Mehrwertsteuer oder doch nicht??

Diskutiere Mehrwertsteuer oder doch nicht?? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin derzeit am Bau meines Eigenheims, welches ich samt Grundstück von einem Bauträger erworben habe. Für diesen Kauf fällt...

  1. #1 Unregistriert, 19.09.2006
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    Hallo zusammen,

    ich bin derzeit am Bau meines Eigenheims, welches ich samt Grundstück von einem Bauträger erworben habe.
    Für diesen Kauf fällt zweifelsohne Grunderwerbssteuer an und zwar auf die "gesamte erbrachte Leistung" - also Haus und Grundstück!

    Im Kaufvertrag steht aber nun auch, dass im Preis 16% MwSt. erhalten sind.
    Dabei habe ich mir zunächst nichts weiter gedacht - ist so normal, dachte ich mir. Dann rief mich aber mein Steuerbrater an und sagte mir, dass Vorgänge, die unter das Grunderwerbssteuerrecht fallen automatisch (per Gesetz) von der MwSt. befreit sind - das würde dann automatisch auch auf mein Haus zutreffen.

    Kann ich die Steuer jetzt einfach einbehalten?
    Brauche ich einen neuen Vertrag?

    MfG,
    J. Gehring
     
  2. #2 Olaf (†), 19.09.2006
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    Interessant, bin gespannt..

    was dazu kommt.
    Rein theoretisch könnte man sagen, Umsatzsteuer steht ihm nicht zu, basta.
    Dat wird aber gans bestimmt nix. Erstens müsste die Märchensteuer betragsmäßig ausgewiesen sein, zum anderen wird hier wohl jeder auf - korrigierbaren - Irrtum erkennen. Eigentlich sollte man doch bloß den Satz streichen - dann is es o.K. - wenn die Steuer nicht seperat betragsmäßig im Vertrag steht.

    Interessant könnte es für den BT werden, wenn ein Fibeamter den Vertrag findet und nach der Abführung der vereinnahmten Steuer fragt. :-)

    Ist es nicht erschreckend, was sich am Markt so als BT rumtreibt?
     
  3. #3 Gast217, 19.09.2006
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    Erst mal interessant ist der genaue Wortlaut und all das was zum Thema MwSt noch im Vertrag steht.

    So wie es jetzt in der Frage steht, kann ich mir verschiedene Rechtsfolgen vorstellen, die bei genauerem Hinsehen nicht zutreffen.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 19.09.2006
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    Ich schließe mich hier mal ...

    ... dem Magdu Olaf an.
    Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer gibt´s nicht) fällt bei BT-Geschäften nicht an und hat im Vertrag nix zu suchen.
    Vielleicht wollte er ja nur zum Ausdruck bringen, dass er als anständiger Mensch selbstverständlich keine Schwarzarbeiter sondern nur ordentliche Handwerker beschäftigt, denen er selbstverständlich 16 % USt bezahlt :biggthumpup: .
     
  5. #5 Gast217, 19.09.2006
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    Also ich kenn Mehrwertsteuer schon! :)

    Marion :)
     
  6. Lukas

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    Und was ist mit §13b UStG?

    :winken
     
  7. #7 Olaf (†), 19.09.2006
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    Sei...

    nicht so kleinlich, s'geht ums Prinzip:D
     
  8. #8 Olaf (†), 19.09.2006
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    Und außerdem...

    greift der i.d.R. nich beim BT:
    Erbringen Unternehmer ausschließlich Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind sie von der Steuerschuldnerschaft des § 13b Abs. 2 UStG ausgenommen (RZ 17 des BMF-Schreibens vom 31.03.2004). Dies gilt insbesondere für Bauträger, die ausschließlich eigene Grundstücke bebauen, um sie im bebauten Zustand zu verkaufen. Erbringt der Bauträger daneben nachhaltig Bauleistungen auf fremden Grundstücken (z. B. als General- oder Rohbauunternehmer), so hat er für sämtliche Bauleistungen, die er von anderen Unternehmern bezieht, § 13b UStG zu beachten.
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 19.09.2006
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    Ich auch ...

    ... das heißt ich weiß, was Einer damit meint - nämlich Umsatzsteuer.

    Es gibt kein MwStG sondern nur ein UStG - hat mir auch erst vor einiger Zeit Jemand um die Ohren gehauen :konfusius .
     
  10. #10 unregistriert, 20.09.2006
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    ...in meinem Vertrag steht lediglich, das in dem Gesamtbetrag 16% MwSt. enthalten sind - ausgewiesen ist der Betrag nicht!

    Interessant dürfte aber auch sein, dass unser BT doch wohl bei seinen Handwerkern Vorsteuer ziehen wird, das darf er aber doch garnicht, weil ja für das ganze Bauvorhaben keine USt. anfällt...

    Eine MwSt. Erhöhung brauche ich dann aber auch nicht mit zu machen, da ja der Kauf umsatzsteuerbefreit ist...

    bin ja mal gespannt, was das noch gibt!


    Gruß,
    Jan
     
  11. #11 Gast217, 20.09.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Das ist uninteressant, weil Du es eh nicht weißt.
    Was mich viel mehr interessieren würde ist die Frage, wie der Kaufpreis kalkuliert wurde.
    Wie wäre es denn, wenn Du mit dem Bauträger mal über das Thema sprichst. Frag auch mal den beurkundenden Notar zu dem Passus im Vertrag.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  12. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Es sind außerdem vom Umsatzsteuerrecht 2 verschiedene Dinge, die internen Umsätze mit den Handwerkern/Lieferanten und den Verkauf an den Erwerber.

    Die sind nichtnotwendigerweise voneinander abhängig!
     
  13. #13 Olaf (†), 20.09.2006
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    Mal ein bisschen...

    sortieren:

    Der BT "zieht" bei seinen Handwerkern nicht die Vorsteuer, sondern bezahlt ihnen diese.

    Ein "normaler" Unternehmer "zieht" die Umsatzsteuer beim Finanzamt, indem er die gezahlte Vorsteuer geltend macht und seine eigene Umsatzsteuerzahllast dadurch reduziert.
    In etwa so: Leistung des Unternehmers 20.000 EUR, zu bezahlen sind vom Abnehmer 23.200 EUR von ihm ans Finanzamt abzuführen: 3.200 EUR - ABER um die Leistung zu erbringen brauchte er Handwerker (lieferanten...), denen er 10.000 EUR + 1.600 USt bezahlt hat. Diese 1.600 darf er abziehen und zahlt ans Finanzamt nur 1.600 EUR.

    Anders der BT: Er erbringt an den Endkunden keine umsatzsteuerpflichtige Leistung, kann also auch keine Vorsteuer ziehen. Demzufolge muss er seine Kalkulation (für den Hauspreis) also Brutto machen - auf den dann die Grunderwerbssteuer anfällt.

    Daraus folgt, dass der Käufer (Endverbraucher) Grunderwerbssteuer nicht anstatt, sondern zusätzlich zur bereits im Kaufpreis berücksichtigten Umsatzsteuer (die der BT den Handwerkern bezahlen musste) bezahlt. Umsatzsteuerfrei bleibt somit nur die Marge des BT.

    Ich bleib dabei: Der Satz mit der USt is Schwachsinn und hat für Dich keine Relevanz - Ärger könnte nur der BT kriegen, wie oben geschrieben. Satz einfach streichen.

    Richtig ist aber auch, dass der BT von Dir keinen Zuschlag für die erhöhte USt verlangen kann - hätte er in seiner Kalkulation berücksichtigen müssen, wenn er nicht 2006 fertig wird - wenns nich grade Deine Schuld ist.

    Gruß Olaf

     
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