BT baut keine "echte" weisse Wanne! Hände gebunden..

Diskutiere BT baut keine "echte" weisse Wanne! Hände gebunden.. im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, durch Informationen aus diesem Forum hat sich herrausgestellt das unser BT zwar eine weisse Wanne erichten möchte (Lastfall...

  1. Probot

    Probot

    Dabei seit:
    05.09.2006
    Beiträge:
    120
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Castrop-Rauxel
    Hallo zusammen,

    durch Informationen aus diesem Forum hat sich herrausgestellt das unser BT zwar eine weisse Wanne erichten möchte (Lastfall drückendes bzw. aufstauendes Sickerwasser, laut Bodengutachten entweder Abdichtung nach DIN 18195 Teil6 oder WW) eine WW auch in der Baubeschreibung erwähnt, die nachfolgende Baubeschreibung jedoch nicht eine echte WW beschreibt sondern eine Zebra-Wanne:motz
    Nach Rechtsberatung durch einen Anwalt wissen wir das wir zwar Möglichkeiten hätten dagegen vorzugehen, uns aber schlichtweg die finanziellen Mittel fehlen diese durchzusetzen:cry
    Ich hab mal folgendes Schreiben an den BT angesetzt und hoffe wenigstens das er uns das was er bei einem mündlichen Gespräch zugesagt hat uns schriftlich bestätigt. (absolute Dichtheit gegen Wasser in flüssiger Form/oder Feuchtstellen die daraus resultieren.
    Hat von euch schonmal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht/machen müssen?

    Anschreiben:

    Sehr geehrte Frau XXX, sehr geehrter Herr XXXX,

    in Bezug auf den Keller unseres Hauses Nr.6 möchten wir uns noch einige Punkte von Ihnen bestätigen lassen.
    Laut Baubeschreibung wird nach den anerkannten Regeln der Technik unter Zugrundelegung der DIN gebaut. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Baubeschreibung des Kellers. Laut Bodengutachten müssen Kellerräume nach dem Lastfall DIN 18 195 Teil 6 (drückendes Wasser, aufstauendes Sickerwasser) oder als weiße Wanne erfolgen.
    Die Leistungsbeschreibung der von Ihnen zu erstellenden weißen Wanne ist dahin nicht korrekt da als Abdichtung der vertikalen Stoßfugen Dickbeschichtung zum Einsatz kommen soll. Eine Dickbeschichtung (KMB) ist jedoch beim anliegenden Lastfall als Abdichtung nicht zugelassen. Zugelassen wären z.B. Fugenbänder. Zwar wird laut Vertrag eine weiße Wanne als Keller angegeben, laut Baubeschreibung wird jedoch keine „echte“ weiße Wanne gebaut sondern eine so genannte Zebra-Wanne.
    Wir bitten darum uns schriftlich Ihre Aussage vom 16.09.2006 nochmals zu bestätigen das:

    1: wir eine DIN gerechte weiße Wanne bekommen welche dem anliegenden Lastfall angemessen ist
    2: wir eine weiße Wanne der Nutzungsklasse A bekommen, was bedeutet:
    -Wasserdurchtritt in flüssiger Form ist nicht zulässig
    -Feuchtstellen auf der Bauteiloberfläche als Folge von Wasserdurchtritt sind
    auszuschließen

    Ferner möchten wir noch einmal darauf hinweisen dass Baustellen mit weißen Wannen und drückendem Wasser immer in die Überwachungsklasse 2 (nach DIN 1045-3) fallen.
    Das bedeutet, dass außer der eigenen Überwachung des Bauunternehmens eine zusätzliche Fremdüberwachung z.B. durch anerkannte Überwachungsstellen vorgesehen ist.
    Unsere Baupläne sehen zurzeit eine Bodenplatte mit 20cm Stärke vor. Laut WU-Richtlinie beträgt jedoch die MINDESTDICKE der Bodenplatte einer Wasserundurchlässigen Konstruktion 25 cm.
    Bitte bedenken sie diese Punkte bei der weiteren Planung und bestätigen uns die unter den beiden Punkten 1 und 2 angegeben Aussagen.

    Sehen Sie bitte dieses Schreiben NICHT als Provokation oder Abwertung Ihrer fachlichen Kompetenz!
    Wir hoffen weiterhin auf gute Zusammenarbeit und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 22.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Hat Ihnen....

    der Anwalt DAS geraten?? Ich hoffe nicht.
    Nach meiner jur. Laienmeinung könnte das als Anerkenntnis einer Vertragsänderung mit allen für sie nachteiligen Folgen angesehen werden.
    Ausserdem nutzt Ihnen dieses Schreiben bei Undichtigkeiten nix.
    ***
    Meine Meinung:
    Melden Sie den Mangel fachgerecht an, fordern Sie eine vertragsgemäße Ausführung. Was Sie machen, wenn der BT bloß lacht, ist eine andere Frage.
    Es kann Sie ja keiner zwingen zu klagen.
    Weisen Sie darauf hin, daß Sie bei nicht vertragsgemäßer Ausführung einen Minderpreis ansetzen und vom Preis abziehen werden.
    Und machen Sie sich vorl allem nicht so kleine gegenüber dem BT wie mit dem letzte Satz.
    Mfg
     
  3. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    sowas

    ist der Anfang eines längeren Streits.

    In dem Vorschlag (als Schreiben ehrlich angedacht?!?) sind wieder so viele Unklarheiten, Unsachliche Darstellungen ....
    Da fehlt juristischer und fachlicher Beistand.

    Wie jung und unerfahren muß der Bauträger sein, damit Du ihn hiermit beeindruckst?

    Ist der Bauträger ein Fuchs läßt er Dich hier ganz sachte stranden. Und Du bist hinterher, während, weiterhin stinksauer und fürs Leben frustiert.

    Wenn man sowas macht, dann aber substantiiert und vorbereitet.

    Nur mal so meine Meinung.
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Wenn die

    Stoßfugen nach Herstellervorschrift abgedichtet wurden und somit die KMB Richtlinie erfüllt wurde oder/und es für die Ausführung sogar ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis gibt, sowie die Randparameter z.B. Lichschächte. Rohrdurchführungen usw. berücksichtigt worden sind ist der Keller Druckwasserdicht. Als Nichtjurist würde ich hier auch dünnes Eis vermuten.
    Beispiel Gerichtliche Beweisfrage: Ist der Keller Druckwasserdicht? Müßte die Antwort bei Fachgerechter Ausführung und ohne Schadensfall nämlich JA heißen.
     
  5. #5 Carden. Mark, 22.09.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ist das bei raus gekommen

    als Sie mich privat angemailt hatten?

    Ich hoffe nicht.

    Und die Zebrawanne ist Müll.
    Insbesondere mit KMB.

    Ein erfahrener SV kann hier keine Dauerhafte Dichtigkeit bescheinigen.
     
  6. Probot

    Probot

    Dabei seit:
    05.09.2006
    Beiträge:
    120
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Castrop-Rauxel
    ???

    ...was soll ich dann machen??
    Ich dachte das wenigstens die Bestätigung das der Keller dicht + trocken ist (Nutzungsklasse A vorgesehen) einige Sicherheit bringen würde?
    Wir haben einfach nicht das Geld um einen Sachverständigen und einen Anwalt mit unserer Interessenwahrung zu beauftragen, folglich können wir erstmal nur selbst in Aktion treten. Wir sind aber für jeden Tipp bzw. Formulierung dankbar die uns weiterhilft. Wie z.B. melde ich den Mangel Fachgerecht an und fordere eine Vertragsgemäße Erfüllung?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 23.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Meine ehrliche Meinung....

    Lieber ein paar Armaturen vom Grabbeltisch und im Keller keine Innentüren als hier auf Anwaltsrat verzichten.
    Sicher gibt es Möglichkeiten, Ihnen ein Schreiben hinzubasteln. Nur kennen wir Ihren Vertrag usw. nicht. Und Formfehler sind der schnelle Tod jedes Rechtsstreits.
    MfG
     
  8. #8 bauworsch, 23.09.2006
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Verstehe ich jetzt nicht

    Wenn ich das bisher richtig mitbekommen habe ist der Vertrag zwar schon geschlossen aber die Ausführung ist noch nicht erfolgt. Warum Sie da jetzt nicht das im Verhältniss wenige Geld aufwenden für einen Anwalt, und lieber sehenden Auges vielleicht ins offene Messer rennen.....
     
  9. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Klartext?

    Mit dem Schreiben ist es doch nicht getan. (Und selbst dafür reicht's nicht - Anwalt?)

    Das muß dann auch durchgesetzt werden, sonst sparen Sie sich gleich den Aufwand für das Schreiben.
     
  10. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Ich würde sagen, dass keine WW vereinbart wurde. Bei Widersprüchen im Vertrag (hier "Möchten" und "Erwähnen" einer WW contra exaktem Beschreiben einer Zebrawanne) gibt es gewisse Regeln, u.a. den Rechtsgrundsatz, dass die präzisere Klausel vorgeht. "WW" ist für mich die allgemeine Klausel, die ausführliche Baubeschreibung der Zebra-Wanne die wesentlich präzisere Klausel. Wäre mit einem einzigen Wort, hier dem Begriff WW, alles exakt bestimmt, könnte man sich jede ausführliche Beschreibung locker sparen.

    Die Frage ist für mich, ob ich als Bauträger etwas nicht DIN-Gerechtes verkaufen (und im Umkehrschluss als Käufer Selbiges bestellen) darf. Ich meine ja. So lange sich die beiden Vertragspartner einig sind, können Kaufverträge über beliebige Dinge geschlossen werden.

    Das Ganze mal nur zur Verunsicherung.
     
  11. Probot

    Probot

    Dabei seit:
    05.09.2006
    Beiträge:
    120
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Castrop-Rauxel
    sooo,

    wir haben jetzt einfach den Keller aus dem Vertrag rausgenommen ;-)
    Dafür gibt`s ne Garage und einen daran angebauten Raum und ne fette Erstattung..

    Gruß,

    Carsten
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Frächt sich...

    wer das bessere "Geschäft" gemacht hat :smoke .
    MfG
     
  13. Uli R.

    Uli R.

    Dabei seit:
    24.10.2003
    Beiträge:
    1.664
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    -
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    ja schön, jetzt isser wech der Keller, was nich da ist kann auch nicht undicht sein. :D

    Aber mal ne Frage, wofür wolltet Ihr den Keller eigentlich vorher? Nur zum Spaß, oder war da auch was reingeplant?
    Man benutzt ja in der Regel nicht 70qm Keller als Abstellfläche. Heizung und Gedöhns Hausanschlüsse Elektrokaschten all der Kram wohin jetzt damit?
    In die Wohnfläche?
     
  14. Probot

    Probot

    Dabei seit:
    05.09.2006
    Beiträge:
    120
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Castrop-Rauxel
    Sollte ein Kino rein, aber das wandert jetzt ins Obergeschoss...
    Irgend welche Tipps zum Schallschutz? ;-)
     
  15. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Na dann können die im OG ehemals geplanten Räume nicht so wichtig gewesen sein. Ungewöhnliche Herangehensweise an die Planung eines Hauses, bzw. die Nichtplanung. Schallschutz wieso? Die Schlafräume müssten doch mittlerweile in der neu herausgehandelten Garage gelandet sein ;)
     
Thema:

BT baut keine "echte" weisse Wanne! Hände gebunden..

Die Seite wird geladen...

BT baut keine "echte" weisse Wanne! Hände gebunden.. - Ähnliche Themen

  1. Baufirma baute nebenan Haus mit unserer Stromkasten

    Baufirma baute nebenan Haus mit unserer Stromkasten: Unser Haus sollte heute mit dem Bau beginnen. Als wir auf dem Grundstück ankamen, begannen sie mit dem Bau des Nachbarhauses. Der größte Schock...
  2. Rohbaufirma baut Keller kleiner als im Werksplan

    Rohbaufirma baut Keller kleiner als im Werksplan: Hallo zusammen, eine Rohbaufirma wurde beauftragt den Keller aus Ortbeton nach vorhandenem Werksplan zu bauen (14,0 x 6,66 m). Dabei hat die...
  3. Wieviel mm baut der Kleber auf?

    Wieviel mm baut der Kleber auf?: Hallo, Ich will eine Bordüre in den Fliesenspiegel setzten, Mosaik auf einem Netz. Das Mosaik ist dünner als die Fliesen. Das heist ich muss...
  4. Fliegende Baute

    Fliegende Baute: Halli Hallo und einen guten Abend Ich habe folgende Frage, es geht um ein Projekt für die Uni HFT in Stuttgart, Ich selbst befinde mich im...
  5. Nachbar baut Balkon parallel zu unserem Grundstück mit 42cm Abstand (Hessen)

    Nachbar baut Balkon parallel zu unserem Grundstück mit 42cm Abstand (Hessen): Liebe Bauexperten, unser Nachbar hat begonnen einen Balkon zu errichten. Dieser verläuft parallel zur Grundstücksgrenze, Bei seinem Gebäude...