Bauabnahme von erdverlegten Abwasserleitungen

Diskutiere Bauabnahme von erdverlegten Abwasserleitungen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauherren, -unternehmer und -planer, nach Entwässerungssatzung(en), VOB-C, DIN 1986 sind erdverlegte Abwasserleitungen vor Inbetriebnahme...

  1. ISYBAU

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    Hallo Bauherren, -unternehmer und -planer,

    nach Entwässerungssatzung(en), VOB-C, DIN 1986 sind erdverlegte Abwasserleitungen vor Inbetriebnahme auf Dichtheit zu prüfen. Ein Entwässerungsplan gehört dazu. Mich würde interessieren, ob diese Prüfungen in Ihrer Kommune, Region, Branche inzwischen selbstverständlich sind oder doch noch - wie lange Zeit - unter den Tisch fallen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Bei uns...

    ists mit dem Abwasser so wie mit den Schornsteinfegern. Jeder macht so wie er/sie denkt.
    Eine Gemeinde verlangt gar nichts, die nächste das Protokoll vom Abdrücken, die dritte schreibt nichts von Druckprobe, will aber dafür die Rohre im Graben sehen und droht mit ersatzweiser Kamerafahrt auf Kosten des Bauherren.
    Die eine will Entwässerungsantrag mit allem Pipapo einschl. Abwasser- und Regenmengenermittlung, die nächste will nur Pläne, die dafür aber mit NN-Höhenangaben, die dritte Grundriss und Schnitt ohne alles nur mit Leitungstrassen.
    Schächte: Mal setzt die Gemeinde für SW selber, mal muss der Bauherr setzen. Mal keine verlangt, mal nur SW, mal RW und SW
    ***
    Im Prinzip also Kleinstaaterei, deren Grenzen manchmal mitten durch die Amtsstuben gehen, weil Her A so und Frau B lieber anders möchte.
    DIN - wat is dat.
    :bounce: :mauer .
    MfG
     
  3. #3 Manfred Abt, 05.09.2006
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    diese vorwitzigen Architekten

    Hallo Ralf,
    grundsätzlich kann ich deinen Erfahrungen ja vollinhaltlich zustimmen, wie Kraut und Rüben, und deine Liste könnte ich beliebig lange fortsetzen. Trotzdem wäre es interessant gewesen, mal die Meldungen der Bauherren zu der Anfrage von ISYBAU zu hören. Aber ob die sich jetzt noch trauen? Na los, traut euch!

    Noch eine Frage an ISYBAU: steht in der aktuellen DIN 1986-30 aus 2003 eigentlich auch noch der wunderschöne Satz aus der mir vorliegenden Fassung von 1995 "Die Abwasserrohre gelten im Sinne dieser Norm bei einer Prüfung mit der Kanalfernsehanlage auch als dicht, wenn keine sichtbaren Schäden festgestellt wurden."
     
  4. #4 planfix, 05.09.2006
    planfix

    planfix Gast

    ich habe die selben erfahrungen wie ralf gemacht. mal so, ...mal so, ...mal anders
    meine stadt verlangt einen plan nach din, prüft aber nicht die einhaltung auf der baustelle. dafür sind bauleiter und bauherr zuständig. wenn ich zuständig bin, lasse ich die leitungen abdrücken, das kostet nicht die welt und die meisten sani-boys, dürfen das auch. damit bin ich immer auf der sicheren seite und auch der bauherr. sollte nämlich später ein schaden entstehen oder bemerkt werden, kann zumindest der zeitpunkt des fehlers oder schadens eingegrenzt werden und ich habe meiner pflicht der überwachung genüge getan.
     
  5. #5 ISYBAU, 07.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 07.09.2006
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    Hallo Herr Abt, die Formulierungen in der DIN 1986-30:1995 zum Dichtheitsnachweis wurden zwar verbal aber nicht inhaltlich verändert. Die neuen Formulieren sind jedoch klarer, dafür aber um einiges kürzer ;-). (Die oft gehörte "optische Dichtheit" gab es aber nicht). Der von Ihnen zitierte Satz steht nicht mehr in der DIN. Es reicht unter bestimmten Umständen eben auch die Prüfung mit der "Kanalfernsehuntersuchung" aus. Eine (physikalische) Dichtheitheitsprüfung ist dann nicht notwendig, z.B. bei den Abwasserleitungen mit rein häuslichem Abwasser (wenn nur geringer Umbauanteil und ausserhalb von Trinkwasserschutzgebieten ... )

    Das gilt natürlich nur für ALTANLAGEN die bis 2015 erstmals zu überprüfen sind. (Danach alle 20 Jahre). Neubauten sind aus anderen vertrags- und formalrechtlichen Gründen heraus auf Dichtheit zu prüfen (mit Wasser oder Luft)

    Ich prüfe grundsätzlich immer alle "neuen" Leitungen für die Abnahme auf Dichtheit UND mit der Fernsehkamera. DENN: Unterbögen, Deformationen, Fremde Rohrmaterialien, Beton- und Mörtel im Kanal usw. lassen sich nur mit Kamera feststellen. Entsprechend muss man dann auch "zugänglich" planen und bauen.
     
  6. ISYBAU

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    wie ich sehe wird das thema der fachgerechten abnahme von abwasserleitungen nicht einheitlich und konsequent verfolgt. Das sind auch meine Erfahrungen. Aber wie sieht es denn mit der verantwortlichen Beratung des Bauherren aus, der die Richtlinien gar nicht kennt und sich auf den Architekten, Bauleiter, Bauunternehmer verlässt ?

    Wenn die Untersuchungspflicht denn irgendwann einmal tatsächlich von den Kommunen gefordert werden sollte, was teils bereits passiert, dürfte das Erwachen und der Schrei nach den Verantwortlichen gross sein. Die Erfahrung zeigt, dass ein Grossteil der Schäden an den Leitungen bereits mit der Herstellung in die Wiege gelegt wird.

    Bei wesentlichen Umbauten ist z.B. eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Ein guter und pragmatischer Zeitpunkt für eine wirtschaftliche Sanierung. Wird denn zumindest dieser Grundsatz beachtet ? Woran liegt es, dass auf diesen Bereich so wenig geachtet wird ? Wird es gar als unwichtig angesehen ? kann ja sein.
     
  7. Nookie

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    Doch theor. schon...

    aber unser bauleiter meinte zb. bei uns hier "müssen wir nicht" deshalb macht es BT wohl auch nicht, würde ja Geld kosten.
    Wir als Bauherren wären eigentlich sehr froh, es würde gemacht werden, bevor das erste Wasser im fertigen Zustand fließt.
    Aber was sollen wir argumentieren?
    habe keine Ahnung ob das nun Vorschrift ist oder nicht.
    Falls ja, her mit den Bestimmungen, ein Punkt mehr, den man in der Abnahme vorbringen kann.
    Je mehr Sicherheiten desto besser ist es doch, oder?

    Ciao
     
  8. #8 planfix, 13.09.2006
    planfix

    planfix Gast

    @Nooki
    frag doch mal im amt, die sagen dir sicherlich in welcher vorschrift das steht.
    bei uns gibts ein amt für stadtentwässerung, oder neuerdings kommunalbetriebe. die kennen genaustens die abwassersatzng deiner gemeinde. ansonsten ist es so, dass die abwasserentsorgung durch die kommunen geregelt wird und diese dann auch entsprechende vorschriften erlassen und dann mehr oder weniger überwachen.
     
  9. ISYBAU

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    hi nookie,

    es gibt für die bauabnahme 2 grundlagen, die eine dichtheitsprüfung fordern.

    1) Öffentlich rechtliche Bestimmungen: Die Entwässerungssatzungen beeinhalten regelmässig die Forderung nach der Herstellung von Abwasser leitungen nach den anerkannten Regeln der Technik. Das ist die DIN 1986 und DIN EN1610. Für die öffentlich rechtlichen Anforderungen steht der verantwortliche Architekt gerade.
    2) Bauvertragliche Regelungen: In einem Bauvertrag nach VOB sind Abwasserleitungen nach VOB/C gemäß DIN EN 1610 auf Dichtheit zu prüfen.

    Dabei handelt es sich um keine Nebenleistung, d.h. bei einem Bauvertrag mit Leistungsbeschreibung (einzelne Positionen) muss die Dichtheitsprüfung ausgeschrieben sein. Bei einem Pauschalvertrag, der ja die Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik beinhaltet, ist diese Leistung vom BU einzukalkulieren.

    In der Praxis wird dies aus schlechter Gewohnheit jedoch leider oft nicht gemacht. Ich empfehle, eine zusätzliche Kamerauntersuchung durchzuführen, weil nur damit Rohrverformungen, Risse und Brüche, Unterbögen (sogenannte Säcke), Hindernisse aus Mörtel und Beton und sonstigem Bauschutt festgestellt werden können. Für die Kamerauntersuchung gibt es jedoch keine generelle Verpflichtung, ist also definitiv eine besonders zu vergütende Leistung. Die Kamerauntersuchung kostet pro Stunde zwischen 70 und 120 €uro. Bei einem Einfamilienhaus kann bei der Abnahmebefahrung mit Kosten von 150 - 250 € gerechnet werden. Bitte unbedingt zum Protokoll ein Videoband anfertigen und aushändigen lassen !
     
  10. ISYBAU

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    und nookie ? gibt es was neues ???? alles im grünen bereich ?
     
  11. ISYBAU

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    Ich glaube Nookie ist in den Schacht gefallen ... ohjjeeee ... hätt ich nur nix von Kanaluntersuchung gesagt ... au backe ;-)
     
  12. hh2006

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    Also hier mal eine aktuelle Aussage der Umweltbehörde HH,

    die Abwasserinstallation interressiert nur im Bereich der Übergabe zu dem Kanal in der Straße. Somit, die Installtion von der Strasse bis zum Übergabe Schacht auf dem Grundstück. Was hinter dem Schacht kommt ist denen egal.

    Dies war eine Antwort bei einer Nachfrage per Telefon.

    Bei uns wird eine Druckentwässerung installiert, die Über ein Wegerecht an dem Übergabeschacht des Grundstücks zur Strasse angeschlossen wird.

    DIN interessiert mich auch nicht, ich will eine langlebige funktionierende Lösung bei der ich nicht ausgeraubt werde.
     
  13. ISYBAU

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    Der zuständigen Behörde ist nur egal, welche Lösung verwendet wird, jedoch mit Sicherheit nicht der Stand der Technik. In Deinem Fall ist das die Frage ob Freispiegel- oder Druckentwässerung ! Aus dem Kontext gerissen führt das zu einer falschen Feststellung der Aussage der Hamburger Behörde !

    Auf die Einhaltung der DIN legt HH großen wert. Nebenbei bemerkt war es schliesslich ein Hamburger Kollege der die DIN 1986 für die Grundstücksentwässerung zu dem gemacht hat, was sie heute ist.

    Daß dich als Privatmann die DIN nicht interessiert ist nicht verwunderlich, weil man kann als Baulaie ja nicht alle Technische Regeln kennen ... so mancher Fachmann tut sich damit auch schwer.

    In HH sorgen die zugelassenen Betriebe für die Grundstücksentwässerung (Fachbetriebsverordnung) für die Einhaltung der Regeln der Technik ... also auch der DIN.

    Langlebig, Funktionsfähig und und ... soll ja gerade durch die DIN gewährleistet werden - es stecken hier ja auch die Erfahrungen vieler Fachleute, Jahre, Projekte usw. drin.

    Ausgeraubt wollen wir doch wohl alle nicht werden, oder ? was willst Du uns aber mit dieser Binsenweisheit in diesem Zusammenhang mitteilen ?
     
  14. #14 Jürgen Jung, 16.10.2006
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    Als ich das gelesen habe, dachte ich spontan, das ist ja wie bei uns, nun sehe ich Ralf D. kommt ja auch aus Hannover, und ich gebe ihm vollkommen recht. :Brille
     
  15. #15 Achim Kaiser, 16.10.2006
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    Ist nicht nur in H so....

    So hin und wieder werd ich angeschaut wie ein Kalb wenns donnert, wenn ich mal auf die DIN-Norm und die dort geforderten Verfahrensweisen hinweise.
    (Gesichtsausdruck : Pappnase...und von was träumst du nachts ? :irre )

    Interesiert keinen....solange bis sie vom Herrn in der Robe die Leviten gelesen bekommen. :frust ..anschliesend herrscht heulen und wehklagen.... :fleen

    Also immer locker bleiben...und mit bizzli Gefälle in die richtige Richtung ebbt auch die Flutwelle immer wieder ab :D :D :D

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. ISYBAU

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    Föderalismus nennt man das ;-) ... Jede Kommune erlässt Ihr eigenes "Gesetz" in Form einer Satzung. Das kann sie nicht nur, das muss Sie auch. Die Regelungen in dem Bereich gehen dabei sooooo weit auseinander wie Ralf das so schön beschrieben hat. Aber in einer Kommune sollte schon für alle gleiches Recht gelten.

    Aber in jeder Satzung die ich bisher gelesen habe steht drin, daß nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen, instandzuhalten, zu betrieben und zu ändern ist

    Aber in Hannover ? ;-) meine güte, wenn ich mir die trübe leine so ansehe ;-)
     
  17. #17 Entwässerung, 17.10.2006
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    Behörden sind keine Bauleiter

    Grundsätzlich sind die Leitungen auf Dichtheit zu prüfen, was beiden Seiten hilft und notwendig ist. Die Prüfung durch die Behörden ist nur stichpunktartig und ersetzt nicht den Bauleiter.
    PS. Es gibt auch eine wiederkehrende Überprüfungspflicht, dann werden die Fehler schon gefunden :wow
     
  18. ISYBAU

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    hat das jemand behauptet ?

    daß behörden als bauleiter missbraucht werden ?

    Aber der Bauleiter des Unternehmens hat ja auch eine andere Funktion ... die Überprüfung sollte wohl von der Bauaufsicht erfolgen, i.d.R. dem Architekten oder seinem Sonderfachmann/frau.
     
  19. ISYBAU

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    bis 2015 sollten sie ja alle untersucht sein die leitungen ... habe inzwischen bei meinem vorträgen über 3000 fachleute für abwassertechnik befragt, ob denn sie selbst die abwasserleitungen auf ihrem eigenen grundstück schon mal untersucht haben ... was glaubt ihr, wieviel % die frage mit ja beantworten konnten ... (ach ja die din regelung gibts schon seit über 10 jahren)

    A) 5 %
    B ) 12 %
    C) 27 %

    wers errät bekommt ne urkunde ;-)
     
  20. #20 Jürgen Jung, 10.11.2006
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