Bauträger "verkauft" unseren Entwurf

Diskutiere Bauträger "verkauft" unseren Entwurf im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; @ Pemu Und wer garantiert dem BT/GU/GÜ, dass der Bauherr in spe die angeblich auf seinem Mist gewachsenen Ideen nicht selbst geklaut hat?

  1. #21 Baufuchs, 08.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Pemu

    Und wer garantiert dem BT/GU/GÜ, dass der Bauherr in spe die angeblich auf seinem Mist gewachsenen Ideen nicht selbst geklaut hat?
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Auch Nichtarchitekten können/müssen nach HOAI abrechnen, wenn sie Leistungen nach der HOAI erbringen.

    BGH VII ZR 290/95
    Die Mindestsätze und Höchstsätze der HOAI sind aufgrund der für ihren Geltungsbereich maßgeblichen Ermächtigungsgrundlage des Art. 10, §§ l und 2 MRVG auf natürliche und juristische Personen unter der Voraussetzung anwendbar, daß sie Architektenaufgaben und Ingenieuraufgaben erbringen, die in der HOAI beschrieben sind.
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Die Frage stellt sich auch, wenn man einen Architekten beauftragt hat ;)
     
  4. ISYBAU

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    naja --- irgendwann gehen wohl alle ideen und werke in allgemeinbesitz über ... und inspirieren die nachfolgenden generationen an künstlern, planern, architekten und ganz normalen menschen.

    aber hier gibt es ja wohl einen sehr individuellen entwurf, der es wert zu sein scheint weiterverwendet zu werden ... das ist ja schon mal die eine anerkennung. zu den fragen.

    A) Tina wird durch Unterschrift (mit Datum) auf dem Dokument und Ihren eigenen Strichen nachweisen und beteuern dass es auf Ihrem Mist gewachsen ist.

    B) Zitat "Alles ist geklaut" ... Entscheidend ist die neue Komposition !!! Töne gibst ja auch überall und schon lange, nur richtig zusammensetzen ist eine Kunst. Oder würde wer behaupten, dass z.B. Robbie Williams nur Töne geklaut hat ?

    C) Zitat "Der Unternehmer behauptet dass er "ES" eh schon einkalkuliert hat. Klar würde ich auch behaupten !!! ABER ! bitte nur für das erste Haus. Und wenn er diese Gute - vielleicht geschützte - fremde Idee benutzt um einen marktvorteil zu erlangen ... hmmm dann sollte man an provision denken und die berechnet sich anders. Aber ganz im Ernst ! für das erste und einzige Haus hätte tina ja auch kein honorar verlangt. aber für die nachbarn wollte sie sicher nicht planen.
     
  5. BJ67

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    Mir fallen daz zwei Sachen ein.
    Erstens, der Beruf der Fragestellerin: Als Grafikerin ist sie mit Sicherheit fähig, ein eigenes Werk zu entwerfen, vor allem eines was individuell ist und somit schutzwürdig. Das ist ja, egal in welcher Unterbranche tätig, Ihre tägliche Arbeit.
    Zweitens, schützen Sie Ihr Werk: Versuchen Sie doch auch jetzt noch einen Gebrauchsmusterschutz für Ihren Entwurf zu erwirken. Das würde Ihre Position sicher verbessern und die Untersagung der Nutzung wäre einfacher.
    Allerdings bin ich rechtlicher Laie. Konsultieren Sie für ne Erstberatung einen Anwalt, der im Patentrecht tätig ist, klären Sie aber vorher die Kosten. Versuchen würde ich es an Ihrer Stelle, wenigstens bis zur Erstberatung wenn nicht zu teuer.
     
  6. #26 Karin K., 09.09.2006
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    Jetzt bin ich aber neugierig auf den Entwurf. :-)
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @Baufuchs: Sagte ich doch: Die ganze Welt rennt ...

    @BJ67: Da geht es jetzt aber ganz durcheinander: Pantentrecht? für ein Bauvorhaben? Und Entwerfen kann ja jeder?:lock
    Lassen wir mal die Kirche im Dorf.

    Übrigens müßte ich auch mal bei Carports Lizenzgebühren eintreiben. Da hatte ich mal die Idee umgesetzt ...
    Oder hat sich mal einer die Nicht-Anordnung vom Klo neben der Haustür schützen lassen? Dann werde ich mal, stört mich immer. Ach und dann nehme ich gleich einen 2.Antrag für das Klo neben der Haustür. Hat bestimmt noch keiner ... :bounce:

    Anderherum: Da sieht man doch mal, dass die Umwelt die Architektenleistung auf eine Idee reduziert. Damit klar sind dann die folgen Honorardiskussionen.:eek:


    Leuts, bleibt auf dem Teppich.
     
  8. TinaS

    TinaS

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    Hallo zusammen,

    erstmal vielen lieben Dank für all Eure Antworten. Ich kann jetzt nicht auf jeden einzelnen Beitrag antworten, deshalb nur kurz eine Zusammenfassung.

    Wir haben uns mit dem Bauträger so geeinigt, dass er an unserem Haus insgesamt Arbeiten im Wert von ca. 4.000 € inkl. Material zusätzlich ausführt, die vorher als Eigenleistung geplant waren (Holzterrasse bauen, Pflasterarbeiten etc.)

    Der Bauträger kann (und will) verständlicherweise nicht auf den Auftrag der zweiten Baufamilie verzichten. Er versicherte uns jedoch, dass das zweite Haus nicht als Kopie zu erkennen ist, in dem z.B. ein anderer Verblender und andere Fensterformen verwendet werden.

    Wie ihr vielleicht gemerkt habt, möchten mein Mann und ich keinen Rechtsfall aus der Geschichte machen. Dazu fehlen uns einfach das Geld und die Nerven.
    Wir würden auch zukünftig nicht kontrollieren können, ob unser Entwurf nicht doch von dem BT für andere Bauvorhaben verwendet wird...

    Was bleibt ist auf der einen Seite ein schaler Beigeschmack und das Gefühl, nicht mehr in einem einzigartigen Haus zu wohnen. Auf der anderen Seite allerdings auch ein bißchen Genugtuung, als Laie einen kopierenswerten Entwurf entwickelt zu haben und finanziell davon - zumindest ein bißchen - auch profitiert zu haben. Ein tragbarer Kompromiss finden wir.

    Sollten wir jemals wieder bauen, werden wir uns aber sicher das Urheberrecht im Vertrag bestätigen lassen :deal

    Vielen Dank für eure Hilfe und vielleicht schreibt man sich mal wieder!!!

    Liebe Grüße,
    Bettina
     
  9. peterr

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    Ich bin nach dem Lesen ganz heiß auf einen Grundriss!!!
     
  10. #30 Dagwyna, 12.09.2006
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    Auf hoher See und vor Gericht sind alle in Gottes Hand...

    Vergeßt den Rechtsstreit - unter 100.000 € Streitwert findest Du ohnehin kaum eine Prozeßrisiko-Versicherung für die vorzufinanzierenden ca. 25% Prozesskosten - und seht es positiv, wie die Chinesen: Man kopiert nur den Meister und daher ist es eine Ehre, kopiert zu werden.

    Unser derzeitiger uniquer Haustyp wird seit Jahren in den verschiedensten Variationen kopiert. Daher ist unser Stadtteil und unser Ensemble in die Achitekturgeschichte eingegangen. Ich habe eine Zufahrtstor entworfen, das man jetzt vielleicht 10-mal abgewandelt im Quartier sieht.

    Sonntags pilgern Spaziergängeran unserem Häuser-Ensemble vorbei und quasi ehrfuchtsvoll wird die Architektur bestaunt.

    So muß man das mit den Kopien sehen: Der Proll erfreut sich daran - und hält still.

    Jetzt nach 12 Jahren ist mein Kopf wieder voller Ideen. Wir bauen erneut - und ich freue mich schon auf die Pilgerreisen...
     
  11. BJ67

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    @PeMu geh mal los und bau nen Haus welches Hundertwasser entwurfen hat, nach...
    @Dagwyna auch ne gutes Argumentmit der Kopie zu leben:
     
  12. PeMu

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    Dann lauf mal durch Barcelona. Da kommt dann auch wieder mein Spruch mit dem durch die Gegend rennen - ein Schelm wer dann an Hundertwasser denkt :D -> alles schon mal dagewesen.:p
     
  13. peter9

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    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten
    Hallo ,

    in der Vorlesung berichtete Prof. Wirth von einem freien Mitarbeiter des Architekten, der an dem gebauten Entwurf des Architekten Urheberrechte geltend machte und eine Veränderung des Bauwerkes als sein Entwurf blockierte.

    Also so ganz hoffnungslos wäre ein Anspruch auf Urheberrechte wohl nicht und die Unterschrift des Architekten unter den Bauantrag und eine kleine Dachänderung ist wohl nicht ausreichend für die Begründung seiner Urheberrechte.

    Ein anderer Prof. empfiehlt eine lückenlose Dokumentation aller Vorgänge auf der Baustelle mit Foto und einer Beschreibung dieser Bilder. Ebenso ein Buch über den Ein- und Ausgang der genehmigten Pläne mit Datum usw.

    Damit wäre der Anspruch leichter zu beweisen und durchzusetzen.

    Wer möchte aber schon zu Beginn mit seinem eigenen Architekten wie mit der Gegenseite in einem Rechtsstreit verkehren und mit Empfangsbescheinigungen für jedes Papier arbeiten?? Der Architekt bzw. seine Sekretärin machen das natürlich. Nachher kann er seine Arbeit belegen und ggf. unerwünschte Schriftstücke verschwinden lassen.

    Also: Vor Gericht und auf hoher See, und „Vor Gericht und nach der Jagd“.

    Man müßte eben jemand finden, der das Prozessrisiko trägt. Aber das gibt es nur in den USA.

    Aber wie ich jetzt erst gelesen habe, hat sich ja was bewegt.

    Peter
     
  14. KRIS

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    Ja peterr das bin ich auch,gibts wenigstens mal ein foto wenns den grundriss nicht sein sollte :winken
     
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