Schlüssfertiger Preis...?

Diskutiere Schlüssfertiger Preis...? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; wir (meine lebensgefährtin ist alleinigee bauherrin) sind gerade am bauen über einen Bauträger...! nun hatten wir uns gedacht, kaufen wir das...

  1. metin

    metin

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    wir (meine lebensgefährtin ist alleinigee bauherrin) sind gerade am bauen über einen Bauträger...!
    nun hatten wir uns gedacht, kaufen wir das grundstück vom besitzer des grundstückes (der bauträger hatte das mit ihm so aus gemacht, sonst hätten wir diesen bauplatz nicht bekommen..). der gedanke erwerbskosten zu sparen etc (ca.390000euro fertigpreis mit allem - also incl. grundstück). plötzlich sollen wir die entsorgung vom aushub des kellers selber zahlen.....? (stand aber in der leistungsbeschreibung drin...leider) angeblich wäre das dann auch dem "Komplettpreis" mit aufgeschlagen worden...??:irre
    der verkäufer (vermittler ist offizieler beauftragter vor ort vom BT) des bauträgers sagte mir und meinen lebensgefährtin,
    390000euro und es ist ALLES drin...(ausser natürlich erwerbskosten)...
    kann ich mich jetzt gegen irgendwelche sonderzahlungen dieser art wehren weil eine mündliche zusage bestand (2 zeugen)...?
    unter anderm wäre vielleicht eine weisse wanne erforderlich (aufpreis laut BT)... was auch zu traf... jedoch hatten die schon vorher laut auskunft der stadt gewusst das grundwasser vorhanden ist...(und wieder mehrpreis)....
    kann ich mich irgendwie gegen solche sachen wehren??
     
  2. #2 Hendri42, 05.09.2006
    Hendri42

    Hendri42 Gast

    da wirst Du wohl einen Anwalt fragen müssen. "Alles drin" ist aber nach meinem Verständnis keine Aussage, auf deren Basis man was machen kann.

    Sachen, die nach meiner Erfahrung bei "alles drin" oft fehlen:
    - Aushub und oder Abfahrt von Boden für Keller oder Fundamente
    - "extra" Aufwände für schwierigen Boden
    - Gehwegüberfahrt für Baufahrzeuge (hier schnell 2-3000 EUR)
    - Baustrom
    - Bauwasser
    - Anschlüsse Gas, Wasser, Strom, Telekom usw.
    - Bau Dixie-Klo

    Wir haben mit "alles drin" gebaut. Aber da stand auch "alles" im Vertrag und der Bauunternehmer kannte den Boden. Grundstück haben wir auch "selbst" gekauft.

    Wenn Du einen "Standardvertrag" unterschrieben hast, wird aber ne Menge nicht drin sein.

    In meiner Branche wird auch von einem verkauft und von einem anderen geleistet, deswegen weiss ich, dass ich nur das bekomme, was im Vertrag steht, der Rest ist guter Wille.

    Gruß, Hendrik
     
  3. #3 Baufuchs, 05.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zunächst

    bauen Sie nicht mit Bauträger, sondern -wenn die Planung mit übernommen wurde, mit einem Generalübernehmer. Vergl. hierzu diesen Beitrag.

    Problem:
    Sie haben die zum Vertrag gehörende Baubeschreibung nicht ausführlichen genug geprüft (prüfen lassen). Wie Sie selbst schreiben, stand ja z.B. in der Beschreibung, dass Bodenabfuhr nur gegen Berechnung (Mehrkosten) erfolgt.
    So wird es Ihnen mit weiteren Positionen noch ergehen.

    I.d.R haben solche Verträge auch eine "Nebenabredenklausel" (steht meist ziemlich am Ende des Vertragstextes), dort bestätigen die Vertragspartner, dass Nebenabreden nicht getroffen wurden bzw. nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam sind.

    Nach dem Motto "wer schreibt, der bleibt" werden Sie es schwer haben, zu beweisen, dass etwas anderes als das, was geschrieben steht, vereinbart wurde.

    Zum Thema Zeugen: Sie sind Vertragspartei, also kein Zeuge, hat Ihre Lebensgefährtin den Vertrag mit unterschrieben gilt gleiches.

    mein Tipp: Zunächst einen Fachmann (Architekten o.ä.) mit der Prüfung der Baubeschreibung beauftragen, die Rechtsfragen mit einem Anwalt (Baurecht) besprechen.
     
  4. metin

    metin

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    ----Zum Thema Zeugen: Sie sind Vertragspartei, also kein Zeuge, hat Ihre Lebensgefährtin den Vertrag mit unterschrieben gilt gleiches.---


    genau gesagt hat meine Lebensgefährtin allein unterschrieben (bauherrin), ich bin und war zeuge (ich bin kein bauherr)
     
  5. #5 Baufuchs, 05.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fragen

    Sie mal einen Anwalt, wie weit Sie kommen, wenn schriftliche Vereinbarungen vorliegen, mündlich aber angebl. etwas anderes vereinbart ist.
     
  6. #6 planfix, 05.09.2006
    planfix

    planfix Gast

    naja, dann ...
    baugebiet ganz im süden nähe sandrach?
    die stadt hat gerade die kanalgebühren erhöht. je m³ jetzt 0,65€.
    in dieser ecke sollte man so weit wie möglich mit dem keller raus. gerade dort in der ecke hatte ich wirklich schon viele baustellen.
     
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