Vorfinanzierung Material (hallo Bruno, alter Rechtsbär ...)

Diskutiere Vorfinanzierung Material (hallo Bruno, alter Rechtsbär ...) im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Liebes Forum, folgende Frage: Wir haben einen nicht unerheblichen Sanitäraufwand bei unserem Bau. Rohinstallation fertig und bezahlt. Sanitär...

  1. #1 Distler, 07.09.2006
    Distler

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    Liebes Forum,

    folgende Frage: Wir haben einen nicht unerheblichen Sanitäraufwand bei unserem Bau. Rohinstallation fertig und bezahlt. Sanitär hat Pause bis nach Putz. Jetzt sind noch diverse Teile (für ca. 7.000 €) beim Sanitäter angekommen, und die will er bezahlt haben, und zwar jetzt, obwohl noch nicht eingebaut.

    Haben wir wegen Verzögerung auch Verständnis und werden es auch tun, aber:
    Wie stelle ich sicher, dass die von uns bezahlten Materialien, die weiter bei ihm lagern, dennoch zweifelsfrei unser Eigentum sind und nicht beispielsweise in einer Konkursmasse verschwinden? Unter GWS-Mann macht zwar einen gesunden Eindruck, aber dass tat der Tiefbauer von den Hausanschlüssen auch, und die arbeiten hier nur gegen Vorkasse ... und plötzlich war er pleite :bounce: - und seitdem leiden wir ein wenig an Paranioa:o

    Gibt es ein übliches einfaches Verfahren, unser Eigentum an diesen Materialien sicherzustellen, die wir schon bezahlt haben?

    Danke für die Mühe - Distler
     
  2. #2 Christian St, 07.09.2006
    Christian St

    Christian St Gast

    ich würd

    bar oder per Scheck bezahlen bei Lieferung.
    Wohin?
    Keller vorhanden?
    Garage?
    Surgard?
    Gruss Christian
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Übliche Verfahren gibt es nur für Vorauszahlungen auf bereits an die Baustelle gelieferte aber noch nicht eingebaute Materialien. Solche Zahlungen werden über Bürgschaften abgesichert, z.B. Formblatt EFB-Sich 3 aus dem Vergabehandbuch des Bundes.

    Hier liegt der Fall anders: Vorauszahlung auf Material, das noch beim AN lagert. Es kommen also noch Risiken dazu. Eine Bürgschaft wäre das Mindeste. Damit wird aber einem AN, der evtl. klamm ist, nicht geholfen sein. Die Bürgschaft wird er nur noch gegen Besicherung in bar bekommen, somit hat er nichts von dem Geld.

    Geht man davon aus dass man bereits Eigentümer ist, das Material sicher lagert, nicht gestohlen wird und bei Beschädigung die Haftpflichtversicherung des AN einsteht, könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass eine Bürgschaft unnötig ist und die Ware nur vor dem Zugriff eines eventuellen Insolvenzverwalters geschützt werden muss. Der darf nämlich davon ausgehen, dass alles auf dem Betriebshof zu seiner Masse gehört, bis das Gegenteil bewiesen wird.

    Für diesen Nachweis reicht m.E. allerdings ein ganz normaler Kaufbeleg, mit dem man nachweisen kann, dass man Eigentümer der eingelagerten Ware ist. Sicherungsübereignung reicht glaube ich nicht um die Ware vom Hof zu bekommen. In diesem Fall darf der Insolvenzverwalter verwerten und muss nur den Erlös rausrücken, unter Abzug von ein paar Prozent für sich und die Masse.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 07.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Nachfrage....

    7.000 € für Sanitärobjekte + Armaturen ist selbst bei einer Whirlwanne nicht wenig. Sind die 7.000 vielleicht der Preis aus dem Angebot, also incl Montage??? Dann bekäme der Sanitöter ja schon mal erheblich weniger, er müsste seine EK-Rechnung offen legen. Vielleicht reicht das schon, um ihn von der Vorkasse abzuschrecken.
    Wenn Vorkasse (egal in welcher Höhe) dann nur gegen Warenaushändigung und Übernahme des Transportrisikos durch den Sani. Lagermöglichkeit vorhanden???
    Falls der nämlich wirklich hops geht, nützt der Eigentumsnachweis nicht viel, wenn sich die Gesellen für den entgangenen Lohn im Lager schadlos halten - und das wäre nicht das erst Mal.
    ****
    Wenn der sani anliefert, bitte GENAUSTENS nach Lieferschein durchgehen - sonst kommt hinterher der Ärger, wenn irgendwas nicht da ist/war.
    ****
    Insgesamt keine gute Idee, Material vorab zu bezahlen.
    Mfg
     
  5. Lukas

    Lukas

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    Stimmt, besonders nicht für den Handwerker, der kann ja zinsfrei vorfinanzieren und dann noch dem Geld hinterher rennen.
    Warum soll der Handwerker dem AG mehr Vertrauen entgegenbringen, als der AG dem Handwerker?
    Nee, nee, bei mir gips, zumindest für Neukunden, nur noch gegen Anzahlung. Dafür wurde ich zu oft gelinkt.
    Wenn der AG schon am Anfang Probleme hat, sich von seinem Geld zu trennen, dann schließe ich daraus auch auf später. Dann soll er sich nen Anderen suchen.
    Der AG hat Gründe, weshalb er sich für den AN entscheidet. Wenn er nicht nur den Billigsten sucht, dann vertraut er auch dessen handwerklichen Fähigkeiten und der sauberen Abwicklung des Auftrages.
    Ich weiß, daß das auf rechtlich wackligen Füßen steht, aber "die Freiheit nehm ich mir".
    Der AN ist gut an den Haken zu bekommen, wenn er nicht erfüllt (Insolvenz, bei Personengesellschaften mal ausgenommen), der AG aber nicht so richtig, wenn er seinen Teil, die Zahlerei, nicht erfüllt (die Insolvenz ist auch dort gern gesetztes Mittel).

    Gruß Lukas
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.09.2006
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    Das, lieber Lukas...

    ist die (durchaus berechtigte) Kehrseite der Medaille. Aber ich habe auch schon (zu) oft Firmen nach Vorkasse in der Insolvenz wieder getroffen, wo dann nichts mehr zu holen war.
    Alles über Bürgschaften lösbar, aber siehe Bruno, wenns klemmt gibts auch keine Bürgschaft mehr, ausserdem belasten Bürgschaften den Kreditrahmen usw.
    Ich bleibe dabei - und respektiere Deine Sicht
    MfG
     
  7. Lukas

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    Das Beste/Sicherste dürfte übrigens eine Firma in Insolvenz sein, die weiter macht, da da der Insolvenzverwalter haftet.:deal :D

    :winken
     
  8. #8 Achim Kaiser, 07.09.2006
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    Einlagern (Eigentumsübergang auf den Bauherrn) und bezahlen ....

    Ich verstehe jede Haltung aber im Moment ist das Gespinne und die Goldgräberhaltung was die Preispolitik angeht wirklich zum speien.....

    Auf der anderen Seite will keiner was von der wie auch immer gearteten Bauzeitenverschiebung was wissen.....

    Auch seitens der Bauherren wird man sich vermehrt auf Preisgleitklauseln wieder einstellen müssen, da eine Preisgestaltung mit Laufzeiten bis zum St. Nimmerleinstag zumindest zur Zeit nicht mehr machbar sind.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. Lukas

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    Huhn oder Ei

    ...und, was sind meist die Gründe der Insolvenz?
    Ich bleibe auch dabei.:)

    Meine Lösung ist die, daß die Materialien kostenfrei und nachprüfbar beim Händler auf Abruf liegen, da auf den wenigsten Baustellen eine Lagermöglichkeit besteht und die Risiken zu hoch sind.
     
  10. ISYBAU

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    Es sind ja alle diskutierten Seiten verständlich. Aber wer einige unglaubliche Insolvenzen von "totsicher soliden" Bauunternehmungen erlebt hat, wird sehr, sehr vorsichtig. Eine Ertrinkender reisst oft andere gute Schwimmer mit auf den Grund !!! Auch ein Bauherr kann seine Finanzierung in den Graben fahren, wenn er Geld verliert. Mein Vorschlag lautet: Ware in das neue Haus liefern lassen, Raum sicher verschliessen (das wird für 7000 € Ware verhältnismässig sein ?), Lieferscheine und Ware beim Einlagern (und wieder Auslagern) kontrollieren und den reinen Einkaufswert per Nachweis vorvergüten. (Aber nur, weil die Verzögerung vom AG zu verantworten ist) Damit ist doch beiden Seiten gedient.
     
  11. #11 Distler, 08.09.2006
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    Danke

    an alle für die niveauvollen Beiträge - muss ich erst mal verdauen (01:30 und gerade von der Arbeit gekommen :eek:) - scheinen aber sehr sinnvolle Vorschläge dabei zu sein.
     
  12. #12 Distler, 08.09.2006
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    was wir gemacht haben

    Variante "Bruno 2"

    bezahlen gegen förmliche + quittierte Rechnung, große Teile beim AN eingelagert, mit Kennzeichnung als bezahltes Kundeneigentum. Und die beste Ehefrau von allen :angel: hat jetzt eine kleine Dornbracht-Sammlung im Kofferraum ...
     
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