B25 Beton mit Bitumenanstrich vs. WU Beton

Diskutiere B25 Beton mit Bitumenanstrich vs. WU Beton im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, nachdem ich hier schon einiges rumgelesen habe, aber noch keine passende Antwort für mich gefunden habe schreibe ich mal hier mein...

  1. #1 Martin G., 11.09.2006
    Martin G.

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    Hallo Forum,

    nachdem ich hier schon einiges rumgelesen habe, aber noch keine passende Antwort für mich gefunden habe schreibe ich mal hier mein Problem:

    Wir haben im Dezember 2005 einen Fertighaus Vertrag abgeschlossen, welches eben gebaut wird. Nun habe ich ein Kellerproblem, welches sich wie folgt darstellt:

    Im Vertrag steht unter Punkt Keller:
    Einbringen von Rollierkies 16/32 als kapillarbrechende Schicht zwischen dem Erdreich und der Bodenplatte, ca. 15 cm hoch.
    Als zusätzlicher Feuchtigkeitsschutz wird eine Trennfolie zwischen Sauberkeitsschicht und Bodenplatte gebaut.
    Bodenplatte ca. 20 cm stark, mit kontruktiver Bewehrung (zweilagig).
    Ringdrainage mit hochwertigen Tunnelrohren im Kiesbett 16/32. Strasieleitung nach oben Durchmeser 100 mit Abdeckung.
    Es wird im erdberührten Bereich eine hochwertige Außenisolierung als Bitumenanstrich aufgebracht. Die Außenwände sind mit einer Betongüte B25 betoniert und somit gegen normale Bodenfeuchte resistent.

    Der Fertighaushersteller hat nun den Kellerhersteller gewechselt (ist jetzt Glatthaar) und hat nun den Keller als Fertigkeller aus WU Beton erstellt und die Wandnahtstellen mit Bitumen abgedichtet, jedoch nicht die restlichen Außenwände.
    Auf unser Nachfragen wann die hochwertige Außenisolierung als Bitumenanstrich aufgebracht wird erhielten wir zur Antwort, daß dies bei diesem Keller nicht notwendig ist, da ja aus WU Beton und nicht aus B25 Beton (wobei ich nun schon herausgefunden habe, daß die Bezeichnung B25 lediglich die Betongüte darstellt und nicht mit WU oder nicht Wu zu tun hat).

    Im Bodengutachten steht, daß auf besonderen Schutz gegen drückendes Wasser gem. DIN 18195 Teil 6 verzichtet werden kann. Es wird empfohlen ein Schutz gegen nichtstauendes Sickerwasser auf die erdberührenden Wände gem DIN 18195 Teil 4 (Ausgabe 08/2000) vorzusehen.

    Nun hätteN wir natürlich schon gerne den Bitumenanstrich oder kann ich darauf verzichten? Genügt der WU Beton dem Bodengutachten? Eine Mitteilung, daß sich die Kellerbauweise seit Dezember 2005 geändert hat bekamen wir übrigens nicht, auch nicht bei der Musterung Anfang August 2006.

    Wäre schön, wenn wir hierzu etwas Aufklärung aus dem Forum bekommen könnten.

    Martin und Annette
     
  2. #2 Unregistriert, 16.09.2006
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    Abdichtung Keller

    Hallo.
    Erstmal vornweg: Es gibt keinen B25 mehr. Seit 2005 ist die neue DIN 1045 in Kraft und da heißt der Beton nicht mehr Bxx, sondern Cxx/xx mit der jeweiligen Expositionsklasse. Aber nicht so entscheidend hierbei. Es gab früher einen B25 WU. Jedoch ein B25 WU gibt noch lange keine weiße Wanne.
    Eine weiße Wanne, sprich ein Keller ohne Bituminöse Abdichtung entsteht erst, wenn die gesamte Ausführung als solche geplant und auch ausgeführt worden ist.
    Hierzu gehört wie gesagt der WU-Beton (nach neuer Norm ein C25/30). Weiter MUß in der Bodenplatte und in den Stahlbetonkellerwänden eine erhöhte (rissbreitenbeschränkende) Bewehrung eingebaut werden (gibt der Statiker vor). Weiter müssen alle Arbeitsfugen entsprechend ausgebildet werden. Hierzu gibt es Fugenbleche, oder Fugenbänder. Durchdringungen müssen mit entsprechenden Durchführungen (Fa. Hauff, o.ä.) durchgeführt werden.
    Wenn ich schon lese, dass die Arbeitsfugen an den Wänden mit Bitumen abgedichtet werden sollen, dann scheint das wohl keine weiße Wanne zu sein.
    Den DIN-Auszug, den du zitierst beschriebt ja nur, dass du gegen drückendes Wasser keine Massnahmen treffen musst. Aber nicht drückendes? Also die DIN 18195 schreibt generell, dass 'jedes erdberührte Bauteil abgedichtet werden muss'.
    Die Ausnhame ist halt eine korrekt geplant und ausgeführte weiße Wanne.
     
  3. #3 planfix, 16.09.2006
    planfix

    planfix Gast

    nimm mal die suchfunktion "wu" und "ww", du wirst einige stunden brauchen bist du das alles gelesen hast, aber es wurde alles schon mal geschrieben hier.
     
  4. #4 Jürgen Czech, 17.09.2006
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    Hallo Martin und Annette

    Unregistriert hat völlig recht.

    Die DIN 18195 gilt für die Abdichtung von "nicht wasserdichten Bauwerken". Eine WW muss deshalb nicht abgedichtet werden (ausser ggf. gegen Dampfdiffusion). Somit stellt sich die Frage: Ist Euer WU-Beton-Keller wasserdicht?

    Fragt Euren Bodengutachter und lasst Euch die Antwort schriftlich geben.

    Ich persönlich würde abdichten lassen. Dass der Kellerhersteller dies von vornherein nicht machen will (Stichwort "a.a.R.d.T.") verstehe ich nicht hinsichtlich einer mängelfreien Bauausführung.

    Falls der Keller-Hersteller partout nicht abdichten will (auch nach einer entsprechenden Stellungnahme Eures Bodengutachters nicht) schaltet einen ö.b.u.v. Sachverständigen zur Durchdrückung einer mängelfreien Abdichtung ein.
     
  5. #5 Martin G., 19.09.2006
    Martin G.

    Martin G.

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    Danke für die Antworten und die Ausführungen.
    Der Kellerbauer hat heute nach unseren Vorstellungen abgedichtet.

    Gruß
    Martin und Annette
     
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