo eine beispielhafte Kostenberechnung? Würde gerne wissen, wie diese aussieht und wie detailliert diese ist.
  3. Kostenberechnung nach BKI für ein Gewerk möglich?

    Kostenberechnung nach BKI für ein Gewerk möglich?: Hallo liebe Forengemeinde, Für alle die die Berechnung mit BKI beherrschen... Ist es möglich damit nur ein Gewerk zu errechnen mit der...
  4. Kostenberechnung

    Kostenberechnung: Hallo, wir planen, ein EfH auf einem bereits vorhandenen Grundstück zu errichten. Dazu haben wir einen Architekten mit der Genehmigungsplanung...
  5. ++ Kostenberechnung Architekt Frage ++

    ++ Kostenberechnung Architekt Frage ++: Guten Tag, ich habe ein paar Grundsatzfragen: 1. Ich plane mit einem Architekten ein EFH. Es kommt aus Gründen des Bauamtes nicht zum Bau....