Kostenpflichtiger Rücktritt von Reservierung wegen unabsehbarer Folgekosten?

Diskutiere Kostenpflichtiger Rücktritt von Reservierung wegen unabsehbarer Folgekosten? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie in dem Beitrag von Ladybau vom 27.08.2006 gelesen, gehe ich davon aus, dass Reservierungsverträge grundsätzlich rechtsgültig sind,...

  1. #1 Ursus007, 05.09.2006
    Ursus007

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    Hallo,

    wie in dem Beitrag von Ladybau vom 27.08.2006 gelesen, gehe ich davon aus, dass Reservierungsverträge grundsätzlich rechtsgültig sind, egal, ob für Haus oder Baugrund. Ok, sehe ich erstmal ein. Doch wie sieht es aus, den Kosten zu entgehen, wenn die nachfolgenden Verträge so unklar gestaltet sind, dass Nachfolgekosten in Größenordnungen auf mich zukommen würden, mit denen ich nicht gerechnet habe und die ich nicht gewillt bin, auszugeben?

    Der konkrete Fall: Ein z.Z. gewerblich genutztes Grundstück soll verkauft werden. Da der jetzige Besitzer es nur im Ganzen verkaufen will, beauftragt er einen Makler und der findet mehrere Interessenten, die das Grundstück aufteilen und darauf Bauträgerhäuser errichten wollen. Um erstmal einen Grundstücksanteil zu sichern, habe ich einen Reservierungsvertrag (nur für das Grundstück) unterzeichnet, mit einer vereinbarten Aufwandsentschädigung von EUR 1500,- (Grundstückspreis 110 TEUR ohne Grunderw.-steuer und Courtage), wenn ich aus "Gründen, die ich selbst zu vertreten haben" von der Kaufabsicht zurücktreten söllte.

    Am Tag der Unterzeichnung dieser Reservierung bekam ich einen Vertragsentwurf für das Haus. Dieser ist aber sehr unkonkret bzw. für mich nicht zutreffend formuliert. Dazu 2 Beispiele: Der Vertrag beinhalten einen WU-Keller in einfachster Bauweise. Das Haus soll aber in einer Gegend mit bekannt hohem Grundwasserstand errichtet werden, wozu eine völlig dichte Weiße Wanne notwendig wäre (Aussage eines Bausachverständigen): Aufpreis geschätzt 9000 EUR. Die zulässige Dachschneelast ist im Vertragsentwurf angegeben für ein Haus, das auf 300 m Höhe über Meeresspiegel errichtet werden soll. Unseres soll auf ca. 500 m über N.N. errichten werden. Aufpreis, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten: unbekannt.

    Vielleicht gibt es noch andere versteckte Mehrkosten, die ich noch nicht entdeckt habe, die dann u.U. auf 20 TEUR steigen können, die ich aber nicht zu tragen gewillt bin. Das Dokument habe ich selbstverständlich noch nicht unterschrieben. Ich will ihn vom Anbieter noch entsprechend nachbessern und mir die Gesamtkosten absichern lassen, auch wenn weitere Kosten (nicht für mich) und Maßnahmen im Nachhinein notwendig sind, um die Mindestforderungen an Sicherheit und Qualität zu gewährleisten.

    Sollte das nicht in beiderseitigem Einverständnis gelingen und die Mehrkosten für eine adäquate Qualität sind 20 TEUR höher als ursprünglich angegeben und bei mir nicht im Finanzrahmen, sind das dann Gründe, die ich zu vertreten habe? Oder könnte ich dann ohne Aufwandsentschädigung einen Rückzug antreten?

    Ich fände es schade, da mir das Grundstück sehr gefällt, es aber nur gemeinsam mit dem Haus zu haben ist. Und endlos finanziell nachlegen kann und will ich nicht.

    Wie hoch darf eine Aufwandsentschädigung (Rechtlich gesehen auch Reservierungsgebühr genannt?) eigentlich sein? Anderswo wurde von 0,2% des Preises geschrieben, das wären hier nur EUR 220,- anstatt der unterschriebenen EUR 1500,-. Ist das sittenwidrig?

    Danke,

    Ursus007
     
  2. Ropi

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    Vertraege sind zu erfuellen

    Hallo,

    was genau haben Sie denn da unterschrieben? Wenn es ein Reservierungsvertrag fuer ein GRUNDSTUECK war, wuerde ich darauf draengen, dass der Vertrag erfuellt wird. Ziel: Ein Grundstueck erwerben. Sobald es Ihnen gehoert suchen Sie sich in aller Ruhe einen Planer / Architekten der Ihnen zusagt .

    Oder war es direkt ein Koppelgeschaeft / Reservierung: Grundstueck mit Haus?

    Gruss,
    Ropi
     
  3. #3 Baufuchs, 05.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Steht

    doch da:
    :winken
     
  4. Ropi

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    Reservierungsvertrag Grundstueck = Kaufen

    Nochmal hallo,

    Gelesen hatte ich schon, allein mir fehlte der Glaube :)
    Wenns also wirklich so ist dann mal schoen auf Erfuellung pochen.

    Kanns immer noch nicht glauben,
    Gruss,
    Ropi
     
  5. Bruno

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    Wo angegeben? Im Reservierungsvertrag? Kann man da jemanden festnageln?

    Zu den Reservierungsgebühren: der Aufwand wird sich mindestens auf die Finanzierungszinsen für das Grundstück belaufen, z.B. 500 €/Monat. Wenn Sie für 1.500 € das Grundstück 3 Monate blockieren durften, wird die Summe nicht zu beanstanden sein.
     
  6. #6 Ursus007, 05.09.2006
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    Die Idee, nur beim Grundstück zuzuschlagen hatte ich auch schon. Nur zweifle ich an der Umsetzbarkeit, denn die Immobilienfirma hat für mein und das benachbarte Grundstück 2 DHH vorgesehen und ein einzeln stehende DHH wird sie nicht bauen wollen. In dem Reservierungsantrag steht jedenfalls kein Wort vom Haus.

    @Bruno:
    20 TEUR Mehrkosten sind eine Schätzung von mir, die eintreten könnte. Denn im Vertragsentwurf wird das Bauträger-Massivhaus ja in der einfachsten Art angeboten, individuelle Faktoren sind für mich noch gar nicht berücksichtigt. Und diese ergeben sich im dümmsten Fall nach Vertragsunterzeichnung und machen das Projekt deutlich teurer, als im Vertrag ursprünglich angegeben (Nach dem Motto: "Oh, wie sich herausstellt, steht das Grundwasser hier besonders hoch, da brauchen wir eine Weiße Wanne."). Den Keller entsprechend dem tatsächlichen Grundwasserstand dicht hinzubekommen, hat einen bekannten Häuslebauer EUR 9000 Aufpreis gekostet, was ein Dachupgrade für übliche Schneelasten auf 500 m ü. N.N. kostet, weiß ich nicht. Und da habe ich mal 20 TEUR überschlagen, die als Mehrkosten anfallen könnten. Ich hoffe, das durch eine entsprechende Vertragsgestaltung abwenden bzw. minimieren zu können.

    Zu den Reservierungsgebühren: Unterschrieben habe ich die Reservierung Anfang Sept. 2006, sie gilt bis zum 31.12.2006. Der tatsächliche Notartermin soll aber für Ende September angesetzt werden.

    Grüße,

    Ursus007
     
  7. Bruno

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    Mir ging es weniger um die 20.000 als um das "als ursprünglich angegeben". Wenn in Grundstückreservierungsvertrag nicht steht "zur Bebauung mit einem Haus für 180.000 durch den Verkäufer" oder ähnlich, sehe ich einen "ursprünglich angegebenen" Preis nicht im Zusammenhang mit der Grundstücksreservierung.
     
  8. #8 Baufuchs, 05.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Am Rande vermerkt,

    aber zu beachten:
    Unabhängig davon, ob Sie Haus und Grundstück von 2 verschiedenen Vertragspartnern erwerben, wird das Finanzamt dann, wenn erkennbar ist, das Haus- und Grundstücksvertrag miteinander "stehen und fallen" sollen, eine sog. "wirtschaftliche Einheit" unterstellen.
    Dies auf jeden Fall dann, wenn Sie das Grundstück nur mit dem Haus eines ganz bestimmten Bauträgers bauen können.
    Dies führt dazu, dass die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Grundstücksanteil, sondern auch auf den Preis des Hauses gem. Werkvertrag berechnet wird.

    Das
    allein hilft da noch nicht.

    Weiterführende Auskünfte erteilen Angehörige der steuerberatenden Berufe:konfusius
     
Thema: Kostenpflichtiger Rücktritt von Reservierung wegen unabsehbarer Folgekosten?
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