überschreiten der Geschossvorgabe BPlan?

Diskutiere überschreiten der Geschossvorgabe BPlan? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen. Wir haben interesse ein Grundstück mit einem B-Plan aus 1969 zu bebauen. Es gibt keine schriftlichen Festsetzungen, nur die...

  1. #1 Tommes76, 09.09.2006
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    Hallo zusammen.
    Wir haben interesse ein Grundstück mit einem B-Plan aus 1969 zu bebauen.
    Es gibt keine schriftlichen Festsetzungen, nur die Vorgabe III Geschosse. Dachform ist auch nicht vorgegeben.
    Was kann ich hier machen?
    Kann ich nur ein weiteres Geschoss als nicht Vollgeschoss schaffen? Oder auch weitere?
    Haus hat eine Breite von ca 42 Meter Tiefe 14,5 Meter.
    Wir das Dachgeschoss (Geschoss IV) darf kein Vollgeschoss werden. Hier in NRW 75% der Grundfläche des Geschosses ab 2,30. Aber was ist mit den weiteren Geschossen, die wir ja automatisch bekommen, wenn die Dachneigung entsprechend ist.????

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Ach ja, am besten mit hinweis auf die Quelle. Daaaaaaaaaanke
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 10.09.2006
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  3. #3 Baufuchs, 10.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eine andere

    Quelle wäre diese und als Bauträger sollte man wissen wie das zu händeln ist.
    Wenn nicht, die Quelle von V. Kugel benutzen.
     
  4. #4 butterbär, 03.10.2006
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    Schon mal bei der zuständigen Behörde angeklingelt?

    So würde ich das erstmal machen.

    Wenn der B-Plan von 1969 ist kann man da bestimmt darüber reden.

    Bei einem Bauvorhaben dieser Größenordnung könnte man ja auch über eine Bauvoranfrage nachdenken, sofern man dazu nicht zu knauserig ist.
     
  5. #5 planfix, 03.10.2006
    planfix

    planfix Gast

    ich würde auch als erstes zu einer bauvoranfrage raten, ein b-plan von 1969 ist heute sicherlich kein hartes argument mehr.
    ...und schon mal über staffelgeschoße nachgedacht? ;)
     
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