Blower-Door im Vertrag - Wie?

Diskutiere Blower-Door im Vertrag - Wie? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich möchte eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in mein Haus einbauen. Dabei stehe ich jetzt vor der Frage wie man die...

  1. maxkr

    maxkr

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    Hallo,

    ich möchte eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in mein Haus einbauen. Dabei stehe ich jetzt vor der Frage wie man die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle über die diversen Gewerke (Elektriker, Putzer, Zimmerer?, Dachdecker, Spengler, usw.) vertraglich so festlegen kann, damit man nachher auch Chancen hat, dass Mängel durch die jeweiligen Handwerker beseitigt werden.

    Das Problem, das ich dabei sehe ist folgendes: Es kann ja diverse Mängel (und ich gehe mal von leicht korrigierbaren Mängeln aus) geben und erreiche z.B. eine Luftwechselrate von 1,4/h (wahrscheinlich ist das doch eher ein gravierender Mangel).
    Das wäre also theoretisch/ rechtlich wohl akzeptabel, da unter 1,5/h. Was mache ich jetzt wenn ich deutlich unter 1,0/h kommen will? Da ja alle Gewerke zu diesem Gesamtergebnis führen kann ich ja kaum eine Vorgabe machen (z.B. < 0,8/h) oder geht das doch?

    Außerdem fällt das ganze Thema wohl zeitlich sehr auseinander: Rohbau/ Dach/ Fenster/ Dach werden wohl dieses Jahr noch fertig. Beim Innenputz an den Außenwänden und bei der Heizung habe ich bereits Zweifel, dass das diese Jahr noch etwas wird. D.h. den Blower-Door werde ich wohl erst im kommenden Frühjahr machen können. Hat der Zimmerer/ Dachdecker/ Spengler dann (ca. 1/2 Jahr später) noch Interesse irgendetwas zu machen? Wie kann man deren Motivation steigern?

    Vielleicht kann mir da jemand einen Tipp geben!

    Danke & viele Grüße,
    Max
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 12.09.2006
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    Erstmal ...

    ... haben Rohbauer, Zimmerer, Dachdecker und Spengler mit der Luftdichtigkeit überhaupt nix am Hut.
    Die luftdichte Innenhülle wird hergestellt vom Innenputzer, Fenster- und Haustürbauer, Trockenbauer und Elektriker (falls es Steckdosen in Lochsteinaußenwänden gibt).
    Einen bestimmten n50-Wert wie < 0,8 oder so wird man vertraglich nicht vereinbaren können.

    Man könnte vielleicht in den Vorbemerkungen zu den vorerwähnten Gewerken mit aufnehmen, dass ein bestimmter Wert erreicht werden soll und zur Kontrolle ein Blower-Door-Test bauherrenseits vorgenommen wird.
    Und dass bei negativem Ergebnis ein Zusatztest mit z.B. Vernebelung vorgenommen wird, dessen Kosten (einschließlich anschließender Nachprüfung) dem Gewerk angelastet wird, bei dem die Fehlstellen festgestellt wurden.
     
  3. maxkr

    maxkr

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    Danke!

    Hallo VolkerKugel,

    danke für die Antwort.

    Dass der Rohbauer nichts damit zu tun hat ist mir noch klar/ leuchtet mir ein - es sei denn er macht ein paar Aussparungen in der Außenwand zuviel ;)

    Wer stellt aber die luftdichte Innehülle im Bereich des Daches her?
    Annahme: Sichtdachstuhl mit Aufsparrendämmung?

    Danke & viele Grüße,
    Max
     
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