Bebauungsplan widerspricht Flächennutzungsplan, Frage zu Bau- u Verwaltungsrecht

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  1. #1 Hilfesuchender, 05.09.2006
    Hilfesuchender

    Hilfesuchender Gast

    Hallo und Hilfe!

    Ich bin frischgebackener Hausbesitzer in Hessen und habe den ganzen Ärger des Hausbaus (fast) hinter mir. Nun will die Gemeinde, die mir ewig viel für das Grundstück in Feldrandlage abgeknöpft hat, das bestehende Baugebiet nachträglich erweitern. Damit hätte ich keine Feldrandlage mehr und eine erhebliche Wertminderung in Kauf zu nehmen. Außerdem widerspricht der geplante Bebauungsplan für das besagte Feld dem Flächennutzungsplan, in dem das Gebiet eindeutig nicht als Wohngebiet und auch nicht als Wohngebieterweiterung gekennzeichnet ist, sondern als landwirtschaftliche Fläche.

    Meine Fragen:
    1) Kann man den Bebauungsplan, der dem Flächennutzungsplan widerspricht, anfechten? Wenn ja, wie?
    2) Kann ich, falls tatsächlich das Baugebiet erweitert wird, bei der Statd eine Wertminderung geltend machen?
    3) Ist es zuläsig, dass mein Grundstück, das bisher als Eckgrundstück an zwei Straßen grenzt, mit der Baugebietserweiterung von frei (!) Straßen ohne Bürgersteig umschlossen sein wird? Was kann ich dagegen tun?
     
  2. #2 Hilfesuchender, 05.09.2006
    Hilfesuchender

    Hilfesuchender Gast

    ... sorry Schreibfehler, es sollte heißen "von drei(!) Straßen umgeben" ...
     
  3. jens

    jens

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    >Nun will die Gemeinde, die mir ewig viel für das Grundstück in Feldrandlage abgeknöpft hat

    Angebot und Nachfrage ...

    >das bestehende Baugebiet nachträglich erweitern.

    Das ist ein normaler Planungsvorgang. Schau dir mal an, wie die Siedlungsfläche in den letzten 30 Jahren grösser geworden ist! das war alles mal Landwirtschaftszone ...

    >Damit hätte ich keine Feldrandlage mehr und eine erhebliche Wertminderung in Kauf zu nehmen.

    Das ist kein objektiver Schaden, da der Gebrauchswert des Grundstückes und die vorgesehene Nutzung dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden. Oder ist es bei Euch normal, dass alle, die irgendwann in die zweite Reihe geraten, vom Vorbesitzer des Grundstücks Geld zurück kriegen? Es sei denn, "Feldrandlage" sei als zugesicherte Eigenschaft im Kaufvertrag ausdrücklich erwähnt.

    >Außerdem widerspricht der geplante Bebauungsplan für das besagte Feld dem Flächennutzungsplan, in dem das Gebiet eindeutig nicht als Wohngebiet und auch nicht als Wohngebieterweiterung gekennzeichnet ist, sondern als landwirtschaftliche Fläche.
    Baugebietserweiterung: Der alte Flächennutzungsplan (bei uns heisst das Zonenplan) wird insofern abgeändert, als dass ein Teil der bisherigen Landwirtschaftszone neu Baugebiet ist. Hier sollte man ins Planungsverfahren (das öffentlich ist) Einfluss nehmen können, wenn man dem Interesse anderer Bürger, ebenfalls ein Eigenheim besitzen zu wollen, übergeordnete öffentliche Interessen entgegensetzen kann. (z.B. Naturschutz, Grundwasserschutz, hohes Risiko von Naturgefahren).
    Blosser Egoismus (sorry, aber so heisst das wohl) dürfte als Grund nicht ausreichen. Wem steht Dein Haus vor der Sonne?

    Im Bebauungsplan regelt die Gemeinde, wie das (neue) Baugebiet zu bebauen ist, d.h. wo Strassen hinsollen usw. Er kann also dem Flächennutzungsplan gar nicht widersprechen, sondern ist eine zonenspezifische verbindliche Ergänzung dazu.
     
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